Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G254/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.03.2008
Spruch
I. Die Wortfolge "binnen sechs Monaten" in §70 Abs4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955 idF BGBl. I Nr. 64/1997, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Die Wortfolge "nach dem Ende des Anspruches auf Bezüge oder auf Bezugsfortzahlung nach dem Bundesbezügegesetz" in §70 Abs4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955 idF BGBl. I Nr. 64/1997, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.