Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B937/06
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.02.2009
Spruch
I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid
wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
II. Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen.