BBl 2021 2993•Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
BBl 2021 2993ch-federal-gazette28.12.2021
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Bundesgesetzüber die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)
Änderung vom 17. Dezember 2021
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 12. April 2021und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. August 2021, beschliesst: I Das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 wird wie folgt geändert: Art. 10 Abs. 2 Bst. c 2 Von der Steuerpflicht ist befreit, wer: c.als nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 250 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 von der Steuer ausgenommen sind.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Nationalrat, 17. Dezember 2021 Die Präsidentin: Irène KälinDer Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Ständerat, 17. Dezember 2021 Der Präsident: Thomas HeftiDie Sekretärin: Martina Buol
Datum der Veröffentlichung: 28. Dezember 2021 Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2022
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