Verfassungsgerichtshof B281/12

B281/12Cour constitutionnelle5 déc. 2012

Regest

Verfahrensdauer überlange, Entscheidung in angemessener Zeit, Baurecht, Baubewilligung, Nachbarrechte, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B281/12

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2012

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.

2. Insoweit wird der Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben, abgewiesen.

II.1. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

2. Insoweit wird die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III. Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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