Verfassungsgerichtshof B2290/07

B2290/07Cour constitutionnelle22 sept. 2009

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, Polizei, Sicherheitspolizei, Polizeibehörden, Bescheidbegründung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2290/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2009

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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