Verfassungsgerichtshof B76/07

B76/07Cour constitutionnelle12 déc. 2008

Regest

VfGH / Anlassfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B76/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2008

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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