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Art. 45

741.01LCRFederal Act1 oct. 1959Source originale
  1. Sur les routes à forte déclivité et sur les routes de montagne, le conducteur doit circuler de manière à ne pas mettre excessivement les freins à contribution. Si un croisement se révèle difficile, le véhicule descendant doit s’arrêter à temps le premier. S’il est impossible de croiser, le véhicule descendant devra reculer, sauf si l’autre véhicule se trouve manifestement plus près d’une place d’évitement.
  2. Pour les routes de montagne, le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions complémentaires et prévoir des exceptions aux règles de la circulation.

1 commentary

N1.Einmaliges Hupen beim Überholen

Ein einzelnes, nicht übermässiges Hupen zur Ankündigung eines Überholvorgangs kann unter engen Verhältnissen zulässig und damit kein Verstoss gegen Art. 45 SVG sein. Im zitierten Fall wurde ein einmaliges Hupen, das der Ankündigung des Überholens diente, als nicht übermässig und als förderlich für die Sicherheit gewertet; es wurde daher als noch tolerierbar eingestuft.

29 Abs. 1 VRV). Akustische Warnsigna- le (Hupen) sind Zeichen, mit welchem sich der Fahrzeugführer anzukündigen hat, wenn die momentane Verkehrssituation es erfordert, dass er andere Strassenbe- nützer auf sein Herannahmen aufmerksam macht (vgl. OFK/SVG-GIGER, SVG Art. 40 N 1). Vorliegend hat der Beschuldigte gehupt, als er hinter der Velofahrerin herfuhr. Dabei ist von einem einmaligen Hupen auszugehen, jedenfalls nicht von einem übermässigen, amokmässigem Hupen, war dies doch der Velofahrerin rund vier Monate später nicht mehr in Erinnerung und wurde etwas anderes von den Zeugen auch nicht geschildert. Auch wenn der Beschuldigte ein Hupen be- streitet ist davon auszugehen, dass er dies tat, um anzukündigen, dass er überho- len will (woraufhin die vorausfahrende Velofahrerin dies zu erleichtern hätte), was gerade bei diesen engen Verhältnissen die Sicherheit gefördert hätte. Von daher erscheint ein einzelnes Hupen aufgrund dieser besonderen Umstände noch kein Verstoss gegen Art. 45 SVG bzw. gerade noch tolerierbar. Er ist daher von die- sem Vorwurf freizusprechen.