Verfassungsgerichtshof B66/07

B66/07Cour constitutionnelle5 mars 2009

Regest

Kanalisation, Abgaben Kanalisation, Abgabenwesen, Gebühr, Zivilrecht, Haftung, Wohnungseigentum, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B66/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Die Gemeinde Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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