Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1367/08
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.2009
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.380,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.