Verfassungsgerichtshof B1474/07

B1474/07Cour constitutionnelle6 mars 2009

Regest

VfGH / Anlassfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1474/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2009

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadtgemeinde Krems an der Donau ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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