Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B124/08
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.10.2008
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Teilnahme an Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahlen verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.340,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.