Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1944/07
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.12.2008
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und das Land Tirol sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.