Texte intégral
Verfassungsgerichtshof U1304/09
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 07.10.2009
Spruch
I. Das mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009 abgeschlossene Beschwerdeverfahren wird wieder aufgenommen.
II. Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. September 2009, U1304/09-12 wird aufgehoben.
III. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
IV. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
V. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.