Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G16/08
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.2008
Spruch
I. 1. In §12 Z3 des Bundesgesetzes über die österreichische
Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311 idF BGBl. I Nr. 37/2006, wird die Wortfolge "und die Voraussetzungen nach §16 Abs1 Z2 vorliegen" als verfassungswidrig aufgehoben.
2. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2009 in Kraft.
3. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
4. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Im Übrigen wird das von Amts wegen eingeleitete Verfahren eingestellt.