Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1884/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.02.2009
Spruch
I. Die Erstbeschwerdeführerin ist durch den angefochtenen
Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
II. Die Zweitbeschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.