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(Strafregisterverordnung, StReV)
vom 19. Oktober 2022 (Stand am 1. Januar 2026)
Diese Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum StReG.
In dieser Verordnung bedeuten: a. registerführende Behörden : die folgenden für VOSTRA verantwortlichen Behörden: 1. die registerführende Stelle im Bundesamt für Justiz nach Artikel 3 StReG (registerführende Stelle), 2. die kantonalen Koordinationsstellen nach Artikel 4 StReG (KOST), 3. die Koordinationsstelle der Militärjustiz nach Artikel 5 StReG (KOST-Militär); b. angeschlossene Behörden: Behörden, die über ein operatives Online-Abfragerecht oder Online-Eintragungsrecht verfügen; c. Online-Zugangsrecht : das Recht, über die VOSTRA-Webapplikation Daten abzufragen (Online-Abfragerecht) respektive einzutragen, zu mutieren und zu entfernen (Online-Eintragungsrecht); d. identifizierende Angaben zur Person : die in Artikel 17 Absatz 1 StReG festgelegten Daten zur Identifizierung einer Person.
(Art. 7 StReG)
Die Stelle, die im Bundesamt für Justiz für die internationale Rechtshilfe zuständig ist, meldet der registerführenden Stelle zur Eintragung in VOSTRA:
1. das Datum, an dem die betroffene Person die Schweiz effektiv verlassen hat,
2. die Angabe, ob es sich um eine Auslieferung oder Überstellung handelt.
Stellt eine Behörde bei der Eintragung von Urteilen in VOSTRA das Vorliegen folgender Widerrufsentscheide fest, so meldet sie diese den nachstehenden Vollzugsbehörden:
(Art. 11 Abs. 2 Bst. b StReG)
(Art. 11 Abs. 3 StReG) Das Recht zur Änderung und Entfernung identifizierender Angaben zur Person ist in Anhang 9 geregelt.
(Art. 3 Abs. 2 Bst. b StReG)
(Art. 3 Abs. 2 Bst. g sowie Art. 9 StReG)
(Art. 3 Abs. 2 Bst. e, Art. 6 sowie Art. 43–48 StReG)
(Art. 14 StReG)
(Art. 14 StReG)
(Art. 15 StReG)
(Art. 17 Abs. 2 StReG) Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder, die sich auf identifizierende Angaben zur Person beziehen, sind in Anhang 1 geregelt.
(Art. 18 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 und Ziff. 3 dritter Strich sowie Abs. 2 StReG)
(Art. 18 und 19 StReG)
(Art. 18, Art. 19 sowie Art. 20 Abs. 4 StReG) Bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen sind die Daten derjenigen Entscheide, auf welche diese Urteile Bezug nehmen, ohne Bedeutung dafür, ob die Eintragungsvoraussetzungen nach den Artikeln 18 und 19 StReG erfüllt sind.
(Art. 20 Abs. 1 Bst. e und Abs. 5 StReG)
(Art. 20 Abs. 1 Bst. f StReG)
(Art. 20 Abs. 5 StReG) Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder zu eintragungspflichtigen Grundurteilen sind in Anhang 2 geregelt.
(Art. 21 Abs. 1 Bst. f und Abs. 2 StReG)
(Art. 22 Abs. 1 StReG)
(Art. 23 Abs. 2 StReG)
Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder von Systemdaten, die in einem Zugangsprofil oder auf einem gedruckten Auszug sichtbar sind und in VOSTRA gespeichert werden, sind in den folgenden Anhängen geregelt:
(Art. 23 Abs. 2 StReG)
VOSTRA generiert die folgenden Systemmeldungen an spezifische Behörden, die diese zu den nachstehenden Datenbearbeitungen verpflichten:| a. eine tägliche Meldung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe b StReG
an die zuständigen Strafjustiz-, Vollzugs-, Begnadigungs- und Verwaltungsstrafbehörden,
falls die Begehungszeit von einem neu eingetragenen Verbrechen oder Vergehen oder einer Widerhandlung gegen eine ausländische Gesetzesbestimmung in die nicht widerrufene Probezeit einer bedingten oder teilbedingten Strafe oder einer bedingten Entlassung fällt und seit dem Ende der Probezeit noch keine 3 Jahre vergangen sind und der von VOSTRA ermittelte Meldungsadressat noch keinen nachträglicher Entscheid betreffend die Nichtbewährung gefällt und eingetragen hat: | zur Kontrolle einer möglichen Probezeitverletzung sowie zur Ausfällung und Nacherfassung fehlender nachträglicher Entscheide betreffend die Nichtbewährung oder zur Berichtigung falscher Daten, welche die Meldung ausgelöst haben; |
| --- | --- |
| b. eine tägliche Meldung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c StReG
an die zuständige Verfahrensleitung,
falls ein hängiges Strafverfahren länger als zwei Jahre eingetragen ist; falls das Strafverfahren danach nicht manuell entfernt wird, wird die Meldung mit einem maximalen Intervall von jeweils einem Jahr wiederholt: | zur Kontrolle, ob das Strafverfahren immer noch hängig ist und zur allfälligen Aktualisierung der Daten; |
| c. eine wöchentliche Meldung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe c StReG
an die zuständigen Massnahmenvollzugsbehörden,
falls bei stationären Massnahmen oder bei ambulanten Behandlungen nach 5 Jahren seit der Anordnung der Massnahme noch kein Massnahmenende in VOSTRA erfasst ist; die Meldung wird wenn nötig alle 5 Jahre wiederholt: | zur Kontrolle, ob die Massnahme tatsächlich noch vollzogen wird und zur Nacherfassung fehlender nachträglicher Entscheide betreffend das Massnahmenende, die zur Berechnung der Fristen für das Erscheinen von Grundurteilen nach Artikel 30 Absatz 3 Buchstabe b oder Artikel 38 Absatz 4 Buchstabe b StReG benötigt werden; |
| d. eine jährliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls eine Person in VOSTRA eingetragen ist, die im betreffenden Meldejahr das 80., 85., 90. und 95. Altersjahr vollendet hat: | zur Überprüfung nach Artikel 29 Absatz 3 StReG, ob diese Person noch am Leben ist und zur Entfernung des Dossiers nach Artikel 29 Absatz 1 StReG; |
| e. eine unverzügliche Meldung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d StReG
an die registerführende Stelle,
falls die automatische Zuteilung einer AHV-Nummer an eine in VOSTRA erfasste Hauptidentität oder die Änderung einzelner Hauptattribute von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) abgelehnt wird: | zur Korrektur der entsprechenden identifizierenden Angaben zur Person oder zur Neuzuweisung der Strafdaten an eine andere Person; |
| f. eine wöchentliche Meldung nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe e StReG
an alle Vollzugsbehörden von eingetragenen Grundurteilen oder nachträglichen Entscheiden, die eine freiheitsentziehende Sanktion betreffen,
falls gegen die betroffene Person ein schweizerisches Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot nach StGBoder MStGneu in VOSTRA erfasst worden ist, es sei denn, es handelt sich um ein lebenslängliches und nicht zeitlich einschränkbares Tätigkeitsverbot nach Artikel 67 Absatz 3 oder 4 StGB oder Artikel 50 Absatz 3 oder 4 MStG, oder
falls ein solches Verbot bereits vorhanden ist, sobald die Anordnung oder das Vollzugsende einer freiheitsentziehenden Sanktion neu in VOSTRA erfasst worden ist: | mit der Aufforderung, bei allen freiheitsentziehenden Sanktionen in diesem Dossier die Vollzugszeiten nach Artikel 20 Absatz 2 StReG in VOSTRA zu erfassen, damit VOSTRA das Ruhen von Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverboten nach Artikel 67c Absatz 2 StGB oder Artikel 50c Absatz 2 MStG berechnen kann; |
| g. eine wöchentliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls ein Dossier entfernt wird, bei dem die Angabe nach Anhang 2 Ziffer 3.4.5.5 enthalten ist: | mit der Aufforderung, die bei der registerführenden Stelle aufbewahrten Unterlagen betreffend die Bewilligung des Gesuchs um Berechnung der Frist für die Entfernung des Grundurteils nach Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe n zweiter Teilsatz StReG zu vernichten; |
| h. eine mindestens jährliche Meldung aller schweizerischen Grundurteile mit Landesverweisung
an die für den Vollzug der Landesverweisung zuständigen Behörden,
falls bei diesen Grundurteilen 5 Jahre nach Anordnung der Landesverweisung noch kein Ausreisedatum in VOSTRA erfasst ist. | zur Erfassung der Vollzugsdaten über den Beginn der Dauer der Landesverweisung (Anhang 2 Ziff. 3.4.5.2 und 3.4.5.3) in VOSTRA; |
| i. eine wöchentliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls eine neue Einziehung in VOSTRA erfasst worden ist: | zur Kontrolle der Eintragungsvoraussetzungen nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b dieser Verordnung und zur Weiterleitung von elektronischen Urteilskopien nach Artikel 61 StReG und Artikel 57 dieser Verordnung; |
| j. eine wöchentliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls für ein eingetragenes Grundurteil keine Regel zur Berechnung der Entfernungsfrist programmiert worden ist: | zur Überprüfung der Vollständigkeit der Datenerfassung; |
| k. eine wöchentliche Meldung
an die Behörde, welche seit Inkrafttreten dieser Verordnung ein Grundurteil oder einen nachträglichen Entscheid eingetragen hat,
falls in VOSTRA keine eintragungspflichtige Kopie nach Artikel 22 StReG sowie Artikel 23 Absatz 1 dieser Verordnung eingetragen ist: | zur Nacherfassung von Kopien nach Artikel 22 StReG sowie Artikel 23 dieser Verordnung; |
| l. eine zweimonatliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls die Begehungszeiten eines ausländischen Delikts, welches mit dem Vermerk «Widerhandlung gegen ausländische Gesetzesbestimmung» in VOSTRA erfasst ist, in die Probezeit nach Artikel 40 Absatz 3 Buchstabe c StReG fällt: | zur Transponierung des ausländischen Delikts ins schweizerische Recht, damit eine Probezeitverletzung infolge eines Verbrechens oder Vergehens bei Bussenurteilen nach Artikel 40 Absatz 3 Buchstabe c StReG vom System korrekt erkannt werden kann; |
| m. eine tägliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls in einem schweizerischen Grundurteil gegen Erwachsene oder einem schweizerischen gemischten Grundurteil, das mindestens ein Verbrechen oder Vergehen und mindestens eine Übertretung enthält, ein «Schuldspruch mit Absehen von Strafe» oder «keine Zusatzstrafe» zusammen mit einer anderen fristenrelevanten Sanktion angeordnet wurde: | zur Prüfung, ob das Grundurteil die Eintragungsvoraussetzungen nach Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 StReG erfüllt; |
| n. eine tägliche Meldung
an die registerführende Stelle,
falls in einem schweizerischen gemischten Grundurteil, dessen Erwachsenendelikte nur Übertretungen sind, ein Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot angeordnet wurde: | zur Prüfung, ob das Grundurteil die Eintragungsvoraussetzungen nach Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 StReG erfüllt; |
| o. eine tägliche Meldung
an die zuständige Verfahrensleitung eines bereits eingetragenen hängigen Strafverfahrens,
falls von einer anderen verfahrensleitenden Behörde ein hängiges Strafverfahren gegen die gleiche Person neu in VOSTRA erfasst wird: | zur Verbesserung der Verfahrenskoordination und zur Prüfung der Korrektheit der vorhandenen Daten. |
Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder dieser Systemmeldungen sind in Anhang 5 geregelt.
Die Adressatinnen und Adressaten der Systemmeldung nach Absatz 1 sind verpflichtet, Meldungen, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
Die aufbereiteten Systemmeldungen werden von den registerführenden Behörden an die Adressatinnen und Adressaten in ihrem Zuständigkeitsbereich verschickt.
(Art. 24 Abs. 3 StReG) Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder von eintragungspflichtigen hängigen Strafverfahren, die in einem Zugangsprofil sichtbar sind, sind in Anhang 4 geregelt.
(Art. 24 Abs. 3 StReG)
(Art. 25 Abs. 3 StReG)
(Art. 26 Abs. 2 StReG) Die Datensätze und die dazugehörigen Datenfelder einer Online-Bestellung eines Auszuges aus einem ausländischen Strafregister sind in Anhang 7 geregelt.
(Art. 27 Abs. 2 dritter Satz und Abs. 3 StReG)
(Art. 28 StReG)
Die folgenden Grundurteile, nachträglichen Entscheide und Vollzugsdaten sind innerhalb der nachstehenden Fristen einzutragen:| a. schweizerische Grundurteile und nachträgliche Entscheide: | innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Feststellung des Eintritts der Rechtskraft; | | --- | --- | | b. ausländische Grundurteile und nachträgliche Entscheide: | innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Meldung oder ausnahmsweise später, wenn Rückfragen im Urteilsstaat nötig sind oder wenn aufgrund der grossen Zahl zeitgleich eingegangener Meldungen nicht genügend spezialisierte Übersetzerinnen und Übersetzer verfügbar sind; | | c. Grundurteile und nachträgliche Entscheide, die bloss teilweise in Rechtskraft erwachsen sind: | als Bestandteil des rechtskräftigen höherinstanzlichen Grundurteils oder nachträglichen Entscheides innerhalb der dafür geltenden Frist; | | d. die Übersetzung des vorerst nur in der Originalsprache erfassten Inhalts eines Tätigkeitsverbotes sowie eines Kontakt- und Rayonverbotes in die anderen in VOSTRA verwendeten Sprachen: | innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Grundurteils beim zuständigen Übersetzungsdienst des Bundes; | | e. elektronische Kopien nach Artikel 22 StReG: | gleichzeitig mit den strukturierten Daten, auf die sie sich beziehen; | | f. elektronische Kopien von erst nach Eintritt der Rechtskraft begründeten Entscheiden nach Artikel 23 Absatz 2: | innerhalb von 10 Arbeitstagen nach ihrer Ausfertigung; | | g. Ruhezeiten nach Artikel 20 Absatz 2 StReG: | innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Antritt bzw. dem Austritt aus der freiheitsentziehenden Sanktion oder nach Eingang der entsprechenden Systemmeldung, wenn die zuständige Behörde erst später Kenntnis erhält, dass ein Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot nach StGBoder MStGausgesprochen worden ist; | | h. Vollzugsdaten nach Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe a StReG, die zur Berechnung der Dauer einer schweizerischen Landesverweisung benötigt werden: | innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem die zuständige Behörde vom Ausreisegrund Kenntnis erhalten hat; | | i. die Gutheissung eines Gesuchs um Berechnung der Frist für die Entfernung des Grundurteils nach Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe n zweiter Teilsatz StReG: | unverzüglich. |
Die folgenden Daten betreffend die Online-Bestellung von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister werden zum nachstehenden Zeitpunkt eingetragen:| a. vom Besteller erfasste Angaben nach Anhang 7 Ziffern 1–3: | im Zeitpunkt der Erfassung des Ersuchens in VOSTRA; | | --- | --- | | b. von der registerführenden Stelle erfasste Angaben nach Anhang 7 Ziffern 4 und 5: | innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Vorliegen neuer Erkenntnisse; | | c. Daten nach Anhang 7 Ziffer 4 und 5, welche den Bestell- und Verarbeitungsprozess automatisch dokumentieren: | unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Verarbeitungsschritts. |
Daten, welche die Bestellung von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen betreffen, werden unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Verarbeitungsschritts in der Hilfsdatenbank oder in VOSTRA eingetragen.
(Art. 30 StReG)
Die folgenden Grundurteile müssen nach Ablauf der nachstehenden Fristen aus VOSTRA entfernt werden, wenn als einzige anknüpfbare Rechtsfolge «keine Zusatzstrafe» ausgesprochen wurde:| a. schweizerische Grundurteile gegen Erwachsene: | 15 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden; | | --- | --- | | b. ausländische Grundurteile gegen Erwachsene, die durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden: | 15 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden; | | c. ausländische Grundurteile gegen Jugendliche, die durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden: | 8 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden. |
Vorbehalten bleibt eine Fristverlängerung nach Artikel 30 Absatz 1 StReG durch andere Grundurteile, bei denen die Entfernungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
(Art. 38 Abs. 3–5 StReG) Die folgenden Grundurteile erscheinen nach Ablauf der nachstehenden Fristen nicht mehr in den Behördenauszügen 2 und 3, wenn als einzige anknüpfbare Rechtsfolge «keine Zusatzstrafe» ausgesprochen wurde:| a. schweizerische Grundurteile gegen Erwachsene: | 10 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden; | | --- | --- | | b. ausländische Grundurteile gegen Erwachsene, die durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden: | 10 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden; | | c. ausländische Grundurteile gegen Jugendliche, die durch einen schweizerischen Exequaturentscheid angepasst wurden: | 5 Jahre nachdem sie rechtskräftig wurden. |
(Art. 30, 38 Abs. 3–5, 40 Abs. 3 und 42 Abs. 3 StReG) Für die Berechnung der Fristen für die Entfernung und das Nichterscheinen von Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen sind ausschliesslich die im jeweiligen Zusatz-, Teilzusatz- oder Gesamtstrafenurteil ausgewiesenen Delikte und Sanktionen massgebend.
(Art. 29 Abs. 1 StReG) Vollendet eine verzeichnete Person das 100. Altersjahr, so wird in Bezug auf VOSTRA deren Ableben vermutet und ihre sämtlichen Daten werden automatisch entfernt.
(Art. 30 Abs. 2 Bst. n zweiter Teilsatz StReG)
(Art. 35 Abs. 2 StReG)
(Art. 35 Abs. 2 StReG)
(Art. 37 Abs. 2, Art. 38 Abs. 2, Art. 40 Abs. 2, Art. 42 Abs. 2 StReG) In welche automatisch generierten Systemdaten nach Artikel 24 die jeweiligen Zugangsprofile Einblick gewähren, ist in Anhang 1–4 geregelt.
Auf Wunsch des Bestellers wird anstelle eines gedruckten Privat- oder Sonderprivatauszuges ein Auszug übermittelt, der mit einer geregelten elektronischen Signatur oder mit einem geregelten elektronischen Siegel nach dem Bundesgesetz vom 18. März 2016über die elektronische Signatur versehen ist.
(Art. 46 Bst. f Ziff. 2–3 und Bst. h sowie Art. 62 Abs. 2 StReG)
(Art. 49 Abs. 2 StReG)
(Art. 54 und 55 StReG)
(Art. 55 Abs. 4 StReG)
(Art. 56 Abs. 2 StReG)
(Art. 59 StReG)
(Art. 60 StReG)
(Art. 61 StReG)
(Art. 62 Abs. 1 StReG)
(Art. 62 Abs. 1bisStReG)
VOSTRA meldet dem SEM über eine elektronische Schnittstelle zum ZEMIS täglich in strukturierter Form folgende Daten, die Ausländerinnen und Ausländer betreffen:
(Art. 63 StReG)
(Art. 64 StReG)
(Art. 64a StReG)
(Art. 66 StReG)
Die Aufhebung und die Änderung anderer Erlasse werden in Anhang 10 geregelt.
Diese Verordnung tritt am 23. Januar 2023 in Kraft.
Anhang 1(Art. 15, 24 Bst. a, 45 Abs. 1 und 47)
B1 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 1 ersichtlich B1–B4 = aufgeführte Datenfelder sind in den Behördenauszügen 1, 2, 3 und 4 ersichtlich PA = aufgeführte Datenfelder sind im Privatauszug ersichtlich SPA = aufgeführte Datenfelder sind im Sonderprivatauszug ersichtlich alle Auszüge = aufgeführte Datenfelder sind in allen Auszügen (B1–B4 sowie Privat- und Sonderprivatauszug) ersichtlich nicht auszugsrelevant = entsprechende Datenfelder werden im gedruckten Auszug nicht abgebildet X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Identifizierende Angaben zur Person (Art. 15) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten
(Art. 24 Bst. a): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online -Ansicht folgender Behördenauszüge
(Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge
(Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Hauptidentität (HI):
(einmal vergebene Identität, mit der die Person hauptsächlich identifiziert wird) | | | |
| 1.1 Hauptattribute
(enthalten die Attribute, welche auch in der UPI geführt werden): | | | |
| 1.1.1 AHV-Nummer
oder Status des Zuteilungsprozesses: Zuteilung beantragt, Zuteilung abgelehnt | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.1.2 Nachname | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.1.3 Vornamen | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.1.4 Geburtsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.1.5 Geschlecht | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.6 (Haupt-)Nationalität | — | B1–B4 | alle Auszüge
(bei PA und SPA wird Angabe aus Bestellung übernommen) |
| 1.1.7 Weitere Nationalität | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.8 Ledigname | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.9 Geburtsland | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.10 Geburtsort | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.11 Nachname der Mutter | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.12 Vornamen der Mutter | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.13 Nachname des Vaters | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.1.14 Vornamen des Vaters | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.2 Zusatzattribute: | | | |
| 1.2.1 Nur bei Schweizerinnen und Schweizern: Heimatorte | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.2.2 Land, in dem die Person ihren Wohnsitz hat | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.2.3 Ort, in dem die Person ihren Wohnsitz hat | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.2.4 Zusätzliche Nationalitäten | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.2.5 Nur bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerkategorie | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.3 Herkunftsnachweise
(Angabe, aus welcher Quelle die wichtigsten Attribute der HI stammen): | | | |
| 1.3.1 Manuelle Herkunftsnachweise | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.3.2 Automatische Herkunftsnachweise | X | B1–B4 | B1–B4 |
| 1.4 Zusatzinformationen: | | | |
| 1.4.1 Dossier-ID
sowie migrierte PSN-Nummer, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war | X | B1–B4 | Dossier-ID: B1–B4
PSN-Nummer: nicht auszugsrelevant |
| 1.4.2 Systemnummer der HI
sowie migrierte PSS-Nummer der HI, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.3 Angaben zu Ersterfassung
(bezogen auf erstmaliges Speichern einer HI): | | | |
| 1.4.3.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.4 Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer HI): | | | |
| 1.4.4.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.4.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer
oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.5 Ersterfassende Behörde
mit Behördenbezeichnung | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.6 Voraussichtliches Entfernungsdatum B1
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.1)
mit Datum oder mit Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist,
oder mit Angabe, dass Eintrag entfernt wird, sobald Person als verstorben gilt | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.1 gesteuert) |
| 1.4.7 Weitere Daten aus der Fristenberechnung
(zur besseren Nachvollziehbarkeit einzelner Berechnungsschritte)
Auflistung aller Grundurteile (GU)
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen sowie folgenden Angaben: | | | |
| 1.4.7.1 Voraussichtliche Daten des Nichterscheinens
mit Datum oder Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist,
oder mit Angabe, dass Eintrag nicht mehr erscheint, sobald Person als verstorben gilt: | | | |
| 1.4.7.1.1 Datum des Nichterscheinens im B1, falls nur dieses eine GU vorhanden wäre («Zwischenfrist B1» genannt) | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.1.2 Datum des Nichterscheinens im B2
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.2) | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.2 gesteuert) |
| 1.4.7.1.3 Datum des Nichterscheinens im B3
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.3) | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.3 gesteuert) |
| 1.4.7.1.4 Datum des Nichterscheinens im B4
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.4) | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.4 gesteuert) |
| 1.4.7.1.5 Datum des Nichterscheinens im PA
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.5) | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.5 gesteuert) |
| 1.4.7.1.6 Ev. Datum des Nichterscheinens im SPA
(identisch mit Angabe nach Anhang 2 Ziff. 5.6) | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 5.6 gesteuert) |
| 1.4.7.2 Angabe, mit welcher Hauptfristenregel das Datum des Nichterscheinens nach Ziff. 1.4.7.1 berechnet worden ist
mit Hinweis auf Fragelogik gemäss Produktkonzept: | | | |
| 1.4.7.2.1 Für die Berechnung des Behördenauszugs 1 | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.2.2 Für die Berechnung des Behördenauszug 2 | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.2.3 Für die Berechnung des Behördenauszug 3 | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.2.4 Für die Berechnung des Behördenauszug 4 | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.2.5 Für die Berechnung des Privatauszugs | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.2.6 Für die Berechnung des Sonderprivatauszugs, falls möglich | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.3 Auflistung aller in diesem GU oder den dazugehörigen nachträglichen Entscheiden angeordneten Tätigkeits- sowie Kontakt- und Rayonverbote
jeweils mit Bezeichnung des Verbots und folgenden Angaben: | | | |
| 1.4.7.3.1 Berechnungsrelevanter Beginn des Verbots
mit Wirksam-ab-Datum nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.2
oder mit berechnungsrelevantem Neubeginn nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.4 | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.2 und 3.4.4.2.4 gesteuert) |
| 1.4.7.3.2 Für dieses Verbot relevante Ruhezeiten nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.3
mit Datum des Antritts des Vollzugs und Datum des Austritts aus dem Vollzug (falls vorhanden) | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.7.3.3 Voraussichtliches Enddatum des Verbots nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.5
mit Datum, an dem Verbot, unter Berücksichtigung sämtlicher vorhandener Angaben, nicht mehr gültig ist | X | B1 | als HI-Information nicht auszugsrelevant (wird beim Grundurteil nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4.2.5 gesteuert) |
| Identifizierende Angaben zur Person (Art. 15) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. a): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online -Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
|---|---|---|---|
| 2. Bearbeitungsvermerke zur Identifizierung von Personen (BV): (weisen auf mögliche Verwechslungsgefahren mit anderen Personen hin) | |||
| 2.1 Standardvermerk | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 2.2 Freitext-Zusatzvermerk | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 2.3 Zusatzinformationen: | |||
| 2.3.1 Systemnummer des BV | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3.2 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern eines BV): | |||
| 2.3.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3.3 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes eines BV): | |||
| 2.3.3.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3.4 Ersterfassende Behörde mit Behördenbezeichnung | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3. Ehemalige Identitäten (EI): (Identität, mit der die Person früher einmal identifiziert werden konnte) | |||
| 3.1 EI-Personenattribute: | |||
| 3.1.1 Nachname | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 3.1.2 Vornamen | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 3.1.3 Geburtsdatum | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 3.1.4 Geschlecht | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.5. (Haupt-)Nationalität | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.6 Weitere Nationalität | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.7 Ledigname | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.8 Geburtsland | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.9 Geburtsort | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.10 Nachname der Mutter | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.11 Vornamen der Mutter | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.12 Nachname des Vaters | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.1.13 Vornamen des Vaters | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.2 Herkunftsnachweise (Angabe, aus welcher Quelle die wichtigsten Attribute der EI stammen): | |||
| 3.2.1 Manuelle Herkunftsnachweise | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.2.2 Automatische Herkunftsnachweise | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3 Zusatzinformationen: | |||
| 3.3.1 Systemnummer der EI sowie migrierte PSS-Nummer der EI, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3.2 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern einer EI): | |||
| 3.3.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3.3 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer EI): | |||
| 3.3.3.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.3.4 Ersterfassende Behörde mit Behördenbezeichnung | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4. Nebenidentitäten (NI): (abweichende Identitäten, welche nicht den anderen Identitätsarten nach Ziff. 1, 3 und 5 zugeordnet werden können) | |||
| 4.1 NI-Personenattribute: | |||
| 4.1.1 Nachname | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 4.1.2 Vornamen | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 4.1.3 Geburtsdatum | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 4.1.4 Geschlecht | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.5 (Haupt-)Nationalität | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.6 Weitere Nationalität | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.7 Ledigname | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.8 Geburtsland | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.9 Geburtsort | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.10 Nachname der Mutter | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.11 Vornamen der Mutter | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.12 Nachname des Vaters | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.1.13 Vornamen des Vaters | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.2 Herkunftsnachweise (Angabe, aus welcher Quelle die wichtigsten Attribute der NI stammen): | |||
| 4.2.1 Manuelle Herkunftsnachweise | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.2.2 Automatische Herkunftsnachweise | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.3 Zusatzinformationen: | |||
| 4.3.1 Systemnummer der NI sowie migrierte PSS-Nummer der NI, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.3.2 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern einer NI): | |||
| 4.3.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| Identifizierende Angaben zur Person (Art. 15) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. a): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online -Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 4.3.3 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer NI): | |||
| 4.3.3.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 4.3.4 Ersterfassende Behörde mit Behördenbezeichnung | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5. Falschpersonalien (FP): (Unechte Identität, welche die Person missbräuchlich verwendet hat) | |||
| 5.1 FP-Personenattribute: | |||
| 5.1.1 Nachname | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 5.1.2 Vornamen | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 5.1.3 Geburtsdatum | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 5.2 Herkunftsnachweise (Angabe, aus welcher Quelle die wichtigsten Attribute der FP stammen): | |||
| 5.2.1 Manuelle Herkunftsnachweise | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.2.2 Automatische Herkunftsnachweise | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3 Zusatzinformationen: | |||
| 5.3.1 Systemnummer der FP sowie migrierte PSS-Nummer der FP, welche im alten VOSTRA vor Inkraftsetzung des StReG zugewiesen war | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3.2 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern einer FP): | |||
| 5.3.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3.3 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes einer FP): | |||
| 5.3.3.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3.3.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | |||
| oder System-Kürzel, welches automatische Bearbeitung ausgelöst hat | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5.3.4 Ersterfassende Behörde mit Behördenbezeichnung | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 6. Prozesskontrollnummern (PCN) (Die PCN wird zur Kennzeichnung erkennungsdienstlicher Daten verwendet, sofern ein Grundurteil oder ein hängiges Strafverfahren in VOSTRA erfasst wird.) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
B1 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 1 ersichtlich B2 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 2 ersichtlich B3 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 3 ersichtlich B4 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 4 ersichtlich B1–B4 = aufgeführte Datenfelder sind in den Behördenauszügen 1, 2, 3 und 4 ersichtlich PA = aufgeführte Datenfelder sind im Privatauszug ersichtlich SPA = aufgeführte Datenfelder sind im Sonderprivatauszug ersichtlich alle Auszüge = aufgeführte Datenfelder sind in allen Auszügen (B1–B4 sowie Privat- und Sonderprivatauszug) ersichtlich nicht auszugsrelevant = entsprechende Datenfelder werden im gedruckten Auszug nicht abgebildet X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Daten von Grundurteilen (GU) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten
(Art. 24 Bst. b): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge
(Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge
(Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Allgemeine Angaben: | | | |
| 1.1 Urteilsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.2 Urteilende Behörde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.3 Aktenzeichen
(das von der urteilenden Behörde für das GU verwendet wird) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.4 Eröffnungsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.5 Rechtskraftdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.6 Bei Militärurteilen: Angabe des Vollzugskantons mit Kantonskürzel | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.7 Angabe, dass «keine besondere Verfahrensart» vorliegt
(falls kein Fall von Ziff. 1.8) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.8 Bei Revision und bei Neubeurteilung, Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung nach Abwesenheitsverfahren: | | | |
| 1.8.1 Angabe, ob Revision | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.8.2 Angabe, ob Neubeurteilung, Wiederaufnahme oder Wiedereinsetzung nach Abwesenheitsverfahren | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.8.3 Angaben zum aufgehobenen Grundurteil
mit Urteilsdatum, urteilende Behörde, Eröffnungsdatum und Rechtskraftdatum | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.9 Zusatzinformationen: | | | |
| 1.9.1 Angaben zu Ersterfassung
(bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem Grundurteil): | | | |
| 1.9.1.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.9.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.9.2 Angaben zu letzter Mutation
(bezogen auf letztmalige Mutation der strukturierten Daten bei einem Grundurteil): | | | |
| 1.9.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.9.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer
mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.10 Angabe, ob ein Urteil, welches die Selektionskriterien nach Art. 25 Abs. 1 Bst. m und n erfüllt, für das Erscheinen im Behördenauszug 4 oder im Privatauszug relevant ist oder nicht | — | —
(nur für registerführende Stelle einsehbar) | nicht auszugsrelevant |
| 2. Angaben zum Tatbestand: | | | |
| 2.1 Angaben zum Ausgangstatbestand
(Diese beziehen sich auf die einzelnen Delikte, wie sie sich zum Beispiel aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches ableiten lassen.): | | | |
| 2.1.1 Kurzreferenzierung
(in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.1.2 Bezug nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.1.2 Rechtliche Referenzierung
(Angabe der genauen Fundstelle im Erlass) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.1.3 Bezeichnung
(sprachliche Umschreibung der Tathandlung des Ausgangstatbestandes) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.1.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung
(zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf die Bezug genommen wird)
mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.1.5 Mögliche Daten bei Auslandurteilen
(anstelle der Angaben gem. Ziff. 2.1.2–2.1.4 und Ziff. 2.2): | | | |
| 2.1.5.1 Vermerk «Widerhandlung gegen ausländische Gesetzesbestimmung» bzw. «Widerhandlungen gegen ausländische Gesetzesbestimmungen»
mit Verweis auf die elektronische Kopie des ausländischen Meldeformulars (Ziff. 4.2) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.1.5.2 Angabe der CH-Referenzkategorie nach Art. 19 Abs. 3–5
(bei allen seit Inkrafttreten des StReG erfassten GU) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.2 Angaben zu Kombinationsmöglichkeiten (ausser bei Angaben nach Ziff. 2.1.5.1)
(Diese beziehen sich auf einzelne Tatbestandsvarianten, die jeweils bei sehr vielen Delikten vorkommen können, wie zum Beispiel Versuch, Gehilfenschaft, mehrfache Begehung.): | | | |
| 2.2.1 Kurzreferenzierung
(in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.2.2 oder auf die Bezeichnung nach Ziff. 2.2.3 Bezug nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.2.2 Rechtliche Referenzierung
(Angabe der genauen Fundstelle im Erlass, falls vorhanden) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.2.3 Bezeichnung
(sprachliche Umschreibung der Tathandlung dieser Tatbestandsvariante) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.2.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung
(zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf den Bezug genommen wird)
mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.3 Begehungszeiten
mit Datum oder Zeitraum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.4 Angaben zum Alkoholisierungsgrad
(bei allen Strassenverkehrsdelikten, die das Fahren in alkoholisiertem Zustand unter Strafe stellen)
mit Angabe in Promille oder Milligramm | — | B1–B4 | B1–B4 |
| 3. Angaben zu den Sanktionen: | | | |
| 3.1 Bezeichnung bzw. Art der Sanktion
(sprachliche Umschreibung dieser Sanktion; bei Massnahmen ist die rechtliche Referenzierung Teil der Bezeichnung) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.2 Als Sanktion nach Ziff. 3.1 werden auch die in VOSTRA zu erfassenden Fälle des expliziten Verzichts auf eine Sanktion geführt: | | | |
| 3.2.1 Angabe, ob «Schuldspruch mit Absehen von Strafe»
mit rechtlicher Referenzierung des Grundes für das Absehen von Strafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.2.2 Angabe, ob «Keine Zusatzstrafe» (vgl. zur Zusatzstrafe Ziff. 3.6.1) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3 Zusätzliche Angaben, die bei Strafen vorkommen können: | | | |
| 3.3.1 Gesamthöhe der Strafe bemessen nach Zeit
mit lebenslänglich oder Anzahl Jahre, Monate, Tage oder Stunden | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.2 Gesamthöhe der Strafe bemessen nach Geld: | | | |
| 3.3.2.1 Angabe von Bussenbetrag und Währung, oder | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.2.2 Angabe von Anzahl Tagessätzen sowie Höhe und Währung des einzelnen Tagessatzes | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.3 Vollzugsform der Strafe
Angabe, ob unbedingt, bedingt, teilbedingt | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.4 Angaben zu den Probezeiten bei bedingten und teilbedingten Strafen: | | | |
| 3.3.4.1 Beginn (Datum) und Dauer (Anzahl Jahre, Monate, Tage) der Probezeit
oder Beginn (Datum) und Ende (Datum) der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.4.2 Zusätzliche Anordnungen während Probezeit
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.5 Zusätzlich nur bei teilbedingten Strafen:
Höhe des bedingten Teils der Strafe (analog Gesamthöhe nach Ziff. 3.3.1 und 3.3.2) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.6 Zusätzlich nur bei Bussen:
im GU verhängte Ersatzfreiheitsstrafe mit Gesamthöhe nach Ziff. 3.3.1 | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.7 Zusätzlich nur beim qualifizierten Verweis nach Art. 22 Abs. 1 JStG:
Angaben zur Probezeit nach Ziff. 3.3.4.1 sowie
Angabe, ob Begleitperson oder Weisung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.3.7 Zusätzlich nur bei Berufsverbot nach Art. 54 Abs. 1 StGB in der Fassung vom 5. Okt. 1950:
Angaben nach Ziff. 3.4.4 | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4 Zusätzliche Angaben bei Massnahmen
(neben den in Ziff. 3.1 gemachten Angaben): | | | |
| 3.4.1 Bei allen therapeutischen Erwachsenenmassnahmen, bei der Verwahrung nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB in der Fassung vom 18. März 1971sowie bei Jugendmassnahmen nach Art. 12–15 JStG:
Angabe, ob «Aufschub des Vollzugs der Strafe zugunsten dieser Massnahme» | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.2 Bei der ambulanten Behandlung:
Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.3 Beim Fahrverbot:
Dauer des Fahrverbots (Anzahl Jahre, Monate, Tage) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.4 Beim Tätigkeitsverbot (TV) sowie Kontakt- und Rayonverbot (KRV): | | | |
| 3.4.4.1 Inhaltliche Spezifizierung: | | | |
| 3.4.4.1.1 Angabe, ob Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder besonders Schutzbedürftigen oder Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich vorliegt | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.4.4.1.2 Inhalt gemäss Urteilsdispositiv
(Bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel in der Online-Ansicht offen gelegt wird.) | — | B1–B4
(nicht anonymisiert) | alle Auszüge
(anonymisiert) |
| 3.4.4.2 Angaben zur Dauer des TV und KRV: | | | |
| 3.4.4.2.1 Grunddauer gemäss Urteilsdispositiv
mit Anzahl Jahre, Monate, Wochen, Tage, Stunden oder
lebenslänglich oder unbestimmte Dauer | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.4.2.2 Angaben zur Wirksamkeit des Verbots
mit Datum, ab wann Verbot wirksam ist (Rechtskraftdatum)
mit Datum gemäss Urteilsdispositiv, bis wann Verbot wirksam ist | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.4.2.3 Ev. Angaben zum Ruhen des Verbots nach Art. 67c Abs. 2 StGB bzw. Art. 50c Abs. 2 MStG
mit Datum des Antritts des Vollzugs, Datum des Austritts aus dem Vollzug, erfassende Behörde | — | B1
(Relevante Ruhezeiten sind auch via die Rubrik Zusatzinformationen der HI nach Anhang 1 Ziff. 1.4.7.3.2 ersichtlich.) | nicht auszugsrelevant |
| 3.4.4.2.4 Ev. berechnungsrelevanter Neubeginn des Verbots nach Art. 67c Abs. 3 StGB bzw. Art. 50c Abs. 3 MStG
mit Datum | X | —
(via die Rubrik Zusatzinformationen der HI nach Anhang 1 Ziff. 1.4.7.3.1 ersichtlich) | nicht auszugsrelevant |
| 3.4.4.2.5 Voraussichtliches Enddatum des Verbots
mit Datum, an dem Verbot, unter Berücksichtigung sämtlicher vorhandener Angaben, nicht mehr gültig ist
oder Angabe, dass Enddatum nicht berechnet werden kann | X | —
(via die Rubrik Zusatzinformationen der HI nach Anhang 1 Ziff. 1.4.7.3.3 ersichtlich) | alle Auszüge |
| 3.4.4.3 Zusätzliche Anordnungen (während der Verbotsdauer)
mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.4.5 Bei der Landesverweisung: | | | |
| 3.4.5.1 Dauer gemäss Urteilsdispositiv
auf Lebenszeit oder mit Anzahl Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| Daten von Grundurteilen (GU) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. b): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
|---|---|---|---|
| 3.4.5.2 Beginn der Dauer der Landesverweisung: | |||
| 3.4.5.2.1 Nachträglich zu erfassendes Ausreisedatum (effektives Ausreisedatum oder, sofern dieses Datum nicht bekannt ist, das von der Vollzugsbehörde festgelegte Ausreisedatum) oder nachträglich zu erfassendes Rechtskraftdatum der Landesverweisung (falls Ausreise vor der Rechtskraft der Landesverweisung erfolgt ist) | — | B1 | alle Auszüge |
| 3.4.5.2.2 Angabe, dass das eingetragene Ausreisedatum nicht mehr relevant ist («keine Ausreise») | — | B1 | alle Auszüge |
| 3.4.5.3 Ausreisegrund mit Angabe, ob Ausschaffung, Auslieferung, Überstellung zum Zwecke des Sanktionenvollzugs im Ausland, freiwillige Ausreise | — | B1 | alle Auszüge |
| 3.4.5.4 Voraussichtliches Enddatum der Landesverweisung mit Datum, an dem die Landesverweisung nicht mehr gültig ist oder Angabe, dass Enddatum nicht berechnet werden kann | X | — | alle Auszüge |
| 3.4.5.5 Angabe, ob Gesuch um Berechnung der Frist für die Entfernung des Grundurteils nach Art. 30 Abs. 2 Bst. n zweiter Teilsatz StReG bewilligt worden ist | — | — (nur für registerführende Stelle einsehbar) | nicht auszugsrelevant |
| Daten von Grundurteilen (GU) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. b): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 3.5 Strafzumessungsgründe (nur Angaben, die nicht bereits als Kombinationsmöglichkeit in VOSTRA erfasst worden sind): | |||
| 3.5.1 Rechtliche Referenzierung (= Angabe der genauen Fundstelle im Erlass) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.5.2 Bezeichnung des Strafzumessungsgrundes | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.5.3 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung (zur Sichtbarmachung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf die Bezug genommen wird) mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden) | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3.6 Zusätzliche Angaben zu Strafen, denen eine Sonderfunktion zugewiesen ist: | |||
| 3.6.1 Bei Zusatz- bzw. Teilzusatzstrafen: | |||
| 3.6.1.1 Angabe, ob Zusatz- bzw. Teilzusatzstrafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.6.1.2 Referenzierung der GU, auf die Bezug genommen wird: (GU, welches die Einsatzstrafe enthält) mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen oder Angabe, dass dieses Urteil nicht eintragungspflichtig ist | — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
| 3.6.2 Bei Gesamtstrafen: | |||
| 3.6.2.1 Angabe, ob Gesamtstrafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 3.6.2.2 Referenzierung der GU, auf die Bezug genommen wird (GU, das die Einsatzstrafe enthält) mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen oder Angabe, dass dieses Urteil nicht eintragungspflichtig ist | — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
| 3.6.2.3 Referenzierung der bedingten Entlassungen, auf die Bezug genommen wird (nachträgliche Entscheide, aus denen sich die zu vollziehende Reststrafe ableiten lässt) mit Angabe von Entscheiddatum, entscheidender Behörde und Aktenzeichen | — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
| 3.7. Anrechenbare Haft (im Dispositiv angegebene bereits verbüsste Haftdauer, welche auf Vollzug der Sanktion anzurechnen ist) mit Angabe der Dauer (Jahre, Monate, Wochen, Tage, Stunden) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4. Elektronische Kopien : | |||
| 4.1 Bei CH-Grundurteilen: | |||
| 4.1.1 Elektronische Kopien von CH-Grundurteil gegen Erwachsene | — | B1 | — (kann für B1-Behörden auf Wunsch separat gedruckt werden) |
| 4.1.2 System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| Daten von Grundurteilen (GU) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. b): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 4.2 Bei Auslandurteilen: | |||
| 4.2.1 Elektronische Kopien des ausländischen Meldeformulars | — | B1–B4 | alle Auszüge (als Anhang) |
| 4.2.2 System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 5. Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens des Grundurteils im Auszug: mit Datum oder mit Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist oder mit Angabe, dass Eintrag nicht mehr erscheint, sobald Person als verstorben gilt | |||
| 5.1 Voraussichtliches Entfernungsdatum B1 | X | — | B1 |
| 5.2 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B2 | X | — | B2 |
| 5.3 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B3 | X | — | B3 |
| 5.4 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B4 | X | — | B4 |
| 5.5 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im PA | X | — | PA |
| 5.6 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im SPA | X | — | SPA |
B1 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 1 ersichtlich B1–B4 = aufgeführte Datenfelder sind in den Behördenauszügen 1, 2, 3 und 4 ersichtlich alle Auszüge = aufgeführte Datenfelder sind in allen Auszügen (B1–B4 sowie Privat- und Sonderprivatauszug) ersichtlich nicht auszugsrelevant = entsprechende Datenfelder werden im gedruckten Auszug nicht abgebildet X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Daten von nachträglichen Entscheiden (NEN) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten
(Art. 24 Bst. c): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge
(Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge
(Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Allgemeine Angaben, die jeder NEN enthält: | | | |
| 1.1 Entscheiddatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.2 Entscheidende Behörde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.3 Aktenzeichen
(das von der entscheidenden Behörde für den NEN verwendet wird) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.4 Bezeichnung des NEN | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 1.5 Kurzbezeichnung des NEN
(in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die Bezeichnung nach Ziff. 1.4 Bezug nimmt) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| Daten von nachträglichen Entscheiden (NEN) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. c): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
|---|---|---|---|
| 1.6 Zusatzinformationen: | |||
| 1.6.1 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem NEN): | |||
| 1.6.1.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.6.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.6.2 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation der strukturierten Daten bei einem NEN): | |||
| 1.6.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.6.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.7 Elektronische Kopien: | |||
| 1.7.1 Bei CH-NEN: | |||
| 1.7.1.1 Elektronische Kopien von CH-NEN gegen Erwachsene | — | B1 | — (kann für B1-Behörden auf Wunsch separat gedruckt werden) |
| 1.7.1.2 System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum | X | B1 | nicht auszugsrelevant |
| 1.7.2 Bei ausländischen NEN: | |||
| 1.7.2.1 Elektronische Kopien des ausländischen Meldeformulars des NEN | — | B1–B4 | alle Auszüge (als Anhang) |
| 1.7.2.2 System-ID, Dateiname, erfassender Nutzer bzw. erfassende Nutzerin und Erfassungsdatum | X | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2. Beim NEN «Absehen vom Vollzug der Reststrafe»: | |||
| 2.1 Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 2.2 Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3. Beim NEN «Amnestie»: | |||
| 3.1 Angabe, ob Amnestie zur direkten Entlassung aus dem Strafvollzug führt (zur Berechnung des Neubeginns des Fristenlaufs nach Art. 67c Abs. 3 StGB) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4. Beim NEN «Änderung der Massnahme»: (zur gleichzeitigen Aufhebung und Neuanordnung von Massnahmen; nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet) | |||
| 4.1 Bezeichnung der aufgehobenen Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.2 Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.3 Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden | — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
| 4.4 Falls Reststrafe ausgewiesen: | |||
| 4.4.1 Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.4.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.4.3 Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet: mit folgenden Angaben zur Probezeit: | |||
| 4.4.3.1 Dauer der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.4.3.2 Eröffnungsdatum des NEN (Beginn der Probezeit) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.4.3.3 Ende der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 4.4.3.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 5. Beim NEN «Änderung der Weisung»: | |||
| 5.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 6. Beim NEN «Anordnung der Zuteilung einer Begleitperson»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 7. Beim NEN «Anordnung von Bewährungshilfe»: | |||
| 7.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 8. Beim NEN «Erteilung einer Weisung»: | |||
| 8.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 9. Beim NEN «Anordnung eines neuen Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot) | |||
| 9.1 Bezeichnung des neu angeordneten Verbots | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 9.2 Alle Felder nach Anhang 2 Ziff. 3.4.4 | (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) | (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) | (siehe Anhang 2 Ziff. 3.4.4) |
| 9bis. Beim NEN «Aufhebung des Verwahrungsvorbehalts»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 10. Beim NEN «Aufhebung der Zuteilung der Begleitperson»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 11. Beim NEN «Aufhebung der Bewährungshilfe»: | |||
| 11.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12. Beim NEN «Aufhebung der Massnahme»: (nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet) | |||
| 12.1 Bezeichnung der aufgehobenen Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.2 Entlassungsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.3 Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden | — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
| 12.4 Falls Reststrafe ausgewiesen: | |||
| 12.4.1 Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.4.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe mit Angabe, ob Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.4.3 Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet mit folgenden Angaben zur Probezeit: | |||
| 12.4.3.1 Dauer der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.4.3.2 Eröffnungsdatum des NEN (Beginn der Probezeit) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.4.3.3 Ende der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 12.4.3.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 13. Beim NEN «Aufhebung der Weisung»: | |||
| 13.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 14. Beim NEN «Aufhebung des Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 15. Beim NEN «Aufhebung des Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot) | |||
| 15.1 Bezeichnung des Verbots, welches aufgehoben werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 15.2 Aufhebungsdatum (bezeichnet Datum, ab dem Verbot nicht mehr wirksam ist) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 16. Beim NEN «Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 17. Beim NEN «Aufschub des Vollzugs der Strafe zugunsten der laufenden Massnahme»: (Es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden.) | |||
| 18. Beim unechten NEN «Ausserordentliche Bestimmung eines angemessenen und ausschliesslich fristenrelevanten Datums für das Vollzugsende »: (unechter NEN nach Art. 44 zur Übersteuerung der Fristenberechnung, für den Fall, dass die dazu benötigten Daten nicht verfügbar sind) | |||
| 18.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die sich das Vollzugsende bezieht | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 18.2 Vollzugsende-Datum (von stationären Massnahmen, ambulanten Behandlungen, widerrufenen Freiheitsstrafen bei einem Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19. Beim NEN «Bedingte Entlassung»: (aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug) | |||
| 19.1 Angabe der Grundurteile, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen | — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
| 19.2 Bezeichnung der Sanktion, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.3 Entlassungsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.4 Angaben zur Probezeit: | |||
| 19.4.1 Dauer der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.4.2 Eröffnungsdatum des NEN (Beginn der Probezeit) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.4.3 Ende der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.4.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 19.5 Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden | — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
| 19.6 Falls Reststrafe ausgewiesen: Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 20. Beim NEN «Begnadigung»: (bezieht sich auf Strafen, für die eine mildere Strafe im Vollzug vorgesehen ist) | |||
| 20.1 Angabe der Grundurteile, auf die sich die Begnadigung bezieht mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen | — | B1–B4 | alle Auszüge (ohne Aktenzeichen) |
| 20.2 Bezeichnung der Strafe, für welche die Begnadigung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 20.3 Bezeichnung der milderen Strafe, die zum Vollzug kommt mit Angabe der in Anhang 2 Ziff. 3.1–3.3 gelisteten Merkmale | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 20.4 Angabe, ob Begnadigung zur direkten Entlassung aus dem Strafvollzug führt (zur Berechnung des Neubeginns des Fristenlaufs nach Art. 67c Abs. 3 StGB) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21. Beim NEN «Endgültige Entlassung»: | |||
| 21.1 Bezeichnung der Sanktion, aus der endgültig entlassen wird | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.2 Entlassungsdatum | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.3 Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden | — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
| 21.4 Falls Reststrafe ausgewiesen: | |||
| 21.4.1 Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.4.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe mit Angabe, ob Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Reststrafe | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.4.3 Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet: mit folgenden Angaben zur Probezeit: | |||
| 21.4.3.1 Dauer der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.4.3.2 Eröffnungsdatum des NEN (Beginn der Probezeit) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.4.3.3 Ende der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 21.4.3.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 22. Beim NEN «Erklärung zur Vollstreckbarkeit des Grundurteils in der Schweiz»: (nur bei ausländischen Grundurteilen, welche in der Schweiz vollstreckt werden) | |||
| 22.1 Angabe, ob zur Vollstreckung des Grundurteils eine Anpassung der Sanktion ausgesprochen wurde oder nicht | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 22.2 Falls Anpassung ausgesprochen: | |||
| 22.2.1 Bezeichnung der Sanktion des Grundurteils, die angepasst werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 22.2.2 Inhalt der Anpassung mit Bezeichnung der angepassten Sanktion mit Angabe ihrer in Anhang 2 Ziff. 3.3–3.4 gelisteten Sanktionsmerkmale | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 23. Beim NEN «Förmliche Mahnung»: (altrechtlicher NEN; bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs; es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden) | |||
| 24. Beim NEN «Inhaltliche Einschränkung des Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps) | |||
| 24.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich eingeschränkt werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 24.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv (Bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behördenauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird.) | — | B1–B4 (nicht anonymisiert) | alle Auszüge (anonymisiert) |
| 24.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 25. Beim NEN «Inhaltliche Erweiterung des Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps) | |||
| 25.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich erweitert werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 25.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Entscheiddispositiv (Bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rückschlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behördenauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird.) | — | B1–B4 (nicht anonymisiert) | alle Auszüge (anonymisiert) |
| 25.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 26. Beim NEN «Nachträglich bedingter Vollzug der Reststrafe»: | |||
| 26.1 Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 26.2 Angaben zur Probezeit: | |||
| 26.2.1 Dauer der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 26.2.2 Eröffnungsdatum des NEN (Beginn der Probezeit) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 26.2.3 Ende der Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 26.2.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 27. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Massnahme»: (nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet; siehe Ziff. 9) | |||
| 27.1 Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 27.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, keine Angaben vorhanden | — | B1–B4 | alle Auszüge (ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») |
| 27.3 Zusätzliche Anordnungen Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 28. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Strafe nach Art. 100 ter Ziff. 4 StGB in der Fassung vom 18. März 1971 » : (altrechtlicher NEN) | |||
| 28.1 Dauer der altrechtlichen, unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 29. Beim NEN «Nicht widerrufen»: (bezieht sich auf Verzicht auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs trotz Nichtbewährung) | |||
| 29.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 30. Beim NEN «Teilweise widerrufen»: (bezieht sich auf teilweisen Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs infolge Nichtbewährung) | |||
| 30.1 Bezeichnung der Sanktion, welche teilweise widerrufen wird | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 30.2 Bedingt zu vollziehender Teil der Sanktion: mit Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen, Stunden) oder mit Höhe (mit Angabe von Betrag und Währung) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 30.3 Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme mit Bezeichnung der Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31. Beim NEN «Verlängerung der Probezeit»: (bezieht sich auf Geschehen während des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs) | |||
| 31.1 Bezeichnung der Sanktion, deren Vollzug bedingt aufgeschoben wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31.2 Angaben zur verlängerten Probezeit: | |||
| 31.2.1 Dauer der Verlängerung der Probezeit mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31.2.2 Eröffnungsdatum des NEN (ist als Beginn der Verlängerung relevant, wenn Datum nach bisherigem Probezeitende liegt) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31.2.3 Ende der verlängerten Probezeit | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31.2.4 Zusätzliche Anordnungen während der verlängerten Probezeit mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 31.3 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 32. Beim NEN «Verwarnung»: (bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs) | |||
| 32.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 33. Beim NEN «Vollzug der Reststrafe»: | |||
| 33.1 Falls Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: Dauer der Reststrafe mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 33.2 Falls keine Reststrafe im NEN ausgewiesen ist: Vermerk, dass keine Angaben vorhanden sind | — | B1–B4 | nicht auszugsrelevant |
| 34. Beim NEN «Widerrufen»: (bezieht sich auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs) | |||
| 34.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 34.2 Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Strafe zu Gunsten einer Massnahme mit Bezeichnung der Massnahme | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 34.3 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 35. Beim NEN «Zeitliche Einschränkung des Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot) | |||
| 35.1 Bezeichnung des Verbots, welches zeitlich eingeschränkt werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 35.2 Angabe, ob neue Grunddauer oder Verkürzung der Verbotsdauer vorliegt | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 35.3 Falls neue Grunddauer: Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche als neuer Basiswert verwendet wird, womit bisher angeordnete Verlängerungen oder Verkürzungen nicht mehr zu beachten sind | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 35.4 Falls Verkürzung der Verbotsdauer: Dauer (mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), welche vom bisher berechneten Verbotsende abzuziehen ist | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 36. Beim NEN «Verlängerung des Verbots»: (bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot) | |||
| 36.1 Bezeichnung des Verbots, welches verlängert werden soll | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 36.2 Umfang der Verlängerung: mit Dauer (und Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen), mit Vermerk unbestimmte Dauer oder mit Vermerk lebenslänglich | — | B1–B4 | alle Auszüge |
| 36.3 Rechtskraftdatum des NEN (Datum, ab dem die Verlängerung wirksam ist, sofern Verbot bereits vor Rechtskraft abgelaufen ist) | — | B1–B4 | alle Auszüge |
B1 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 1 ersichtlich B2 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 2 ersichtlich B4 = aufgeführte Datenfelder sind im Behördenauszug 4 ersichtlich nicht auszugsrelevant = entsprechende Datenfelder werden im gedruckten Auszug nicht abgebildet X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Daten von hängigen Strafverfahren (hS) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten
(Art. 24 Bst. d): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge
(Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der
PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge
(Art. 45 Abs. 1): |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Allgemeine Angaben: | | | |
| 1.1 Zeitpunkt der Verfahrenshängigkeit
mit Eröffnungsdatum der Untersuchung oder
mangels Eröffnung: Urteilsdatum des Strafbefehls | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 1.2 Verfahrensleitende Behörde | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 1.3 Aktenzeichen
(das von der verfahrensleitenden Behörde für das hS verwendet wird) | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| Daten von hängigen Strafverfahren (hS) | Diese Datenfelder sind automatisch (aus anderen Daten) generierte Systemdaten (Art. 24 Bst. d): | Diese Datenfelder erscheinen in der Online-Ansicht folgender Behördenauszüge (Art. 45 Abs. 1): | Diese Datenfelder erscheinen in der PDF-Ansicht folgender (gedruckter) Auszüge (Art. 45 Abs. 1): |
|---|---|---|---|
| 1.4 Zusatzinformationen: | |||
| 1.4.1 Angaben zu Ersterfassung (bezogen auf erstmaliges Speichern der strukturierten Daten bei einem hS): | |||
| 1.4.1.1 Datum und Uhrzeit | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.1.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.2 Angaben zu letzter Mutation (bezogen auf letztmalige Mutation eines Datenfeldes bei einem hS): | |||
| 1.4.2.1 Datum und Uhrzeit | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.2.2 Verantwortliche Nutzerin oder verantwortlicher Nutzer mit Benutzernummer, Name, Vornamen und Telefonnummer | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.3 Ehemalige Verfahrensleitungen (bei einem Wechsel der Verfahrensleitung, der nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt ist) | |||
| 1.4.3.1 Bezeichnung der ehemals zuständigen Behörde | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.3.2 Aktenzeichen des ehemaligen Verfahrens | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 1.4.3.3 Datum der Registrierung des Wechsels der Verfahrensleitung in VOSTRA | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2. Angaben zu den vorgeworfenen Delikten: | |||
| 2.1 Angaben zum Ausgangstatbestand (diese beziehen sich auf die einzelnen Delikte, wie sie sich zum Beispiel aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches ableiten lassen): | |||
| 2.1.1 Kurzreferenzierung (in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.1.2 Bezug nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient) | — | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.1.2 Rechtliche Referenzierung (Angabe der genauen Fundstelle im Erlass) | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 2.1.3 Bezeichnung (sprachliche Umschreibung der Tathandlung des Ausgangstatbestandes) | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 2.1.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung (zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf die Bezug genommen wird) mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden) | — | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.2 Angaben zu Kombinationsmöglichkeiten (Diese beziehen sich auf einzelne Tatbestandsvarianten, die jeweils bei sehr vielen Delikten vorkommen können, wie zum Beispiel Versuch, Gehilfenschaft, mehrfache Begehung.): | |||
| 2.2.1 Kurzreferenzierung (in VOSTRA verwendete Abkürzung, welche auf die rechtliche Referenzierung nach Ziff. 2.2.2 oder auf die Bezeichnung nach Ziff. 2.2.3 Bezug nimmt und der schnelleren Datenerfassung dient) | — | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 2.2.2 Rechtliche Referenzierung (Angabe der genauen Fundstelle im Erlass, falls vorhanden) | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 2.2.3 Bezeichnung (sprachliche Umschreibung der Tathandlung dieser Tatbestandsvariante) | — | B1, B2 und B4 | B1, B2 und B4 |
| 2.2.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung (zur Kennzeichnung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf den Bezug genommen wird) mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden) | — | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
| 3. Hinweise an die Verfahrensleitung mit Datum, an dem die Meldung nach Art. 25 Abs. 1 Bst. b letztmals gesendet wurde und Datum, an dem diese Meldung wiederholt werden soll | X | B1, B2 und B4 | nicht auszugsrelevant |
X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Daten automatisch generierter Systemmeldungen | Daten, welche in der Meldung selbst verwendet werden |
| --- | --- |
| 1. Daten, die bei allen Systemmeldungen vorhanden sind: | |
| 1.1 Meldungskategorie | — |
| 1.2 Titel der Meldung | X |
| 1.3 Beschreibung des Auftrags
(enthält Meldungsursache und Handlungsanweisung an Empfänger) | X |
| 1.4 Zeitpunkt der Erstellung der Meldung
mit Datum und Uhrzeit | X |
| 1.5 Empfänger der Meldung: | |
| 1.5.1 Bezeichnung des Endadressaten der Meldung, der letztlich die Kontrollen gemäss Auftrag nach Ziff. 1.3 vornehmen muss | X |
| 1.5.2 Bezeichnung der registerführenden Behörde, in deren VOSTRA-Briefkasten die Meldung erscheint
Bei Koordinationsstellen: mit Angabe des Kantons | — |
| 1.6 Bearbeitungsstatus der Meldung
mit Angabe, ob neu oder erledigt | — |
| 1.7 Nutzerin oder Nutzer, die oder der die Bearbeitung der Meldung übernommen hat
mit Benutzernummer, Name und Vornamen | — |
| 1.8 Bearbeitungsdatum
(Datum, an dem die Meldung erstmals angeschaut wurde) | — |
| 1.9 Betroffene Person bei Einzelmeldungen: | |
| 1.9.1 Dossier-ID | X |
| 1.9.2 Hauptattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.1, mit Ausnahme der AHV-Nummer nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1 | X |
| 1.9.3 Zusatzattribute der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.2 | X |
| 1.9.4 Herkunftsnachweise der Hauptidentität nach Anhang 1 Ziff. 1.3 | X |
| 1.10 Betroffene Personen bei Listeneinträgen
mit ihren Dossier-IDs nach Anhang 1 Ziff. 1.4.1 | X |
| 1.11 Anzahl Seiten der Meldung | X |
| 1.12 Anzahl neu eingegangener Meldungen im Briefkasten | — |
| 2. Zusätzliche Daten bei der Rückfallmeldung:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. a) | |
| 2.1 Grundurteil oder nachträglicher Entscheid, in dem die betroffene Probezeit angeordnet worden ist
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4 und Anhang 3 Ziff. 1.7) | X |
| 2.2 Grundurteil, das die Begehungszeiten enthält, welche in die Probezeit des in Ziff. 2.1 genannten Objektes fallen
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4) | X |
| 3. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Überprüfung der Verfahrenshängigkeit bei hS:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. b) | |
| 3.1 Hängiges Strafverfahren, welches überprüft werden muss
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind | X |
| 3.2 Rubrik für Rückantwort an eintragende Behörde
(falls nötige Korrekturen in VOSTRA nicht von der Verfahrensleitung selbst vorgenommen werden) | X
(wird erst nach Meldungseingang von der Verfahrensleitung ausgefüllt) |
| 4. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Überprüfung des fehlenden Massnahmenendes:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. c)
Grundurteil mit sämtlichen nachträglichen Entscheiden, in dessen Zusammenhang die Massnahme angeordnet worden ist
mit allen Daten, die zu diesen Objekten auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind, mit Ausnahme des Entfernungsdatums (Anhang 2 Ziff. 5.1) und der elektronischen Kopien (Anhang 2 Ziff. 4 und Anhang 3 Ziff. 1.7) | X |
| 5. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Überprüfung, ob Person noch lebt:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. d) | |
| 5.1 Geburtsdatum der Hauptidentität (Anhang 1 Ziff. 1.1.4) | X |
| 5.2 Nationalitäten (Anhang 1 Ziff. 1.1.6, 1.1.7 und 1.2.4) | X |
| 5.3 Wohnsitzland (Anhang 1 Ziff. 1.2.2) | X |
| 5.4 Wohnsitzort (Anhang 1 Ziff. 1.2.3) | X |
| 6. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Datenbereinigung bei abgelehnter Zuteilung einer AHV-Nummer oder bei abgelehnter Änderung einzelner Hauptattribute:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. e)
Begründung der ZAS für Ablehnung der Zuteilung bzw. der Änderung | X |
| 7. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Eingabe der Vollzugszeiten:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. f) | |
| 7.1 Falls stationärer Vollzug der Sanktion im Grundurteil angeordnet wurde:
Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen, Eröffnungsdatum und Rechtskraftdatum | X |
| 7.2 Falls stationärer Vollzug der Sanktion in einem nachträglicher Entscheid angeordnet wurde:
mit Angaben zum NEN (Bezeichnung, Entscheiddatum, entscheidender Behörde und Aktenzeichen) und zum dazugehörigen Grundurteil (Urteilsdatum, urteilende Behörde, Aktenzeichen, Eröffnungsdatum und Rechtskraftdatum) | X |
| 8. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Entfernung von Unterlagen bei Gesuchen um Sonderberechnung der Entfernungsfrist:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. g)
Auflistung aller vorhandenen ehemaligen Identitäten
mit Personenattributen nach Anhang 1 Ziff. 3.1 und 3.2 | X |
| 9. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Erfassung der Vollzugsdaten über den Beginn der Dauer der Landesverweisung:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. h)
Auflistung der Grundurteile mit Landesverweisung
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 10. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Weiterleitung von Urteilskopien bei neuen Einziehungen nach Art. 61 StReG:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. i)
Auflistung der Grundurteile mit neuen Einziehungen
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 11. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Korrektur von Grundurteilen ohne Regel zur Berechnung der Entfernungsfrist:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. j)
Auflistung sämtlicher Grundurteile, für die keine Regel zur Berechnung der Entfernungsfrist programmiert wurde
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 12. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Nacherfassung fehlender eintragungspflichtiger Kopien:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. k) | |
| 12.1 Auflistung sämtlicher Grundurteile einer urteilenden Behörde, die ohne eintragungspflichtige Kopien erfasst worden sind
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 12.2 Auflistung sämtlicher nachträglichen Entscheide einer entscheidenden Behörde, die ohne eintragungspflichtige Kopien erfasst worden sind
mit Entscheiddatum, entscheidender Behörde und Aktenzeichen des nachträglichen Entscheides sowie Urteilsdatum und Aktenzeichen des dazugehörigen Grundurteils | X |
| 13. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Feststellung möglicher Probezeitverletzungen nach Art. 40 Abs. 3 Bst. c StReG bei Bussenurteilen:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. l)
Auflistung sämtlicher ausländischer Grundurteile, bei denen Deliktsangaben ins schweizerische Recht zu transponieren sind
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 14. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung zur Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen nach Art. 40 Abs. 1 Bst. b StReG:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. m und n)
Auflistung sämtlicher Grundurteile, welche die Selektionskriterien erfüllen
mit Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen | X |
| 15. Zusätzliche Daten bei der Kontrollmeldung über neu erfasste hängige Strafverfahren:
(Art. 25 Abs. 1 Bst. o)
Hängiges Strafverfahren, welches neu erfasst wurde
mit allen Daten, die zu diesem Objekt auch in der PDF-Ansicht des Behördenauszugs 1 sichtbar sind | X |Anhang 6(Art. 28)
X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| In VOSTRA eingetragene Daten über automatisch protokollierte Abfragen | Bei Ausübung des Auskunftsrechts nach Art. 57 StReG für betroffene Person sichtbare Daten |
| --- | --- |
| 1. Behörde, in deren Namen abgefragt wurde
mit Bezeichnung und Behörden-ID | X |
| 2. Nutzerin oder Nutzer, die oder der die Abfrage durchgeführt hat: | |
| 2.1 Benutzernummer | X |
| 2.2 Name, Vornamen und Telefonnummer | — |
| 3. Ausgewählter Zweck der Abfrage | X |
| 4. Als Freitext erfasster Kontext der Abfrage (falls vorhanden) | X |
| 5. Datum und Uhrzeit der Abfrage: | |
| 5.1 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die für eine registerführende Behörde tätig sind:
Datum und Uhrzeit bei der Ersterfassung von Strafdaten (beim erstmaligen Speichern eines vollständig erfassten Objektes) oder
Datum und Uhrzeit bei der Auszugserstellung für eine andere Behörde (beim Generieren eines PDF-Auszugs im Namen einer anderen Behörde) | X |
| 5.2 Bei Nutzerinnen und Nutzern, die nicht für eine registerführende Behörde tätig sind:
Datum und Uhrzeit bei der erstmaligen Anzeige der Strafdaten | X |
| 6. Hauptattribute nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1–1.1.4 und Dossier-ID der abgefragten Person, die im Zeitpunkt der Abfrage nach Ziff. 5 vorhanden sind | X |
| 7. Bei der Abfrage nach Ziff. 5 vorhandene Strafdaten, die auch im PDF-Zugangsprofil der abfragenden Behörde sichtbar wären | X |Anhang 7(Art. 29)
| In VOSTRA eingetragene und verarbeitete Daten von Online-Bestellungen von Auszügen aus einem ausländischen Strafregister |
|---|
| 1. Angaben zum Kontext der Bestellung: |
| 1.1 Gesuchstellende Behörde (Besteller) |
| 1.2 Zuständige Mitarbeiterin oder zuständiger Mitarbeiter des Bestellers mit Name, Vornamen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
| 1.3 Aktenzeichen des Verfahrens, für das die ausländischen Strafregisterdaten benötigt werden |
| 1.4 Zweck der Bestellung |
| 1.5 Zusatzinformationen, falls Bestellung für eine Strafsache erfolgt: |
| 1.5.1 Angaben zum Delikt mit rechtlicher Referenzierung und Bezeichnung des Tatbestandes |
| 1.5.2 Tatort |
| 2. Angaben zum Zielland, dessen Strafregisterauszug bestellt wird: |
| 2.1 Bezeichnung der gewünschten Länder |
| 2.2 Länderspezifische Zusatzinformation, welche vom jeweiligen Zielland verlangt werden |
| 3. Identifizierende Angaben der Person, über die ein Auszug bestellt werden soll: (In UPI oder VOSTRA vorhandene Daten werden automatisch übernommen.) |
| 3.1 Hauptattribute nach Anhang 1 Ziff. 1.1, ohne Angaben zur AHV-Nummer nach Anhang 1 Ziff. 1.1.1 |
| 3.2 Land, in dem die Person ihren Wohnsitz hat |
| 3.3 Falls Person bereits in VOSTRA verzeichnet ist: |
| 3.3.1 Dossier-ID nach Anhang 1 Ziff. 1.4.1 |
| 3.3.2 Personenattribute von Falschpersonalien nach Anhang 1 Ziff. 5.1 |
| 4. Angaben zu den Bestellchancen: (abhängig von Behördentyp, Zweck und Land) |
| 4.1 Angabe, dass Bestellung möglich ist (weil Zielland zu gewünschtem Zweck bereits Auszüge geliefert hat) |
| 4.2 Angabe, dass Bestellchancen unklar sind (weil noch nie eine Bestellung ausgelöst worden ist) |
| 4.3 Angabe, dass Bestellung nicht möglich ist, mit Angabe der Sperrfrist nach Art. 51 Abs. 2 (weil bisherige Bestellungen erfolglos verlaufen sind) |
| 5. Daten, welche den weiteren Verarbeitungsprozess durch die registerführende Stelle dokumentieren: |
| 5.1 Datum der Bestellung durch Behörde |
| 5.2 Bearbeitungsstatus mit Datum der Statusänderung: |
| 5.2.1 Angabe, seit wann Bestellung noch «offen» ist |
| 5.2.2 Angabe, wann Bestellung ans Ausland «versendet» wurde |
| 5.2.3 Angabe, wann die zuständige ausländische Behörde daran «erinnert» wurde, dass es noch nicht geantwortet hat |
| 5.2.4 Angabe, wann Bestellung «storniert» wurde |
| 5.2.5 Angabe, wann die «Antwort erhalten und weitergeleitet» worden ist |
| 5.3 Angabe, ob die registerführende Stelle einen «Auszug erhalten» hat |
| 5.4 Das ans Ausland versendete Gesuch (als Word-Datei) |
X = Aussage trifft zu— = Aussage trifft nicht zu| Bestelldaten nach Art. 27 StReG | Diese Datenfelder werden in der Hilfsdatenbank CREX gespeichert: | Diese Datenfelder werden in VOSTRA gespeichert: |
| --- | --- | --- |
| 1. Datensatz zur Identifizierung und Lokalisierung der bestellenden Person: | | |
| 1.1 AHV-Nummer | X | X |
| 1.2 Nachname | X | X |
| 1.3 Vornamen | X | X |
| 1.4 Geburtsdatum | X | X |
| 1.5 Nationalität | X | X |
| 1.6 Ledigname | X | — |
| 1.7 Nachname der Mutter | X | X |
| 1.8 Vornamen der Mutter | X | X |
| 1.9 Nachname des Vaters | X | X |
| 1.10 Vornamen des Vaters | X | X |
| 1.11 Bei Schweizer Staatsangehörigen: Heimatorte | X | X |
| 1.12 E-Mail-Adresse | X | — |
| 1.13 Telefonnummer | X | — |
| 1.14 Wohnadresse | X | X
(sofern keine Lieferadresse verwendet wird) |
| 1.15 Lieferadresse | X | X |
| 1.16 Ausweisschrift
(Dokument, das bei Internetbestellung als Kopie mitgeliefert wird oder das am Postschalter gezeigt wurde): | | |
| 1.16.1 Nummer des Ausweises | X | — |
| 1.16.2 Typ des Ausweise
mit Angabe, ob «Schweizer Reisepass», «Schweizer Identitätskarte», «ausländischer Reisepass», «ausländische Identitätskarte», «Ausländerausweis», «staatenlose Person» | X | — |
| 2. Datensatz über die Bestellung und den Bestellvorgang: | | |
| 2.1 Automatisch generierte Transaktionsnummer pro Bestellung | X | X |
| 2.2 Datum und Uhrzeit der Bestellung | X | — |
| 2.3 Datum und Uhrzeit des Ausdrucks des Bestellformulars durch Besteller | X | — |
| 2.4 Bei Postschalterbestellung:
Poststelle, Schalter, Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, die oder der die Bestellung ausgelöst hat | X | — |
| 2.5 Status der Bestellung:
Angabe, ob Bestellung komplett erfasst worden ist oder nicht | X | — |
| 2.6 Anzahl der bestellten Auszüge | X | — |
| 2.7 Eingangsart der Bestellung:
Angabe, ob mit oder ohne digitale Signatur | X | X |
| 2.8 Auszugssprache | X | — |
| 2.9 Auszugsart:
Angabe, ob Privatauszug oder Sonderprivatauszug bestellt worden ist | X | — |
| 2.10 Angaben zu Grosskunden
(für Online-Bestellung via Monatsrechnung): | | |
| 2.10.1 Bezeichnung und Kürzel des Grosskunden für Rechnungsstellung | X | X |
| 2.10.2 Bezeichnung und Kürzel des Ablegers des Grosskunden für Zustellung der Auszüge | X | — |
| 2.10.3 Weblink, der dem Grosskunden die Online-Bestellung ermöglicht (automatisch zugeteilt) | X | — |
| [tab] 2.10.4 Passwort, welches dem Grosskunden die Erfassung einer Online-Bestellung ermöglicht | X | — |
| 2.10.5 Zustellungsart des Auszugs:
Angabe, ob «Papier» oder «digital» | X | — |
| 2.10.6 Bei Zustellung «Papier»: | | |
| 2.10.6.1 Angabe, ob mehr als 1 Auszug pro Person bestellt werden darf | X | — |
| 2.10.6.2 Angabe, ob ein Auszug beglaubigt werden kann | X | — |
| 2.10.6.3 Lieferadresse des Grosskunden | X | — |
| 2.10.7 Angabe, ob Wohnadresse der Person, über die der Auszug bestellt wird, erfasst werden muss | X | — |
| 2.10.8 Bei Zustellung «Digital»: | | |
| 2.10.8.1 E-Mail-Adresse, an welche die Zustellung erfolgt | X | — |
| 2.10.8.2 (Verschlüsseltes) Passwort, mit dem der Grosskunde die Auszüge abholen kann | X | — |
| 2.10.9 Kontaktdaten des Grosskunden
(für interne Korrespondenz bei Rückfragen): | | |
| 2.10.9.1 Angaben für postalische Rückfragen | X | — |
| 2.10.9.2 E-Mail-Adresse für elektronische Rückfragen | X | — |
| 2.10.10 Kontaktdaten derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im Namen des Grosskunden eine Bestellung visieren dürfen
mit Angabe der zuständigen Organisationseinheit sowie Nachnamen, Vornamen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | X | — |
| 2.10.11 Korrespondenzsprache für Abrechnungsliste nach Ziff. 4.9 | — | X |
| 3. Datensatz über die Auftragsverarbeitung bei eingegangenem Auftrag: | | |
| 3.1 Status der Auftragsabwicklung: | | |
| 3.1.1 Angabe, dass Bestellformular noch nicht eingetroffen ist («open») | X | — |
| 3.1.2 Angabe, dass Bestellformular eingetroffen ist und geprüft worden ist («Eingang») | X | — |
| 3.1.3 Angabe, dass Auszug zur Beglaubigung weitergeleitet wurde («Beglaubigung») | X | — |
| 3.1.4 Angabe, dass das Bestellformular zur Ergänzung zurückgesendet wurde («Rücksendung») | X | — |
| 3.1.5 Angabe, dass Auszug verarbeitet und zugestellt wurde («Ausgang») | X | — |
| 3.2 Datum und Uhrzeit der elektronischen Erfassung des Eingangs bei der registerführenden Stelle | X | — |
| 3.3 Support-Kommentar
(Freitextfeld) | X | — |
| 3.4 Bei Rücksendung: | | |
| 3.4.1 Rücksendegrund: | | |
| 3.4.1.1 Kopie Ausweis fehlt, unvollständige Kopie, unlesbare Kopie | X | — |
| 3.4.1.2 Ledigname fehlt | X | — |
| 3.4.1.3 Nachname und/oder Vornamen der Eltern fehlen | X | — |
| 3.4.1.4 Unterschrift des Gesuchstellers bzw. der Person, über die der Auszug bestellt wird, fehlt | X | — |
| 3.4.1.5 Visum oder Stempel des Monatsrechnungsempfängers fehlt | X | — |
| 3.4.1.6 Digitale Unterschrift fehlt oder wurde nicht akzeptiert | X | — |
| 3.4.1.7 Nur bei Sonderprivatauszug: Bestätigung des Arbeitgebers fehlt | X | — |
| 3.4.1.8 Nur bei Sonderprivatauszug: Bestätigung des Arbeitgebers wurde nicht unterschrieben | X | — |
| 3.4.1.9 Nur bei Sonderprivatauszug: Nicht befugter Arbeitgeber | X | — |
| 3.4.2 Datum und Uhrzeit der Rücksendung | X | — |
| 3.5 Bei Beglaubigung: | | |
| 3.5.1 Angabe, für welches Land die Beglaubigung erfolgen soll | X | X |
| 3.5.2 Datum und Uhrzeit der Weiterleitung des Auszugs zur Beglaubigung | X | — |
| 3.5.3 Begleitblatt für Bundeskanzlei | X | — |
| 3.6 Automatisch generierte technische Supportinformationen über die Verarbeitung der Bestellung | X | — |
| 3.7 Nutzerin oder Nutzer, die oder der in der Einzelverarbeitung als letzter die Korrektheit des Auszugs geprüft hat
mit Benutzernummer | — | X |
| 4. Datensatz über die Bezahlung der Gebühren: | | |
| 4.1 Kosten der bestellten Auszüge (ohne Kosten nach Ziff. 4.2 und 4.3) | X | — |
| 4.2 Zusätzliche Kosten der Beglaubigung | X | — |
| 4.3 Zusätzliche Lieferkosten | X | — |
| 4.4 Zahlungsart: | | |
| 4.4.1 Online-Zahlung
mit Angabe des verwendeten Zahlungsmittels | X | — |
| 4.4.2 Nur für Grosskunden: Monatsrechnung | X | — |
| 4.4.3 Postschalter | X | — |
| 4.5 Status der Bezahlung
mit Angabe, ob «bezahlt», «nicht bezahlt» oder Bezahlung «storniert» wurde | X | — |
| 4.6 Transaktionsnummer der Bezahlung | X | — |
| 4.7 Zeitpunkt des Abschlusses des Bezahlungsvorgangs | X | — |
| 4.8 Informationen über die Rückerstattung | X | — |
| 4.9 Abrechnungsliste für die Grosskunden: | | |
| 4.9.1 Bezeichnung und Kürzel des Grosskunden nach Ziff. 2.10.1 | — | X |
| 4.9.2 Abrechnungszeitraum
mit Angabe von Monat und Jahr | — | X |
| 4.9.3 Druck- oder Signierdatum des Auszugs nach Ziff. 5.11 | — | X |
| 4.9.4 Anzahl der bestellten Auszüge pro bestellender Person nach Ziff. 2.6 | — | X |
| 4.9.5 Anzahl der bestellten Auszüge pro Grosskunde | — | X |
| 4.9.6 Nachname, Vornamen und Geburtsdatum der bestellenden Person nach Ziff. 1.2–1.4 | — | X |
| 4.9.7 (automatisch vergebene) Rechnungsnummer | — | X |
| 5. Datensatz über den Versand der Auszüge: | | |
| 5.1 Datum der voraussichtlichen Zusendung des Auszugs
(wird dem Besteller automatisch mitgeteilt entsprechend der eingegebenen Verarbeitungszeit) | X | — |
| 5.2 Versanddatum des Auszugs | X | — |
| 5.3 Zustellungsart des Auszugs: | | |
| 5.3.1 Papier | X | X |
| 5.3.2 Einschreiben | X | X |
| 5.3.3 Kurierdienst ins Ausland | X | X |
| 5.3.4 Digital | X | X |
| 5.4 Zustellstatus des digitalen Auszugs
mit Angabe, ob Auszug «bereit» zur Abholung ist oder bereits «abgeholt» worden ist | X | — |
| 5.5 Bei Abruf eines digitalen Auszugs: Datum und Uhrzeit der Abholung | X | — |
| 5.6 Bei Zustellung durch Kurierdienst ins Ausland: | | |
| 5.6.1 Automatisch generierte Zustellnummer | X | — |
| 5.6.2 Angabe des Kurierdienstes | X | X |
| 5.7 Bei Zustellung per Einschreiben: Zustellungsnummer | X | — |
| 5.8 Datum und Uhrzeit des Versandes des beglaubigten Auszugs | X | — |
| 5.9 Bei digitaler Zustellung: Elektronische Zustelladresse | X | — |
| 5.10 Auszugsnummer | — | X |
| 5.11 Druck- oder Signierdatum | — | X |
| 5.12 Auszugstyp
mit Angabe, ob mit Strafdaten «verzeichnet» oder «nicht verzeichnet» | — | X |
| 5.13 Status der Verarbeitung | — | X |
| 5.14 PDF-Kopie des Privat- oder Sonderprivatauszuges
inklusive allfälliger Begleitblätter für die Zustellung eines beglaubigten, per Kurierdienst zugestellten oder digital signierten Auszugs oder zur Abklärung, ob die im ausländischen Meldeformular nach Art. 22 Abs. 2 StReG enthaltenen Delikte eines Auslandurteils ins schweizerische Recht transponiert werden sollen | — | X |
| 6. Datensatz über die Bestätigung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde
bei der Bestellung von Sonderprivatauszügen:
(Erklärung nach Art. 55 Abs. 4 StReG) | | |
| 6.1 Gesuchsteller (betroffene Person)
mit Nachname, Vornamen und Geburtsdatum | X | —
(siehe Ziff. 1.2–1.4) |
| 6.2 Bezeichnung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde | X | X |
| 6.3 Verantwortliche Person des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde: | | |
| 6.3.1 Nachname und Vornamen | X | X |
| 6.3.2 Funktion in der Organisationsstruktur | X | — |
| 6.3.3 E-Mail-Adresse | X | — |
| 6.3.4 Telefonnummer | X | — |
| 6.4 Datum der Bestätigung | X | — |
| 6.5 Beschreibung der Tätigkeit der Privatperson, für die ein Sonderprivatauszug nach Art. 55 Abs. 1 und 1bisStReG verlangt werden kann | X | — |
| 6.6 Transaktionsnummer der Bestätigung | X | — |Anhang 9(Art. 7)
alle = alle Behörden (mit Eintragungsrecht für Identitäten) dürfen BJ = nur registerführende Stelle beim Bundesamt für Justiz darf EB = nur erfassende Behörde (mit Eintragungsrecht für Identitäten) darf EB+BJ = nur erfassende Behörde (mit Eintragungsrecht für Identitäten) und registerführende Stelle beim Bundesamt für Justiz dürfen N = niemand darf SA = Systemautomatismus (Erfassung oder Änderung erfolgt automatisch)— = Fall gibt es nicht| 1. Fallkonstellationen bei Hauptidentität (HI) | Erfassen | Ändern | Entfernen | | --- | --- | --- | --- | | 1.1 Hauptattribute mit AHV-Nummer und «Quelle UPI» | alle | SA | N, wenn Strafdaten vorhanden alle, wenn keine Strafdaten vorhanden | | 1.2 Hauptattribute ohne AHV-Nummer (vor gestartetem AHV-Nummer-Zuteilungsprozess) | alle | — | — | | 1.3 Hauptattribute ohne AHV-Nummer (während AHV-Nummer-Zuteilungsprozess mit Status «Zuteilung beantragt») | — | BJ | BJ, wenn keine Strafdaten vorhanden sind | | 1.4 Hauptattribute ohne AHV-Nummer (nach abgelehntem AHV-Nummer-Zuteilungsprozess mit Status «Zuteilung abgelehnt») | — | BJ | BJ, wenn keine Strafdaten vorhanden sind | | 1.5 Hauptattribute mit AHV-Nummer und «Quelle VOSTRA» | alle | BJ | N, wenn Strafdaten vorhanden alle, wenn keine Strafdaten vorhanden | | 1.6 Zusatzattribute | alle | alle | alle | | 1.7 Automatischer Herkunftsnachweis | SA | N | N | | 1.8 Manueller Herkunftsnachweis | alle | alle | alle |
| 2. Fallkonstellationen beim Bearbeitungsvermerk | Erfassen | Ändern | Entfernen |
|---|---|---|---|
| 2.1 Standardvermerk (wenn kein Zusatzvermerk vorhanden) | alle | EB+BJ | EB+BJ |
| 2.2 Standardvermerk (wenn Zusatzvermerk vorhanden) | — | BJ | N |
| 2.3 Zusatzvermerk (wenn kein Standardvermerk vorhanden) | N | N | N |
| 2.4 Zusatzvermerk (wenn Standardvermerk vorhanden) | BJ | BJ | BJ |
| 2.5 Gesamter Bearbeitungsvermerk | BJ | BJ | BJ |
| 3. Fallkonstellationen bei ehemaliger Identität (EI) | Erfassen | Ändern | Entfernen |
| --- | --- | --- | --- |
| 3.1 EI-Attribute (wenn keine durch UPI-Abgleich mutierte HI) | alle | EB | EB |
| 3.2 EI-Attribute (wenn durch UPI-Abgleich mutierte HI) | SA | BJ | BJ |
| 3.3 Automatischer Herkunftsnachweis | SA | N | N |
| 3.4 Manueller Herkunftsnachweis | alle | alle | alle |
| 4. Fallkonstellationen bei Nebenidentität (NI) | Erfassen | Ändern | Entfernen |
| --- | --- | --- | --- |
| 4.1 NI-Attribute | alle | EB | EB |
| 4.2 Automatischer Herkunftsnachweis | SA | N | N |
| 4.3 Manueller Herkunftsnachweis | alle | alle | alle |
| 5. Fallkonstellationen bei Falschpersonalien (FP) | Erfassen | Ändern | Entfernen |
| --- | --- | --- | --- |
| 5.1 FAP-Attribute | alle | EB | EB |
| 5.2 Automatischer Herkunftsnachweis | SA | N | N |
| 5.3 Manueller Herkunftsnachweis | alle | alle | alle |
IDie Verordnung vom 29. September 2006über das Strafregister wird aufgehoben.IIDie nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:…