Verfassungsgerichtshof B1987/07

B1987/07Cour constitutionnelle24 févr. 2009

Regest

Kollegialbehörde, Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzusammensetzung, Tribunal, Befangenheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1987/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2009

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal iS des Art6 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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