Gesetz vom 19. Dezember 1977 über die Änderung der Gemeindegrenze Vaduz/Schaan

142.23Law19.12.1977

Präambel

Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:

Art. 1

Die von den Bürgerversammlungen der Gemeinden Vaduz und Schaan beschlossene Änderung der gemeinsamen Gemeindegrenze gemäss dem Situationsplan im Massstab 1 : 2 000 und der dazugehörigen wegleitenden Grenzbeschreibung, die im Landesarchiv, in den beiden Gemeindearchiven und beim Amt für Justiz hinterlegt sind, wird im Sinne von Art. 4 der Verfassung vom 5. Oktober 1921 und Art. 1 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 2. Dezember 1959 genehmigt.

Art. 2

Die Kosten der Vermarkung und ihres Unterhaltes haben die Gemeinden Vaduz und Schaan halbscheidig zu tragen.

Art. 3

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Kundmachung in Kraft.

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