Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B464/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.06.2008
Spruch
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zuhanden ihres Vertreters die mit € 2.340,- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.