Verfassungsgerichtshof B407/09

B407/09Cour constitutionnelle21 sept. 2009

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Erwerbsausübungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B407/09

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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