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0.351.913.911•Verständigungsvereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem australischen Steueramt (Taxation Office) betreffend die Übernahme von Kosten für die Einholung und Erteilung von Auskünften bei der Beantwortung eines Ersuchens gemäss dem Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von Australien über den Informationsaustausch in Steuersachen
0.351.913.911Taxation OfficeAgreement01.01.1900
Abgeschlossen in Vaduz/Canberra am 21./29. Juni 2011
Inkrafttreten: 21. Juni 2012
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein und das australische Steueramt haben im Wunsch, den Austausch von Steuerinformationen zu erleichtern, die folgende Vereinbarung in Bezug auf die Kosten für die Einholung und Erteilung von Auskünften bei der Beantwortung eines Auskunftsersuchens gemäss dem Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung von Australien über den Informationsaustausch in Steuersachen ("dem Abkommen") getroffen:
Begriffsbestimmung
Kosten für die Einholung und Erteilung von Auskünften bei der Beantwortung eines Ersuchens
Sonstiges
Übersetzung des englischen Originaltextes ↩
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