projekte
142.23•Gesetz vom 19. Dezember 1977 über die Änderung der Gemeindegrenze Vaduz/Schaan
142.23Law19.12.1977
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
Die von den Bürgerversammlungen der Gemeinden Vaduz und Schaan beschlossene Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze gemäss dem Situationsplan im Massstab 1 : 2 000 und der dazugehörigen wegleitenden Grenzbeschreibung, die im Landesarchiv, in den beiden Gemeindearchiven und beim Amt für Justiz hinterlegt sind, wird im Sinne von Art. 4 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 und Art. 1 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 2. Dezember 1959 genehmigt.
Die Kosten der Vermarkung und ihres Unterhaltes haben die Gemeinden Vaduz und Schaan halbscheidig zu tragen.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.