Verfassungsgerichtshof B321/12

B321/12Cour constitutionnelle4 oct. 2012

Regest

Energieabgaben, EU-Recht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B321/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2012

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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