Verfassungsgerichtshof U591/09

U591/09Cour constitutionnelle21 sept. 2009

Regest

Asylgerichtshof, Asylrecht, Bescheidbegründung, Ermittlungsverfahren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof U591/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2009

Spruch

Der Siebtbeschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem durch das BVG BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Die Entscheidung wird, insoweit damit die Beschwerde des Siebtbeschwerdeführers abgewiesen wird, aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Siebtbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

II. sowie einstimmig beschlossen:

Die Behandlung der Beschwerden der Erst- bis Sechstbeschwerdeführer wird abgelehnt.

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