Verfassungsgerichtshof B1989/06

B1989/06Cour constitutionnelle2 déc. 2008

Regest

Rechtsanwälte Versorgung, Pensionsrecht, Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Determinierungsgebot

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1989/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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