Verfassungsgerichtshof U5/08

U5/08Cour constitutionnelle8 oct. 2008

Regest

Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Asylrecht, Behördenzuständigkeit, Zuständigkeit, Drittstaatsicherheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U5/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht nach Art3 EMRK verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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