32026R2097•Durchführungsverordnung (EU) 2026/2097 der Kommission vom 18. September 2026 über die durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie die entsprechenden Falldefinitionen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/945
Durchführungsverordnung (EU) 2026/2097 der Kommission vom 18. September 2026 über die durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie die entsprechenden Falldefinitionen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/945
32026R2097Regulation11.10.2026
vom 18. September 2026
über die durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie die entsprechenden Falldefinitionen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/945
(Text von Bedeutung für den EWR)
Preamble
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU 1 , insbesondere auf Artikel 13 Absatz 10 Buchstaben a und b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission 2 wurde eine Liste der durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken aufgestellt. Darüber hinaus enthält er die Falldefinitionen für die Übermittlung von Daten für die epidemiologische Überwachung dieser übertragbaren Krankheiten. Der genannte Durchführungsbeschluss wurde auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 3 erlassen, der nun durch die Verordnung (EU) 2022/2371 aufgehoben wurde.
(2) Die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 aufgestellte Liste der übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sollte aktualisiert werden, um den Entwicklungen hinsichtlich der Epidemiologie sowie den Bedürfnissen und Prioritäten der Union und der Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit Rechnung zu tragen. In die aktualisierte Liste sollten bestimmte übertragbare Krankheiten und damit zusammenhängende besondere Gesundheitsrisiken im Einklang mit den Kriterien für die Auswahl der durch die epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten oder damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken gemäß Anhang I Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2022/2371 aufgenommen werden.
(3) Darüber hinaus sollten bei der Aktualisierung der Liste der Falldefinitionen, die derzeit im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 enthalten ist, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Änderungen bei den Kriterien und Verfahren für die Labordiagnose einbezogen werden.
(4) Schätzungen zufolge kosten antimikrobielle Resistenzen weltweit jedes Jahr Millionen von Menschen das Leben. Da der Verbrauch antimikrobieller Mittel der wichtigste Einflussfaktor für antimikrobielle Resistenzen ist, wird er seit über 20 Jahren auf Unionsebene auf freiwilliger Basis überwacht und sollte daher ebenfalls als besonderes Gesundheitsrisiko, das der epidemiologischen Überwachung unterliegt, in Anhang I dieser Verordnung aufgenommen werden.
(5) Die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) hat eine Pandemie mit sehr hoher Morbidität und Mortalität ausgelöst und sollte daher auf Unionsebene der epidemiologischen Überwachung unterliegen. Die Überwachung von COVID-19 sollte in die syndromische und virologische Sentinel-Überwachung von Influenza und dem respiratorischen Syncytialvirus integriert werden, um eine standardisierte Überwachung respiratorischer Virusinfektionen zu gewährleisten, die möglichst unabhängig von sich ändernden Test- und Eindämmungsstrategien ist.
(6) Die Hantavirus-Infektion ist eine Zoonose, die in der Union jährlich zu einigen Tausend Erkrankungsfällen führt. Sie kann sich als virales hämorrhagisches Fieber äußern und sollte auf Unionsebene der epidemiologischen Überwachung unterliegen, um eine frühzeitige Warnung, eine schnellere Diagnose und eine wirksamere Reaktion in benachbarten Mitgliedstaaten zu ermöglichen.
(7) Jedes zoonotische Influenzavirus (ein bei Tieren vorkommendes Influenzavirus vom Typ A, das die Artengrenze überwindet und Menschen infiziert) kann in Zukunft eine Pandemie verursachen; daher sollte jede Infektion eines Menschen mit einem solchen Virus auf Unionsebene der epidemiologischen Überwachung unterliegen. In Anhang I der vorliegenden Verordnung sollte daher der Eintrag „Zoonotische Influenza“ an die Stelle des derzeit im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 aufgeführten Ausdrucks „Grippe A/H5N1“ treten.
(8) Das Tollwutvirus und andere Lyssaviren können beim Menschen Erkrankungen des zentralen Nervensystems verursachen. Daher ist es angezeigt, den derzeit im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 aufgeführten Eintrag „Tollwut“ in Anhang I der vorliegenden Verordnung zu „Tollwut und andere Lyssavirus-Infektionen“ auszuweiten.
(9) Das Mpox-Virus der Klade II löste 2022 eine weltweite Epidemie aus, die überwiegend schwule, bisexuelle und andere Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), betraf. Das Mpox-Virus der Klade I ist in Subsahara-Afrika weitverbreitet und breitet sich in sexuellen Netzen aus, wobei sowohl Männer als auch Frauen betroffen sind. In der Union und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums wurden Fälle festgestellt, bei denen die Infektion außerhalb Europas erfolgte und die teilweise zu einer Weiterverbreitung durch Übertragung innerhalb des Haushalts oder durch heterosexuelle Kontakte führten. Ende 2025 begann sich die Klade I auch unter MSM in der Union auszubreiten; dabei wurden Fälle festgestellt, bei denen die Infektion im Wohnsitzland oder bei Reisen in andere Mitgliedstaaten oder Länder des Europäischen Wirtschaftsraums erworben wurde. Mpox sollte daher auf Unionsebene einer ereignisbasierten Überwachung unterliegen, um einen etwaigen Anstieg der Fallzahlen in Risikogruppen oder in der Allgemeinbevölkerung zu erkennen.
(10) Infektionen mit dem respiratorischen Syncytialvirus (RSV) führen bei Kleinkindern und älteren Menschen zu einer beträchtlichen Zahl von Hospitalisierungen und sollten daher auf Unionsebene der epidemiologischen Überwachung unterliegen. Wie bei COVID-19 sollte die Überwachung von RSV-Infektionen mit der syndromischen und virologischen Sentinel-Überwachung von Influenzainfektionen abgestimmt werden. Es ist ferner zu erwarten, dass die routinemäßige Überwachung von RSV-Infektionen dazu beitragen wird, die Wirkung von RSV-Impfstoffen zu messen.
(11) Gestützt auf die Kriterien für die Auswahl übertragbarer Krankheiten und damit zusammenhängender besonderer Gesundheitsrisiken für die epidemiologische Überwachung gemäß Anhang I Abschnitt 1 der Verordnung (EU) 2022/2371 sollten die folgenden Krankheiten auf Unionsebene nicht mehr der epidemiologischen Überwachung unterliegen:
— Kryptosporidiose ist eine häufige, jedoch überwiegend mild verlaufende Magendarminfektion, die zu lokalen, durch das Wasser übertragenen Ausbrüchen führen kann, jedoch keine grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hat, die eine fortgesetzte Überwachung auf Unionsebene rechtfertigen würden.
— Wie die Kryptosporidiose führt auch die Giardiasis eher zu örtlich begrenzten Ausbrüchen einer selbstlimitierenden Diarrhö.
— Die Lyme-Neuroborreliose ist schwer zu diagnostizieren und macht nur einen kleinen Anteil der Lyme-Borreliose aus. Die routinemäßige Überwachung der Lyme-Neuroborreliose auf Unionsebene ist daher nicht dazu geeignet, die durch die Lyme-Krankheit bedingte Krankheitslast abzuschätzen und zu überwachen.
— Das schwere akute respiratorische Syndrom (SARS) verursachte einen großflächigen Ausbruch schwerer Atemwegsinfektionen, der 2004 endete; seitdem wurden jedoch keine weiteren Fälle gemeldet.
— Dank der seit Jahrzehnten in der Union routinemäßig durchgeführten Impfungen im Kindesalter ist Tetanus äußerst selten geworden. Tetanus wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen. Die Einstellung der Tetanusüberwachung auf Unionsebene birgt daher keine großen Risiken für die öffentliche Gesundheit.
— Fälle von Typhus und Paratyphus werden überwiegend von außerhalb der Union eingeschleppt und verlaufen vergleichsweise mild; zudem lassen sie sich leicht mit Antibiotika behandeln. Ihre fortgesetzte Überwachung auf Unionsebene wirft daher kaum einen Mehrwert für die öffentliche Gesundheit ab.
(12) Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten im Auftrag der Kommission bei der Ausarbeitung der Falldefinitionen für den Verbrauch antimikrobieller Mittel, Arenavirus-Infektionen, das hämorrhagische Krim-Kongo-Fieber, Filovirus-Infektionen, Hantavirus-Infektionen, therapieassoziierte COVID-19-Infektionen, Lyssavirus-Infektionen, Mpox, virale Infektionen der Atemwege (grippeähnliche Erkrankungen, akute Atemwegsinfektionen, schwere akute Atemwegsinfektionen, COVID-19, saisonale Grippe, zoonotische Influenza und RSV-Infektionen) und das Rifttalfieber wissenschaftliche Unterstützung geleistet. Die Unterstützung umfasste ferner die Überarbeitung der Falldefinitionen für Botulismus, die Chikungunya-Viruskrankheit, Chlamydieninfektionen einschließlich Lymphogranuloma venereum durch Chlamydien, Cholera, die Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, Dengue, Gonokokkeninfektionen, Hepatitis B, Hepatitis C, Legionellose, Malaria, Masern, Pest, Q-Fieber, Röteln, Infektionen durch shigatoxinbildende E. coli , Shigellose, Pocken, Syphilis und Syphilis connata, von Zecken übertragene Enzephalitis, Tuberkulose, Tularämie, West-Nil-Virusinfektionen, intestinale Yersiniose, die Zika-Viruskrankheit, antimikrobielle Resistenzen und Krankenhausinfektionen. Die jeweiligen Falldefinitionen sollten entsprechend angepasst werden.
(13) Die vorliegende Verordnung ersetzt den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945, der aufgehoben werden sollte.
(14) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2022/2371 eingesetzten Ausschusses für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren.
(15) Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollte eine Frist bis zum 1. Juli 2028 eingeräumt werden, damit sie sich auf die Anwendung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Vorschriften vorbereiten können —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern i und ii der Verordnung (EU) 2022/2371 genannten übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken, die durch das Netz für die epidemiologische Überwachung übertragbarer Krankheiten und damit zusammenhängender besonderer Gesundheitsrisiken gemäß Artikel 13 Absatz 1 der genannten Verordnung zu erfassen sind, sind in Anhang I aufgeführt.
Artikel 2
Für die Zwecke der epidemiologischen Überwachung der in Anhang I aufgeführten übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken gelten die Falldefinitionen in Anhang II.
Artikel 3
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 wird aufgehoben.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2028.
Final provisions
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. September 2026 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN
1 ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2371/oj .
2 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/945 der Kommission vom 22. Juni 2018 über die durch epidemiologische Überwachung zu erfassenden übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken sowie über die entsprechenden Falldefinitionen ( ABl. L 170 vom 6.7.2018, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2018/945/oj ).
3 Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG ( ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/1082/oj ).
4 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ( ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2004/851/oj ).
1. KRANKHEITEN
Milzbrand
Arenavirus-Infektion, ausgenommen lymphozytäre Choriomeningitis
Botulismus
Brucellose
Campylobakteriose
Chikungunya-Viruskrankheit
Chlamydieninfektionen, einschließlich Lymphogranuloma venereum (LGV) durch Chlamydien
Cholera
Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Hämorrhagisches Krim-Kongo-Fieber
Dengue
Diphtherie
Echinokokkose
Filovirus-Infektion
Gonokokkeninfektion
Infektion durch Haemophilus influenzae , invasive Erkrankung
Hantavirus-Infektion
Akute Virushepatitis A
Hepatitis B
Hepatitis C
Humane Immundefizienz-Virusinfektion (HIV) und erworbenes Immundefektsyndrom (Aids)
Grippe, saisonal
Grippe, zoonotisch
Legionellose
Leptospirose
Listeriose
Malaria
Masern
Meningokokkeninfektion, invasive Krankheit
Mpox
Mumps
Keuchhusten
Pest
Infektion durch Streptococcus pneumoniae , invasive Krankheit
Akute Poliomyelitis
Q-Fieber
Tollwut und andere Lyssavirus-Infektionen
Infektion durch das respiratorische Syncytialvirus (RSV)
Rifttalfieber
Röteln
Rötelnembryopathie
Salmonellenenteritis
Infektion durch shigatoxinbildende E. coli (STEC), einschließlich hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
Shigellose
Pocken
Syphilis
Syphilis connata
Von Zecken übertragene Enzephalitis (zentraleuropäische und fernöstliche Enzephalitis)
Angeborene Toxoplasmose
Trichinellose
Tuberkulose
Tularämie
West-Nil-Virusinfektion
Gelbfieber
Yersiniose, intestinal
Zika-Viruskrankheit
2. BESONDERE GESUNDHEITSRISIKEN
Antimikrobielle Resistenz (einschließlich Verbrauch antimikrobieller Mittel)
Krankenhausinfektionen
1. ERLÄUTERUNG DER IN DER FALLDEFINITION UND -KLASSIFIZIERUNG VERWENDETEN ABSCHNITTE
KLINISCHE KRITERIEN
Die klinischen Kriterien sollten gemeinsame und relevante Anzeichen und Symptome der Erkrankung umfassen, die entweder allein oder in Kombination mit anderen ein klares oder bezeichnendes klinisches Bild der Erkrankung darstellen. Sie liefern eine allgemeine Beschreibung des klinischen Bilds der Erkrankung und umfassen nicht unbedingt alle für die klinische Diagnose der Krankheit erforderlichen Merkmale.
LABORKRITERIEN
Die Laborkriterien sind ein Verzeichnis von Laborverfahren, die eingesetzt werden, um einen Fall zu bestätigen. In der Regel genügt eines der aufgeführten Verfahren, um den Fall zu bestätigen. Erfordert die Laborbestätigung eine Kombination mehrerer Verfahren, so ist dies angegeben. Welche Art von Proben für die Labortests zu entnehmen sind, wird nur angegeben, wenn lediglich bestimmte Arten von Proben für die Bestätigung der Diagnose als relevant gelten. In einigen anerkannten Ausnahmefällen sind auch Laborkriterien für wahrscheinliche Fälle angegeben. Diese Laborkriterien bestehen aus einem Verzeichnis von Laborverfahren, das genutzt werden kann, um die Diagnose eines Falls zu untermauern, nicht aber, um sie zu bestätigen.
EPIDEMIOLOGISCHE KRITERIEN UND EPIDEMIOLOGISCHE ZUSAMMENHÄNGE
Die epidemiologischen Kriterien gelten als erfüllt, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang festgestellt werden kann. Ein epidemiologischer Zusammenhang während der Inkubationszeit entspricht einer der folgenden sechs Definitionen:
— Übertragung von Mensch zu Mensch: Eine Person hatte mit einem im Labor bestätigten Fall (bzw. bei bestimmten Krankheiten einer Person mit Verdacht auf Exposition während einer Reise) auf eine Art und Weise Kontakt, dass es die Möglichkeit der Ansteckung gegeben hat.
— Übertragung vom Tier auf den Menschen: Eine Person hatte mit einem Tier mit Verdacht auf Infektion/Besiedlung auf eine Art und Weise Kontakt, dass es die Möglichkeit der Ansteckung gegeben hat.
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle: Eine Person war gegenüber der gleichen Infektionsquelle oder dem gleichen Infektionsträger wie ein Mensch mit bestätigter Infektion exponiert.
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser: Eine Person hat ein Lebensmittel oder Trinkwasser aufgenommen, dessen Kontamination im Labor bestätigt wurde, bzw. eine Person hat potenziell kontaminierte Erzeugnisse eines Tieres mit Verdacht auf Infektion/Besiedlung verzehrt.
— Umweltexposition: Eine Person hat in kontaminiertem Wasser gebadet oder ist mit einer Kontaminationsquelle in der Umwelt in Berührung gekommen, für deren Kontamination eine Laborbestätigung vorliegt.
— Laborexposition: Eine Person hat in einem Labor gearbeitet, in dem eine Exposition möglich ist.
Ein epidemiologischer Zusammenhang wird zwischen einer Person und einem bestätigten Fall angenommen, wenn mindestens für einen Fall der Übertragungskette eine Laborbestätigung vorliegt. Im Falle eines Ausbruchs von fäkal-oralen oder aerogenen Infektionen kann ein epidemiologischer Zusammenhang angenommen werden, ohne dass die Übertragungskette festgestellt werden muss.
Die Übertragung kann auf einem oder mehreren der folgenden Wege geschehen:
— Aerogen: durch Tröpfcheninfektion von einer infizierten Person über Aerosole in der Luft auf die Schleimhäute durch Husten, Spucken, Singen oder Sprechen oder durch die Verteilung mikrobieller Aerosole in der Luft, die von anderen eingeatmet wird;
— Kontakt: durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person (fäkal-oral, durch Tröpfchen, Hautkontakt oder sexuellen Kontakt) oder mit einem Tier (z. B. durch Biss oder Berührung) oder durch indirekten Kontakt mit infizierten Materialien oder Gegenständen (Infektionsträger, Körperflüssigkeiten, Blut);
— vertikal: von der Mutter auf das Kind, oft in utero, oder als Ergebnis eines zufälligen perinatalen Austauschs von Körperflüssigkeiten;
— Vektorübertragung: indirekte Übertragung durch infizierte Mücken, Milben, Fliegen und andere Insekten, die durch Bisse Krankheiten auf den Menschen übertragen;
— Lebensmittel oder Wasser: Aufnahme von potenziell kontaminierten Lebensmitteln oder potenziell kontaminiertem Trinkwasser.
FALLKLASSIFIZIERUNG
Die Fälle werden als „möglich“, „wahrscheinlich“ und „bestätigt“ klassifiziert. Die Inkubationszeiten für Erkrankungen werden in den Zusatzinformationen angegeben, um die Beurteilung eines epidemiologischen Zusammenhangs zu erleichtern.
MÖGLICHER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als möglicher Fall klassifiziert wurde. In der Regel ist dies ein Fall, der die in der Falldefinition beschriebenen klinischen Kriterien erfüllt, ohne epidemiologische Anzeichen oder Laboranzeichen für die betreffende Erkrankung aufzuweisen. Die Definition eines möglichen Falls hat hohe Sensitivität und geringe Spezifität. Sie ermöglicht in den meisten Fällen den Nachweis, schließt aber auch einige falsch positive Fälle ein.
WAHRSCHEINLICHER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als wahrscheinlicher Fall klassifiziert wurde. In der Regel ist dies ein Fall mit klinischen Kriterien und einem epidemiologischen Zusammenhang, wie in der Falldefinition beschrieben. Labortests für wahrscheinliche Fälle sind nur für einige Erkrankungen angegeben.
BESTÄTIGTER FALL
Definiert als ein Fall, der zu Meldezwecken als bestätigter Fall klassifiziert wurde. Für bestätigte Fälle liegt eine Laborbestätigung vor; sie können die klinischen Kriterien, wie in der Falldefinition beschrieben, erfüllen oder nicht. Die Definition eines Falls als bestätigt ist hoch spezifisch und weniger sensitiv; deshalb wird es sich bei den meisten erfassten Fällen um tatsächliche Fälle handeln, wenn auch einige tatsächliche Fälle nicht erfasst werden.
Die klinischen Kriterien einiger Erkrankungen lassen unberücksichtigt, dass viele der akuten Fälle asymptomatisch sind (z. B. Hepatitis A, B und C, Campylobacteriose, Salmonellose), obwohl diese Fälle für das Gesundheitswesen auf einzelstaatlicher Ebene durchaus von Bedeutung sein können.
AUSGESCHLOSSENER FALL
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
UND
mindestens eines der folgenden drei Kriterien:
— Obwohl eine geeignete Probe entnommen und von einem fachlich qualifizierten Labor untersucht wurde, erfüllt der Fall nicht die Laborkriterien der Falldefinition für die betreffende Krankheit;
— es besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Fall oder Ausbruch einer anderen übertragbaren Krankheit als der betreffenden Krankheit;
— bei dem Fall wird eine andere Ätiologie der Erkrankung bestätigt, selbst wenn ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Fall oder einem anderen Fall der betreffenden Krankheit, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, besteht.
Anmerkung: Bei einigen der zu überwachenden Zustände folgt die Struktur der Falldefinition nicht dem typischen Muster, etwa bei der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJD), bei den Krankenhausinfektionen und bei den antimikrobiellen Resistenzen.
2. LISTE DER ABKÜRZUNGEN
1. AFP: acute flaccid paralysis (akute schlaffe Parese)
2. AIDS: acquired immune deficiency syndrome (erworbenes Immundefizienz-Syndrom)
3. AMR: antimicrobial resistance (antimikrobielle Resistenz)
4. Anti-HBc: hepatitis B core antibody (Antikörper gegen das HBc-Antigen)
5. Anti-HCV: hepatitis C virus specific antibody (Hepatitis-C-Virus-spezifischer Antikörper)
6. ARI: acute respiratory infection (akute Atemwegsinfektion)
7. BAL: broncho-alveolar lavage (bronchoalveoläre Lavage)
8. BCG: Bacillus Calmette-Guerin
9. BJ: bone and joint infection (Knochen- und Gelenkinfektionen)
10. BJ-BONE: osteomyelitis (Osteomyelitis)
11. BJ-DISC: disc space infection (Infektion im Bereich der Bandscheibe)
12. BJ-JNT: joint or bursa infection (Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion)
13. BoNT: botulinum neurotoxin (Botulinum-Neurotoxin)
14. BSI: bloodstream infection (Sepsis)
15. C-CVC: catheter-related — central venous catheter (katheterassoziiert – zentraler Venenkatheter)
16. CDAD: Clostridioides difficile associated diarrhoea ( Clostridium-difficile -assoziierte Diarrhöe)
17. KBE: (Synonym CFU, colony-forming unit): koloniebildende Einheit.
18. CMV: cytomegalovirus (Zytomegalie-Virus)
19. CNS: central nervous system (zentrales Nervensystem)
20. CNS-IC: central nervous system infection — intracranial infection (zentrales Nervensystem — intrakranielle Infektion)
21. CNS-MEN: central nervous system infection — meningitis or ventriculitis (zentrales Nervensystem — Meningitis oder Ventrikulitis)
22. CNS-SA: central nervous system infection — spinal abscess without meningitis (zentrales Nervensystem — Spinalabszess ohne Meningitis)
23. C-PVC: catheter-related — peripheral venous catheter (katheterassoziiert – peripherer Venenkatheter)
24. CRI: catheter-related infection (katheterassoziierte Infektion)
25. CRS: Congenital rubella syndrome (Rötelnembryopathie)
26. CRT: capillary refilling time (Rekapillarisierungszeit)
27. CSF: Cerebrospinal fluid (Liquor cerebrospinalis)
28. CT-Scan: computed tomography scan (Computer-Tomografie)
29. CVS: cardiovascular system infection (Infektionen des kardiovaskulären Systems)
30. CVS-CARD: cardiovascular system infection — myocarditis or pericarditis (Infektion des kardiovaskulären Systems — Myokarditis oder Perikarditis)
31. CVS-ENDO: cardiovascular system infection — endocarditis (Infektion des kardiovaskulären Systems — Endokarditis)
32. CVS-MED: cardiovascular system infection — mediastinitis (Infektion des kardiovaskulären Systems — Mediastinitis)
33. CVS-VASC: cardiovascular system infection — arterial or venous infection (Infektion des kardiovaskulären Systems — Arterien- oder Veneninfektion)
34. DFA: direct fluorescent antibody (direkter Fluoreszenz-Antikörper)
35. DFA-TP: direct fluorescent antibody test for Treponema pallidum (direkter Fluoreszenz-Antikörper-Test auf Treponema pallidum )
36. DNA: deoxyribonucleic acid (Desoxyribonukleinsäure)
37. DPA: distal protected aspirate (bronchoskopisch gewonnenes Sekret)
38. EARS-Net: European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (Europäisches Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe)
39. ECDC: European Centre for Disease Prevention and Control (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten)
40. ECOFFs: epidemiological cut-off values (epidemiologische Grenzwerte)
41. EEG: electroencephalography (Elektroenzephalografie)
42. EENT: eye, ear, nose, throat, or mouth infection (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen)
43. EENT-CONJ: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — conjunctivitis (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Konjunktivitis)
44. EENT-EAR: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — ear and mastoid (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Ohr und Mastoid)
45. EENT-EYE: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — eye, other than conjunctivitis (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — sonstige Augeninfektionen, ausgenommen Konjunktivitis)
46. EENT-ORAL: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — oral cavity (mouth, tongue, or gums) (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen))
47. EENT-SINU: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — sinusitis (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Sinusitis)
48. EENT-UR: eye, ear, nose, throat, or mouth infection — upper respiratory tract, pharyngitis, laryngitis, epiglottitis (Augen-, Hals-, Nasen-, Ohren- und Mundinfektionen — Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis))
49. EFNS: European Federation of Neurological Societies
50. EIA: enzyme immunoassay (Enzym-Immunassay)
51. ELISA: enzyme-linked immunosorbent assay (enzymatisches Immunadsorptionsverfahren)
52. EM: electron microscopy (Elektronenmikroskopie)
53. ERLI-Net: Europäisches Referenzlabornetz für Influenza beim Menschen
54. EUCAST: European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (Europäischer Ausschuss für die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit)
55. FAMA: fluorescent antibody to membrane antigen (Fluoreszenz-Antikörper-Membran-Antigen-Test)
56. FTA-abs: fluorescent treponemal antibody absorption (Fluoreszenz- Treponem a-Antikörper-Absorptions-Test)
57. FUO: fever of unknown origin (Fieber unklarer Genese)
58. GI: gastrointestinal system infection (Infektionen des Gastrointestinalsystems)
59. GI-CDI: gastrointestinal system infection — Clostridioides difficile infection (Infektion des Gastrointestinalsystems — Clostridium-difficile -Infektion)
60. GI-GE: gastrointestinal system infection — gastroenteritis (excl. CDI) (Infektion des Gastrointestinalsystems — Gastroenteritis (ausgenommen CDI))
61. GI-GIT: gastrointestinal system infection — gastrointestinal tract (esophagus, stomach, small and large bowel, and rectum) excluding gastroenteritis and appendicitis (Infektion des Gastrointestinaltraktes (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis)
62. GI-HEP: gastrointestinal system infection — hepatitis (Infektion des Gastrointestinalsystems — Hepatitis)
63. GI-IAB: gastrointestinal system infection — intraabdominal, not specified elsewhere including gallbladder, bile ducts, liver (excluding viral hepatitis), spleen, pancreas, peritoneum, subphrenic or subdiaphragmatic space, or other intraabdominal tissue or area not specified elsewhere (intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich)
64. HAI: healthcare-associated infections (Krankenhausinfektionen)
65. HbeAg: hepatitis B e antigen (Hepatitis-B-e-Antigen)
66. HbsAg: hepatitis B surface antigen (Oberflächenantigen der Hepatitis B)
67. HBV-DNA: hepatitis B deoxyribonucleic acid (Hepatitis-B-Desoxyribonukleinsäure)
68. HCV-core: hepatitis C virus core antigen (Kernantigen des Hepatitis-C-Virus)
69. HCV-RNA: hepatitis C virus ribonucleic acid (Hepatitis-C-Ribonukleinsäure)
70. HIV: human immunodeficiency virus (humanes Immundefizienz-Virus)
71. HUS: haemolytic-uraemic syndrome (hämolytisch-urämisches Syndrom)
72. IAP: intubation-associated pneumonia (intubationsassoziierte Pneumonie)
73. IF: Immunfluoreszenz
74. IFA: indirect fluorescent antibody (indirekter Fluoreszenz-Antikörper)
75. IgG: immunoglobulin G (Immunglobulin G)
76. IgM: immunoglobulin M (Immunglobulin M)
77. ILI: influenza-like illness (grippeähnliche Erkrankung)
78. LGV: lymphogranuloma (venereum) (Lymphogranuloma (venereum))
79. LPS: lipopolysaccharides (Lipopolysaccharide)
80. LRI: lower respiratory tract infection, other than pneumonia (Infektionen der unteren Atemwege mit Ausnahme der Pneumonie)
81. LRI-BRON: lower respiratory tract infection — bronchitis, tracheobronchitis, bronchiolitis, tracheitis, without evidence of pneumonia (Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie)
82. TBE: Tick-borne encephalitis (durch Zecken übertragene Enzephalitis)
83. vCJD: variant Creutzfeldt-Jakob disease (Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit)
3. FALLDEFINITIONEN FÜR ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN
3.1. ANTHRAX (MILZBRAND)
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Hautmilzbrand
Mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
— papuläre oder vesikuläre Läsion;
— eingedrückter schwarzer Schorf mit umgebendem Ödem.
Gastrointestinalmilzbrand
— Fieber oder Fieberhaftigkeit
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
— starke Bauchschmerzen;
— Durchfall.
Lungenmilzbrand
— Fieber oder Fieberhaftigkeit
UND mindestens eines der beiden folgenden Symptome:
— akute Atemnot;
— radiologische Anzeichen von Mediastinalerweiterung.
Meningitis/Meningoenzephalitis-Milzbrand
— Fieber
UND mindestens eines der folgenden drei Symptome:
— Krämpfe;
— Bewusstlosigkeit;
— meningeale Symptome.
Septikämischer Milzbrand
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung des Bacillus anthracis aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Bacillus anthracis in einer klinischen Probe.
Ein positiver Nasenabstrich ohne klinische Symptome trägt nicht zur Bestätigung der Falldiagnose bei.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.2. ARENAVIRUS-INFEKTION
Klinische Kriterien
— Klinische Manifestationen, die mit einer Arenavirus-Infektion vereinbar sind (z. B. Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, hämorrhagische Manifestationen, neurologische Manifestationen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
— Nachweis von Anti-Arenavirus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Arenavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Arenavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Antigenen des Arenavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren: arenavirusspezifische Serokonversion ODER vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben ODER IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe.
Wenn möglich, sollte die Virusspezies festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Arenavirus aufgetreten ist, in den vier Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Exposition gegenüber infektiösem Arenavirus-haltigem Material im Rahmen einer Beschäftigung (z. B. bei Laborarbeiten);
— Kontakt mit möglicherweise infizierten Nagetieren, deren Ausscheidungen oder Infektionsträgern in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Arenavirus aufgetreten ist, in den vier Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
| C. | —: Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. | — | Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
|---|---|---|---|
| — | Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
3.3. BOTULISMUS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Lebensmittel-, Wund- und iatrogener Botulismus
Mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
— beidseitige Schädigung der Hirnnerven (z. B. Diplopie, verschwommene Sicht, Dysphagie, bulbäre Schwäche);
— periphere symmetrische Lähmung.
Botulismus bei Kleinkindern
Jedes Kleinkind mit mindestens einem der folgenden sechs Symptome:
— Verstopfung,
— Lethargie,
— Stillprobleme,
— Ptosis,
— Dysphagie,
— allgemeine Muskelschwäche.
Die gewöhnlich bei Kleinkindern (unter 12 Monaten) auftretende Form des Botulismus kann auch bei Kindern im Alter über 12 Monaten und selten bei Erwachsenen mit veränderter gastrointestinaler Anatomie und Mikroflora vorkommen.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung von BoNT-bildenden Clostridien (z. B. Clostridium botulinum , C. baratii , C. butyricum ) bei Kinderbotulismus (Stuhl) oder Wundbotulismus (Wunde);
— Nachweis von Botulinum-Neurotoxinen in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Genen, die Botulinum-Neurotoxine codieren, in einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle (z. B. Lebensmittel, Injektionsnadeln oder andere Utensilien);
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Exposition gegenüber Botulinum-Neurotoxin aus kosmetischen oder medizinischen Gründen.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.4. BRUCELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit Fieber
UND mindestens einem der folgenden sieben Symptome:
— Schweißausbrüche (profus, übelriechend, vor allem nachts);
— Schüttelfrost;
— Arthralgie;
— Schwächegefühl;
— Depression;
— Kopfschmerzen;
— Anorexie.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung von humanpathogenen Brucella spp. aus einer klinischen Probe;
— Antikörperreaktion, spezifisch für humanpathogene Brucella (Standard-Agglutinationstest, Komplementbindung, ELISA);
— Nachweis von Nukleinsäure von humanpathogenen Brucella spp. in einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Exposition gegenüber Erzeugnissen von einem kontaminierten Tier (Milch oder Milcherzeugnisse);
— Übertragung vom Tier auf den Menschen (kontaminierte Sekrete oder Organe, z. B. Vaginalsekret, Plazenta);
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Laborexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.5. CAMPYLOBACTERIOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— Durchfall,
— Bauchschmerzen,
— Fieber.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung von humanpathogenen Campylobacter spp. aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure von Campylobacter spp. in einer klinischen Probe.
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Campylobacter spp. sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit werden gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind ( https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0 ).
3.6. CHIKUNGUNYA-VIRUSKRANKHEIT
Klinische Kriterien
— Klinische Manifestationen, die mit der Chikungunya-Viruskrankheit vereinbar sind (z. B. Fieber, Hautausschlag, Gelenkschmerzen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
— Nachweis von Anti-Chikungunya-Virus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Chikungunyavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Antigenen des Chikungunyavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Chikungunyavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Chikungunyavirus aufgetreten ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem die Chikungunya-Viruskrankheit bereits nachgewiesen wurden.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
| C. | Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. | Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
|---|---|---|
| Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt. |
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber Alphavirus-Infektionen interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.7. CHLAMYDIENINFEKTIONEN, EINSCHLIEẞLICH LYMPHOGRANULOMA (VENEREUM) (LGV) DURCH CHLAMYDIEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Sonstige Chlamydienkrankheiten
Mindestens einer der folgenden zehn Befunde:
— Urethritis,
— Epididymitis,
— Beckenentzündung,
— Akute Salpingitis,
— Akute Endometritis,
— Zervizitis,
— Proktitis,
— eitrige Konjunktivitis,
— Reaktive Arthritis,
— Perihepatitis.
Bei Neugeborenen mindestens einer der beiden folgenden Befunde:
— Konjunktivitis,
— Pneumonie.
LGV
Mindestens einer der folgenden fünf Befunde:
— Urethritis,
— Genitalgeschwür,
— Inguinale Lymphadenopathie,
— Zervizitis,
— Proktitis/Proktokolitis.
Laborkriterien
Sonstige Chlamydienkrankheiten
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe;
— Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Chlamydia trachomatis durch DFA-Test (direkte Immunfluoreszenz) in einer klinischen Probe.
LGV
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Nachweis der Nukleinsäure von Chlamydia trachomatis in einer klinischen Probe;
— Isolierung von Chlamydia trachomatis aus einer klinischen Probe
UND
Nachweis eines Chlamydia-trachomatis -Stamms.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.8. CHOLERA
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— Durchfall,
— Erbrechen.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung des Vibrio cholerae aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Vibrio cholerae in einer klinischen Probe
UND
mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Nachweis von O1- oder O139-Antigen im Isolat;
— Nachweis des O1- oder O139-Gens bzw. der O1- oder O139-Gene im Isolat oder in der klinischen Probe
UND
— Nachweis der Produktion von Cholera-Enterotoxin oder des Cholera-Enterotoxin-Gens im Isolat oder in der klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.9. VARIANTE DER CREUTZFELDT-JAKOB-KRANKHEIT (vCJD)
Voraussetzungen
— Jede Person mit einer progressiven neuropsychiatrischen Störung mit einer Krankheitsdauer von mindestens 6 Monaten;
— Routine-Untersuchungen weisen nicht auf alternative Diagnose hin;
— keine Exposition gegenüber Hypophysenhormonen und keine Transplantation menschlicher Dura Mater in der Anamnese;
— keine Anzeichen einer genetischen Form von transmissibler spongiformer Enzephalopathie.
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens vier der folgenden fünf Symptome:
— frühe psychiatrische Symptome 1 ;
— anhaltende schmerzhafte sensorische Symptome 2 ;
— Ataxie;
— Myoklonus oder Chorea oder Dystonie;
— Demenz.
Diagnosekriterien
Bestätigter Fall
— Neuropathologische Bestätigung: spongiforme Veränderung und extensive Prionenproteinablagerung mit floriden Plaques im gesamten Zerebrum und Zerebellum.
Wahrscheinlicher oder möglicher Fall
— Keine typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG 3 während der frühen Stadien der Erkrankung;
— beidseitig hohes Pulvinar-Signal im MRT;
— positiver Befund der Tonsillenbiopsie 4 .
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (z. B. Bluttransfusion).
Fallklassifizierung
| A. | —: die klinischen Kriterien erfüllt UND | — | die klinischen Kriterien erfüllt UND | — | einen negativen EEG-Befund für sporadische CJD aufweist 5 . |
|---|---|---|---|---|---|
| — | die klinischen Kriterien erfüllt UND | ||||
| — | einen negativen EEG-Befund für sporadische CJD aufweist 5 . |
| B. | —: die klinischen Kriterien erfüllt UND | — | die klinischen Kriterien erfüllt UND | — | einen negativen EEG-Befund für sporadische CJD aufweist UND | — | einen positiven MRT-Befund aufweist | — | einen positiven Befund der Tonsillenbiopsie aufweist. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | die klinischen Kriterien erfüllt UND | ||||||||
| — | einen negativen EEG-Befund für sporadische CJD aufweist UND | ||||||||
| — | einen positiven MRT-Befund aufweist | ||||||||
| — | einen positiven Befund der Tonsillenbiopsie aufweist. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt UND die Diagnosekriterien für die Fallbestätigung erfüllt.
3.10. HÄMORRHAGISCHES KRIM-KONGO-FIEBER (CCHF)
Klinische Kriterien
— Klinische Manifestationen, die mit hämorrhagischem Krim-Kongo-Fieber vereinbar sind (z. B. Fieber, Photophobie, Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen, hämorrhagische Manifestationen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
— Nachweis von Anti-CCHF-Virus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des CCHF-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des CCHF-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen.
Epidemiologische Kriterien
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des CCHF-Virus aufgetreten ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem bereits eine Übertragung des CCHF-Virus aufgetreten ist;
— Exposition gegenüber infektiösem CCHF-Virus-haltigem Material im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Laborarbeiten).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.11. DENGUE
Klinische Kriterien
— Klinische Manifestationen, die mit Dengue vereinbar sind (z. B. Fieber, schwere Kopfschmerzen, retroorbitale Schmerzen, Myalgie, Arthralgie, Exanthem).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
— Nachweis von Anti-Denguevirus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Denguevirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Denguevirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Antigenen des Denguevirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Denguevirus nachgewiesen wurde, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Sexualkontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten Fall von Dengue;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem bereits Fälle von Dengue nachgewiesen wurden.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall UND die klinischen Kriterien UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden.
3.12. DIPHTHERIE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden klinischen Befunde:
Klassische respiratorische Diphtherie:
Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis UND
eine adhärente Membran/Pseudomembran.
Milde respiratorische Diphtherie:
Erkrankung der oberen Atemwege mit Laryngitis oder Nasopharyngitis oder Tonsilitis OHNE
eine adhärente Membran/Pseudomembran.
Hautdiphtherie:
Hautläsion.
Sonstige Diphtherie:
Läsion der Augenbindehaut oder der Schleimhäute.
Laborkriterien
Isolierung von Toxin produzierendem Corynebacterium diphtheriae , Corynebacterium ulcerans oder Corynebacterium pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Übertragung vom Tier auf den Menschen.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien für klassische respiratorische Diphtherie erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien für Diphtherie ( klassische respiratorische Diphtherie, milde respiratorische Diphtherie, Hautdiphtherie, sonstige Diphtherie ) erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang zu einem bestätigten Fall der Übertragung von Mensch zu Mensch oder einen epidemiologischen Zusammenhang zu einer Übertragung vom Tier auf den Menschen aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt UND mindestens einen der klinischen Befunde aufweist.
3.13. ECHINOKOKKOSE
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Diagnosekriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Nachweis typischer Organläsionen in bildgebenden Verfahren (Ultraschall, MRT, Computertomografie) UND Seropositivität bei zwei verschiedenen Tests unter Verwendung verschiedener Antigene (oder eines einzigen hochsensitiven und spezifischen Western Blot);
— Histopathologie oder Parasitologie vereinbar mit Echinococcus multilocularis oder granulosus (z. B. direkte Sichtbarkeit des Protoskolex in der Zystenflüssigkeit);
— Nachweis von Echinoccocus granulosus durch pathognomonische makroskopische Morphologie von Zysten in chirurgischen Proben ODER pathognomonische morphologische Merkmale bei Ultraschall;
— Nachweis von Nukleinsäure von Echinococcus multilocularis oder granulosus in einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Diagnosekriterien erfüllt.
3.14. FILOVIRUS-INFEKTION
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit einer Filovirus-Infektion vereinbar sind (z. B. Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, hämorrhagische Manifestationen, Manifestationen im zentralen Nervensystem).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe).
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Filovirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Filovirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Antigenen des Filovirus aus einer klinischen Probe.
Wenn möglich, sollte die Virusspezies festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber einem Fall einer Filovirus-Infektion in den vier Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Exposition gegenüber infektiösem Filovirus-haltigem Material im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Laborarbeiten).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.15. GONOKOKKENINFEKTION
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden elf Befunde:
— Urethritis,
— Akute Salpingitis,
— Beckenentzündung,
— Zervizitis,
— Epididymitis,
— Proktitis,
— Pharyngitis,
— Arthritis,
— eitrige Konjunktivitis,
— Perihepatitis,
— Bartholinitis
ODER
jedes Neugeborene mit Konjunktivitis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung von Neisseria gonorrhoeae aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Neisseria gonorrhoeae in einer klinischen Probe;
— mikroskopischer Nachweis intrazellulärer gramnegativer Diplokokken in der Urethralprobe eines Mannes.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt oder Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Antimikrobielle Resistenz und Meldung von therapeutischen Misserfolgen
Bei kulturell bestätigten Fällen werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die im ECDC-Meldeprotokoll für die Überwachung der Antibiotikaresistenz von Gonokokken – das den teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung steht – festgehalten sind.
Fälle eines möglichen oder bestätigten therapeutischen Misserfolgs bei der Behandlung von Neisseria gonorrhoeae werden dem ECDC gemäß den jeweils aktuellen Falldefinitionen und entsprechend den Anweisungen des „Response plan to control and manage the threat of multi- and extensively drug-resistant gonorrhoea in Europe“ (Reaktionsplan zur Bekämpfung und Bewältigung der Bedrohung durch multi- und extensiv arzneimittelresistente Gonorrhoe in Europa) (https: www.ecdc.europa.eu ) über das europäische Überwachungsportal für Infektionskrankheiten (EpiPulse) gemeldet.
3.16. INFEKTION DURCH HAEMOPHILUS INFLUENZAE , INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung von Haemophilus influenzae aus normalerweise sterilen Proben;
— Nachweis der Nukleinsäure von Haemophilus influenzae in normalerweise sterilen Proben.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.17. HANTAVIRUS-INFEKTION
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit einer Hantavirus-Infektion vereinbar sind (z. B. Fieber, hämorrhagische Manifestationen, Nierenfunktionsstörung, pulmonale Manifestationen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Nachweis von Anti-Hantavirus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Hantavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure des Hantavirus in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Antigenen des Hantavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion durch Hantavirus-spezifische IgM- und IgG-Antikörper in einer einzigen Serumprobe ODER durch Serokonversion in gepaarten Serumproben.
Wenn möglich, sollte die Virusspezies festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge in den zwei Monaten vor dem Auftreten der Symptome:
— Kontakt mit möglicherweise infizierten Nagetieren, ihren Ausscheidungen oder Infektionsträgern;
— Exposition gegenüber infektiösem Hantavirus-haltigem Material im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. Laborarbeiten).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.18. AKUTE VIRUSHEPATITIS A
Klinische Kriterien
Jede Person mit schleichendem Einsetzen der Symptome (z. B. Müdigkeit, Bauchschmerzen, Appetitverlust, zeitweilige Übelkeit und Erbrechen)
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— Fieber,
— Gelbsucht,
— erhöhte Serum-Aminotransferase-Aktivität.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-A-Virus im Serum oder im Stuhl;
— Nachweis einer Hepatitis-A-Virus-spezifischen Antikörperreaktion;
— Nachweis des Hepatitis-A-Virus-Antigens im Stuhl.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.19. HEPATITIS B
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Positive Ergebnisse mindestens eines/einer der folgenden Labortests oder Testkombinationen:
— IgM-Antikörper gegen das HBc-Antigen (Anti-HBc IgM);
— Oberflächenantigen der Hepatitis B (HBsAg);
— Hepatitis-B-e-Antigen (HBeAg);
— Hepatitis-B-Nukleinsäure (HBV-DNA).
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Bei der Meldung von Hepatitis-B-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
3.20. HEPATITIS C
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure des Hepatitis-C-Virus (HCV-RNA);
— Nachweis von Kernantigen des Hepatitis-C-Virus (HCV-core-Antigen);
— Hepatitis-C-Virus-spezifische Antikörperreaktion (Anti-HCV), bestätigt durch einen Antikörpertest (z. B. Immunoblot) bei Personen über 18 Monaten, ausgenommen Personen mit bekanntermaßen abgeklungener Infektion und Personen, die zusätzlich auf HCV-RNA und/oder das HCV-core-Antigen getestet wurden, mit nicht nachweisbarem Ergebnis.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Bei der Meldung von Hepatitis-C-Fällen sollten die Mitgliedstaaten entsprechend den ECDC-Anforderungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen unterscheiden.
3.21. HUMANE IMMUNDEFIZIENZ-VIRUSINFEKTION (HIV) UND ERWORBENES IMMUNDEFEKTSYNDROM (AIDS)
Klinische Kriterien (Aids)
Jede Person, die einen der folgenden klinischen Befunde aufweist:
— Multiple oder rekurrente bakterielle Infektionen bei Kindern unter 13 Jahren;
— Bronchial-, Luftröhren- oder Lungen-Candidiasis;
— Ösophagus-Candidiasis;
— Kokzidioidomykose, disseminiert oder extrapulmonal;
— Kryptokokkose, extrapulmonal;
— Kryptosporidiose, intestinal mit Durchfall (länger als 1 Monat);
— Zytomegalievirus-Krankheit (außer an Leber, Milz oder Lymphknoten) bei Patienten im Alter ab einem Monat;
— Zytomegalievirus-Retinitis (mit Sehverlust);
— Herpes simplex: chronisches Geschwür/chronische Geschwüre (länger als 1 Monat) oder Bronchitis, Pneumonitis oder Ösophagitis bei Patienten im Alter ab einem Monat;
— Histoplasmose, disseminiert oder extrapulmonal;
— Isosporiasis, intestinal mit Durchfall (länger als 1 Monat);
— Mycobacterium avium -Komplex oder M. kansasii , disseminiert oder extrapulmonal;
— Mycobacterium tuberculosis , pulmonal bei Erwachsenen oder Jugendlichen (ab 13 Jahren);
— Mycobacterium tuberculosis , extrapulmonal;
— Mycobacterium , andere oder nicht näher bezeichnete Arten, disseminiert oder extrapulmonal;
— Pneumocystis carinii -Pneumonie;
— Pneumonie, rekurrent, bei Erwachsenen oder Jugendlichen (ab 13 Jahren);
— Multifokale progressive Leukoenzephalopathie;
— Septikämie durch nichttyphöse Salmonellen, rekurrent;
— Toxoplasmose des Gehirns bei Patienten ab einem Monat;
— Zervixkarzinom, invasiv, bei Erwachsenen oder Jugendlichen (ab 13 Jahren);
— HIV-bedingte Enzephalopathie;
— Kaposi-Sarkom;
— Lymphoide interstitielle Pneumonie bei Kindern unter 13 Jahren;
— Burkitt-Lymphom (oder gleichbedeutende Bezeichnung);
— Lymphom, immunblastisch (oder gleichbedeutende Bezeichnung);
— Primäres Lymphom des Gehirns;
— HIV-bedingtes Wasting-Syndrom;
— Opportunistische Infektion(en), nicht näher bezeichnet;
— Lymphom(e), nicht näher bezeichnet.
Laborkriterien (HIV)
| — | —: positiver Befund eines HIV-Antikörpertests oder eines kombinierten Tests (auf HIV-Antikörper und HIV-p24-Antigen), bestätigt durch einen spezifischeren Antikörpertest (z. B. Western Blot); | — | positiver Befund eines HIV-Antikörpertests oder eines kombinierten Tests (auf HIV-Antikörper und HIV-p24-Antigen), bestätigt durch einen spezifischeren Antikörpertest (z. B. Western Blot); | — | positiver Befund von zwei EIA-Antikörpertests, bestätigt durch einen positiven Befund eines weiteren EIA-Tests; | — | —: Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral), | — | Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral), | — | Nachweis von HIV mittels HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, | — | Isolierung von HIV. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | positiver Befund eines HIV-Antikörpertests oder eines kombinierten Tests (auf HIV-Antikörper und HIV-p24-Antigen), bestätigt durch einen spezifischeren Antikörpertest (z. B. Western Blot); | ||||||||||||
| — | positiver Befund von zwei EIA-Antikörpertests, bestätigt durch einen positiven Befund eines weiteren EIA-Tests; | ||||||||||||
| — | —: Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral), | — | Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral), | — | Nachweis von HIV mittels HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, | — | Isolierung von HIV. | ||||||
| — | Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral), | ||||||||||||
| — | Nachweis von HIV mittels HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, | ||||||||||||
| — | Isolierung von HIV. |
| — | —: Isolierung von HIV; | — | Isolierung von HIV; | — | Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral); | — | Nachweis von HIV durch HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, bei einem Kind im Alter ab einem Monat. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Isolierung von HIV; | ||||||
| — | Nachweis von HIV-Nukleinsäure (HIV-RNS oder HIV-DNS proviral); | ||||||
| — | Nachweis von HIV durch HIV-p24-Antigentest, einschließlich Neutralisationstest, bei einem Kind im Alter ab einem Monat. |
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
| C. | —: HIV-Infektion Jede Person, die die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt. | — | HIV-Infektion Jede Person, die die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt. | — | Aids: Jede Person, die die klinischen Kriterien für Aids und die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | HIV-Infektion Jede Person, die die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt. | ||||
| — | Aids: Jede Person, die die klinischen Kriterien für Aids und die Laborkriterien für eine HIV-Infektion erfüllt. |
3.22. LEGIONELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit Pneumonie.
Laborkriterien
Laborkriterien zur Fallbestätigung
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung von Legionella spp. aus Atemwegssekreten oder normalerweise sterilen Proben;
— Nachweis des Legionella -Antigens im Urin;
— Nachweis von Nukleinsäure von Legionella pneumophila in Sekreten der unteren Atemwege, Lungengewebe oder normalerweise sterilen Proben;
— signifikante Zunahme der Antikörper gegen Legionella pneumophila der Serumgruppe 1 in gepaarten Serumproben.
Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure nicht näher bezeichneter Legionella spp. oder anderer Arten als Legionella pneumophila in unteren Atemwegssekreten, Lungengewebe oder einer normalerweise sterilen Probe;
— signifikante Zunahme der spezifischen Antikörper gegen andere Legionella pneumophila als die der Serumgruppe 1 oder andere Legionella spp. in gepaarten Serumproben;
— einmalige erhöhte Aktivität spezifischer Serum-Antikörper gegen Legionella pneumophila der Serumgruppe 1.
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Legionella spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien UND mindestens ein Laborkriterium für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.23. LEPTOSPIROSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit
— Fieber ODER
mindestens zwei der folgenden elf Symptome:
— Schüttelfrost,
— Kopfschmerzen,
— Myalgie,
— Bindehautsuffusion,
— Haut- und Schleimhauteinblutungen,
— Exanthem,
— Gelbsucht,
— Myokarditis,
— Meningitis,
— Nierenfunktionsstörung,
— Atemwegssymptome wie Hämoptyse.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung von Leptospira interrogans oder anderer pathogener Leptospira spp. aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Leptospira interrogans oder von Nukleinsäure anderer pathogener Leptospira spp. in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Leptospira interrogans oder anderer pathogener Leptospira spp. in einer klinischen Probe durch Immunfluoreszenz;
— spezifische Antikörperreaktion gegen Leptospira interrogans oder andere pathogene Leptospira spp.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Umweltexposition;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.24. LISTERIOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
— Fieber,
— Meningitis, Meningoenzephalitis oder Enzephalitis,
— grippeähnliche Symptome,
— Sepsis,
— lokalisierte Infektionen wie Arthritis, Endokarditis, Endophthalmitis und Abszesse.
Listeriose in der Schwangerschaft:
— Die Folgen einer Listerieninfektion in der Schwangerschaft sind definiert als Fehlgeburt, Totgeburt oder Frühgeburt;
| — | —: Totgeburt (Fötus stirbt nach der 20. Schwangerschaftswoche); | — | Totgeburt (Fötus stirbt nach der 20. Schwangerschaftswoche); | — | Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) |
|---|---|---|---|---|---|
| — | Totgeburt (Fötus stirbt nach der 20. Schwangerschaftswoche); | ||||
| — | Frühgeburt (vor der 37. Schwangerschaftswoche) |
ODER
mindestens einem der folgenden fünf Befunde im ersten Lebensmonat (Neugeborenenlisteriose):
— Meningitis oder Meningoenzephalitis,
— Sepsis,
— Dyspnoe,
— Granulomatosis infantiseptica,
— Haut-, Schleimhaut- oder Bindehautläsionen.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden zwei Labortests:
— Isolierung von Listeria monocytogenes oder Nachweis von Nukleinsäure von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise sterilen Probe;
— Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auch: Isolierung von Listeria monocytogenes oder Nachweis von Nukleinsäure von Listeria monocytogenes aus einer normalerweise nicht sterilen Probe (z. B. Plazentagewebe, Fruchtwasser, Mekonium, Vaginalabstrich) oder bei einem Fötus, Totgeborenen, Neugeborenen oder der Mutter.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Übertragung von Mensch zu Mensch (von der Mutter auf das Kind);
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln;
— Übertragung vom Tier auf den Menschen.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für eine normalerweise sterile Probe erfüllt ODER im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft ist in einem Fall (Mutter oder Neugeborenes im ersten Lebensmonat), der die Laborkriterien erfüllt, nur die Mutter zu melden.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.25. MALARIA
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Malaria-Parasiten im Blutausstrich durch Lichtmikroskop;
— Nachweis von Plasmodium -Nukleinsäure im Blut;
— Nachweis des Plasmodium -Antigens.
Wenn möglich, sollte eine Differenzierung von Plasmodium spp. erfolgen.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.26. MASERN
Klinische Kriterien
Jede Person mit Verdacht auf eine Maserninfektion nach Beurteilung durch eine Gesundheitsfachkraft
ODER
jede Person mit Fieber UND
— makulopapulösem (nichtvesikulärem) Exanthem
UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— Husten,
— Schnupfen,
— Konjunktivitis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Nachweis von Masern-IgM-Antikörpern;
— Nachweis von Nukleinsäure des Masernvirus in einer geeigneten klinischen Probe;
— Masern-IgG-Serokonversion oder deutlicher Anstieg des Titers der Masern-IgG-Antikörper in parallel untersuchten gepaarten Proben;
— Isolierung des Masernvirus aus einer klinischen Probe.
Bei Eliminierungsszenarios können in bestimmten Situationen weitere Untersuchungen erwogen werden, um falsch-positive IgM-Ergebnisse auszuschließen. Die Laborergebnisse sind je nach Zeitpunkt der Probenahme und Impfstatus zu interpretieren. Siehe „WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses (2018)“ (Leitfaden der WHO zur Laborüberwachung von Masern- und Rötelnviren). Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen und die Möglichkeit einer impfstoffbedingten Reaktion ausschließen.
Epidemiologische Kriterien
Ein Fall, der räumlich und zeitlich mit einem im Labor bestätigten Fall oder einem anderen Masernfall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, zusammenhängt, wobei zwischen dem Auftreten des Exanthems bei dem einen Fall und dem anderen Fall 7 bis 23 Tage liegen.
Kriterien für ausgeschlossene Fälle
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
UND
mindestens eines der folgenden drei Kriterien:
— Obwohl eine geeignete Probe entnommen und von einem fachlich qualifizierten Labor untersucht wurde, erfüllt der Fall nicht die Laborkriterien der Falldefinition für Masern.
— Es besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Fall oder Ausbruch einer anderen übertragbaren Krankheit als Masern.
— Bei dem Fall wird eine andere Ätiologie der Erkrankung bestätigt, selbst wenn ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Masernfall oder einem anderen Fall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, besteht.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der weder eine Laborbestätigung möglich war noch ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem im Labor bestätigten Fall oder einem anderen Fall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, festgestellt werden konnte.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt, bei der jedoch keine Laborbestätigung möglich war.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt und in letzter Zeit nicht geimpft wurde. Eine unlängst geimpfte Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der ein wilder Masernvirusstamm nachgewiesen wurde, gilt als bestätigter Fall.
D. Ausgeschlossener Fall Jede Person, die die Kriterien für einen ausgeschlossenen Fall erfüllt.
Anmerkung: Verdachtsfälle von Masern werden nach Möglichkeit in einem fachlich qualifizierten Labor anhand einer geeigneten, innerhalb des vorgesehenen Zeitraums entnommenen Probe untersucht. Siehe „WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses (2018)“ (Leitfaden der WHO zur Laborüberwachung von Masern- und Rötelnviren). Ist dies nicht möglich, wird versucht, einen epidemiologischen Zusammenhang mit einem im Labor bestätigten Masernfall oder einem anderen Fall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, festzustellen.
3.27. MENINGOKOKKENINFEKTION, INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden Symptome:
— meningeale Symptome;
— hämorrhagisches Exanthem;
— septischer Schock;
— septische Arthritis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung von Neisseria meningitidis aus einer normalerweise sterilen Probe oder aus Hautblutungen;
— Nachweis von Neisseria meningitidis -Nukleinsäure aus einer normalerweise sterilen Probe oder aus Hautblutungen;
— Nachweis des Neisseria meningitidis -Antigens im CSF;
— Nachweis von gramnegativen gefärbten Diplokokken im CSF.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.28. MPOX
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit Mpox vereinbar sind (z. B. akuter Hautausschlag, Schleimhautläsionen, Lymphadenopathie).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure des Orthopoxvirus aus einer klinischen Probe (z. B. Orthopoxvirus-spezifischer PCR-Test ohne Mpox-Virus-spezifischen PCR-Test oder Sequenzierung);
— Nachweis einer Orthopoxvirus-Infektion durch Elektronenmikroskopie oder mit Antigen-Nachweisverfahren;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. Anti-Orthopoxvirus-IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe).
Bestätigter Fall
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Mpox-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Mpox-Virus aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge in den drei Wochen vor dem Auftreten der Symptome:
— Epidemiologischer Zusammenhang mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten Mpox-Fall;
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem eine aktuelle Übertragung des Mpox-Virus dokumentiert ist.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien, | — | klinische Kriterien, | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien, | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Ein Orthopoxvirus-spezifischer PCR-Test und ein Mpox-Virus-spezifischer PCR-Test anhand einer Blutprobe können unzuverlässig sein und sollten daher nicht allein als Erstlinientest herangezogen werden. Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber einer Pocken-/Mpox-Impfung oder einer anderen bekannten Exposition gegenüber Orthopoxviren interpretiert werden.
3.29. MUMPS
Klinische Kriterien
Jede Person mit
— Fieber
UND
mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— plötzliches Auftreten einseitiger oder beidseitiger druckempfindlicher Schwellung der Parotis oder anderer Speicheldrüsen ohne sonstige erkennbare Ursache;
— Orchitis;
— Meningitis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung des Mumpsvirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Mumpsvirus-Nukleinsäure;
— eine für eine akute Infektion charakteristische Mumpsvirus-spezifische Antikörperreaktion in Serum oder Speichel.
Die Laborergebnisse sind je nach Impfstatus zu interpretieren.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die nicht kürzlich geimpft wurde und die Laborkriterien erfüllt. Im Falle kürzlich erfolgter Impfung: jede Person mit Nachweis eines wilden Mumpsvirusstamms.
3.30. KEUCHHUSTEN
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens zwei Wochen anhaltendem Husten UND mindestens einem der folgenden drei Symptome:
— Hustenanfälle,
— Keuchen beim Einatmen,
— posttussives Erbrechen
ODER
jede Person mit ärztlicher Keuchhusten-Diagnose
ODER
Apnoe-Episoden bei Kleinkindern.
Anmerkungen: Alle Personen (Erwachsene, Jugendliche und geimpfte Kinder) können atypische Symptome zeigen. Die Merkmale des Hustens sollten geklärt werden, insbesondere die Frage, ob der Husten anfallartig ist, sich im Laufe der Nacht verstärkt und ohne Fieberanzeichen auftritt.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
i) Isolierung von Bordetella pertussis aus einer klinischen Probe;
ii) Nachweis von Nukleinsäure von Bordetella pertussis in einer klinischen Probe;
iii) Bordetella pertussis -spezifische Antikörperreaktion.
Direkte Diagnose (i-ii): Für die Isolierung/den Nachweis von Bordetella pertussis und seiner Nukleinsäure eignen sich am besten Proben aus dem Nasen-Rachen-Raum.
Indirekte Diagnose (iii): Nach Möglichkeit sollte ein ELISA mit hochreinem Pertussis-Toxin und WHO-Referenzseren als Standard durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind je nach Status der Keuchhustenimpfung zu interpretieren. Bei einer wenige Jahre vor der Probenahme erfolgten Impfung kann der Titer spezifischer Antikörper gegen Bordetella pertussis durch die frühere Impfung entstanden oder geändert worden sein.
Epidemiologische Kriterien
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.31. PEST
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung und Identifizierung von Yersinia pestis aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Yersinia pestis in einer klinischen Probe;
— Yersinia pestis -Anti-F1-Antigen-spezifische Antikörperreaktion.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.32. INFEKTION DURCH STREPTOCOCCUS PNEUMONIAE , INVASIVE ERKRANKUNG
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung von Streptococcus pneumoniae aus einer normalerweise sterilen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure von Streptococcus pneumoniae in einer normalerweise sterilen Probe;
— Nachweis von Streptococcus pneumoniae -Antigen in einer normalerweise sterilen Probe.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit werden gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) des ECDC festgelegt werden. Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: The European Surveillance system. Antimicrobial resistance reporting protocol. European Antimicrobial Resistance Surveillance Network (EARS-Net). www.ecdc.europa.eu
3.33. AKUTE POLIOMYELITIS
Klinische Kriterien
Jede Person unter 15 Jahren mit akuter schlaffer Parese ODER
jede Person, bei der ärztlicher Polioverdacht besteht.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung des Poliovirus und Typdifferenzierung – wildes Poliovirus (WPV);
— Vakzine-abgeleitetes Poliovirus (VDPV) (bei mindestens 85 % Ähnlichkeit des VDPV mit Vakzinevirus in der Nukleotidsequenz im VP1-Abschnitt);
— Sabin-artiges Poliovirus: Typdifferenzierung durch WHO-akkreditiertes Polio-Labor (bei mehr als 1 % bis zu 15 % VP1-Sequenzunterschied des VDPV im Vergleich zum Vakzinevirus des gleichen Serotyps).
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Reise in ein Gebiet, in dem Polio endemisch ist oder Verdacht auf Zirkulation des Poliovirus besteht oder dieser bestätigt wurde.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.34. Q-FIEBER
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit akutem Q-Fieber vereinbar sind (z. B. Fieber, Pneumonie, Hepatitis).
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung von Coxiella burnetii aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Coxiella burnetii in einer klinischen Probe;
— Coxiella burnetii -spezifische Antikörperreaktion (IgG oder IgM Phase II).
Epidemiologische Kriterien
Exposition gegenüber derselben Quelle (z. B. infizierte Tiere, Nachgeburt) wie bei einem bestätigten Fall oder gegenüber infektiösem Coxiella burnetii -haltigem Material.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen und die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.
3.35. TOLLWUT UND ANDERE LYSSAVIRUS-INFEKTIONEN
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Identifizierung des Lyssavirus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Lyssavirus in einer klinischen Probe;
— Nachweis des Lyssavirus-Antigens in einer klinischen Probe;
— Nachweis typischer Läsionen bei der Post-mortem-Histopathologie des Gehirns.
Wenn möglich, sollte die Virusspezies festgestellt werden.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.36. VIRALE INFEKTIONEN DER ATEMWEGE (INFLUENZA, CORONAVIRUS-KRANKHEIT 2019, INFEKTION MIT DEM RESPIRATORISCHEN SYNCYTIALVIRUS)
SYMPTOME
Akute Atemwegsinfektion (ARI)
Plötzliches Auftreten von Symptomen und mindestens einem der folgenden Symptome:
— Husten,
— Halsschmerzen,
— Kurzatmigkeit,
— Schnupfen
UND
Beurteilung der Erkrankung als Infektion durch einen Kliniker.
Grippeähnliche Erkrankung (ILI)
Eine akute Atemwegsinfektion (ARI) mit mindestens einem der folgenden vier systemischen Symptome:
— gemessenes Fieber oder berichtete Fieberhaftigkeit;
— Unwohlsein,
— Kopfschmerzen,
— Myalgie.
Schwere akute respiratorische Infektion (SARI)
Eine akute Atemwegsinfektion (ARI), die
— eine stationäre Behandlung erfordert
ODER
| — | —: Apnoe, definiert als vorübergehendes Aussetzen der Atmung unabhängig von der Ursache, | — | Apnoe, definiert als vorübergehendes Aussetzen der Atmung unabhängig von der Ursache, | — | —: Fieber (ab 37,5 °C) oder Hypothermie (unter 35,5 °C) UND | — | Fieber (ab 37,5 °C) oder Hypothermie (unter 35,5 °C) UND | — | Schock (Lethargie, beschleunigte Atmung, kalte Haut, verlängerte Rekapillarisierungszeit, schneller schwacher Puls) UND | — | schwere Erkrankung ohne erkennbare Ursache. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Apnoe, definiert als vorübergehendes Aussetzen der Atmung unabhängig von der Ursache, | ||||||||||
| — | —: Fieber (ab 37,5 °C) oder Hypothermie (unter 35,5 °C) UND | — | Fieber (ab 37,5 °C) oder Hypothermie (unter 35,5 °C) UND | — | Schock (Lethargie, beschleunigte Atmung, kalte Haut, verlängerte Rekapillarisierungszeit, schneller schwacher Puls) UND | — | schwere Erkrankung ohne erkennbare Ursache. | ||||
| — | Fieber (ab 37,5 °C) oder Hypothermie (unter 35,5 °C) UND | ||||||||||
| — | Schock (Lethargie, beschleunigte Atmung, kalte Haut, verlängerte Rekapillarisierungszeit, schneller schwacher Puls) UND | ||||||||||
| — | schwere Erkrankung ohne erkennbare Ursache. |
INFLUENZA BEIM MENSCHEN, SAISONAL
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Befunde:
— ARI,
— ILI,
— SARI.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure des Influenzavirus in einer klinischen Probe;
— Nachweis des Influenzavirus-Antigens in einer klinischen Probe (Antigentests, die in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und anderen Umgebungen eingesetzt werden, in denen Tests von geschultem oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden können, beispielsweise in Apotheken);
— Isolierung des Influenzavirus aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Kontakt mit einem bestätigten Fall beim Menschen.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ARI, ILI oder SARI).
B. Wahrscheinlicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien (ARI, ILI oder SARI) und das epidemiologische Kriterium erfüllt.
C. Bestätigter Fall: Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
INFLUENZA BEIM MENSCHEN, ZOONOTISCH
Eine zoonotische Influenza beim Menschen ist eine Infektion, die durch ein Influenzavirus verursacht wird, das primär an nichtmenschliche tierische Wirte (wie Vögel, Schweine oder Pferde) angepasst ist und nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkuliert, jedoch durch direkte oder indirekte Exposition gegenüber infizierten Tieren oder kontaminierten Umgebungen eine Infektion beim Menschen auslösen kann.
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Befunde:
— ARI;
— ILI;
— SARI;
— Konjunktivitis;
— neurologische Manifestation (z. B. Enzephalitis);
— andere schwere oder ungewöhnliche klinische Manifestationen, die nicht durch eine andere Diagnose erklärt werden können.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Isolierung des zoonotischen Influenzavirus aus einer klinischen Probe;
— Spezifische Antikörperreaktion auf ein zoonotisches Influenzavirus (vierfacher oder höherer Anstieg);
— Nachweis von Nukleinsäure des zoonotischen Influenzavirus in einer klinischen Probe (bei ausschließlichem Nachweis von Nukleinsäure sind klinische und/oder epidemiologische und/oder andere Laborkriterien zu überprüfen, um eine Kontamination der Probe auszuschließen).
Epidemiologische Kriterien
In den 14 Tagen vor dem Auftreten der Symptome mindestens einer der folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— enger Kontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten Fall zoonotischer Influenza beim Menschen;
— enger Kontakt mit einem Tier, bei dem das zoonotische Influenza-A-Virus bestätigt wurde;
— Aufenthalt in einem Umfeld (z. B. Haushalt, landwirtschaftlicher Betrieb, Markt oder Arbeitsplatz), in dem ein zoonotisches Influenza-A-Virus bei Tieren oder in der Umwelt nachgewiesen wurde;
— Laborexposition gegenüber einem zoonotischen Influenzavirus.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall: Jede Person, die die klinischen UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt ODER jede Person, die die epidemiologischen Kriterien erfüllt UND bei der ein nicht subtypisiertes nicht saisonales Influenza-A-Virus nachgewiesen wurde (Bestätigung ausstehend).
C. Bestätigter Fall: Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt (Laborbestätigung durch ein nationales Referenzlabor für Influenza, ein EU-Referenzlabor, ein mit der WHO zusammenarbeitendes Zentrum oder ein anderes WHO-Referenzlabor).
CORONAVIRUS-KRANKHEIT 2019 (COVID-19) BEIM MENSCHEN
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Befunde:
— ARI;
— ILI;
— SARI.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Nachweis von SARS-CoV-2-Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis des SARS-CoV-2-Antigens in einer klinischen Probe (Antigentests, die in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und anderen Umgebungen eingesetzt werden, in denen Tests von geschultem oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden können, beispielsweise in Apotheken);
— Isolierung von SARS-CoV-2 aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Kontakt mit einem bestätigten Fall beim Menschen in den 14 Tagen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ARI, ILI oder SARI).
B. Wahrscheinlicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien (ARI, ILI oder SARI) und das epidemiologische Kriterium erfüllt.
C. Bestätigter Fall: Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
INFEKTION MIT DEM RESPIRATORISCHEN SYNCYTIALVIRUS (RSV) BEIM MENSCHEN
Klinische Kriterien
Mindestens einer der folgenden Befunde:
— ARI;
— ILI;
— SARI.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Nachweis von RSV-Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis des RSV-Antigens in einer klinischen Probe (Antigentests, die in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und anderen Umgebungen eingesetzt werden, in denen Tests von geschultem oder medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden können, beispielsweise in Apotheken);
— Isolierung des RSV aus einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Kontakt mit einem bestätigten Fall beim Menschen.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt (ARI, ILI oder SARI).
B. Wahrscheinlicher Fall: Jede Person, die die klinischen Kriterien (ARI, ILI oder SARI) und das epidemiologische Kriterium erfüllt.
C. Bestätigter Fall: Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.37. RIFTTALFIEBER
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit Rifttalfieber vereinbar sind (z. B. Fieber, Gelbsucht, Magen-Darm-Beschwerden, hämorrhagische Manifestationen, Augenprobleme).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Nachweis von Anti-Rifttalfieber-Virus-(RVFV-)IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Nachweis des RVFV aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von RVFV-Nukleinsäure aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von RVFV-Antigenen aus einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden drei epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des RVFV aufgetreten ist, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Exposition gegenüber infektiösem RVFV-haltigem Material im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Laborarbeiten);
— Kontakt mit biologischem Material möglicherweise infizierter Tiere in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des RVFV aufgetreten ist.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: klinische Kriterien; | — | klinische Kriterien; | — | epidemiologische Kriterien. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | klinische Kriterien; | ||||
| — | epidemiologische Kriterien. |
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
3.38. RÖTELN
Klinische Kriterien
Jede Person mit Verdacht auf eine Rötelninfektion nach Beurteilung durch eine Gesundheitsfachkraft
ODER
jede Person mit plötzlichem Auftreten eines generalisierten makulopapulösen (nichtvesikulären) Exanthems
UND
mindestens eines der folgenden drei Kriterien:
— Lymphadenopathie (z. B. zervikale, subokzipitale oder postaurikuläre Adenopathie);
— Arthralgie;
— Arthritis.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Rubella-Virus-Nukleinsäure in einer geeigneten klinischen Probe;
— Nachweis von Rubella-IgM-Antikörpern;
— Rubella-IgG-Serokonversion oder deutlicher Anstieg des Titers der Rubella-IgG-Antikörper in parallel untersuchten gepaarten Proben.
In Eliminierungsszenarios können in bestimmten Situationen weitere Untersuchungen erwogen werden, um falsch-positive IgM-Ergebnisse auszuschließen. Die Laborergebnisse sind je nach Zeitpunkt der Probenahme und Impfstatus zu interpretieren. Siehe „WHO Manual for the Laboratory Surveillance of Measles and Rubella Viruses (2018)“ (Leitfaden der WHO zur Laborüberwachung von Masern- und Rötelnviren). Wurde kürzlich geimpft, so ist auf wildes Virus zu untersuchen.
Epidemiologische Kriterien
Eine Person, die in räumlicher und zeitlicher Beziehung zu einem im Labor bestätigten Fall oder einem anderen Rötelnfall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, stand, wobei zwischen dem Auftreten des Exanthems bei dem einen Fall und dem anderen Fall 12 bis 23 Tage liegen.
Kriterien für ausgeschlossene Fälle
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt
UND
mindestens eines der folgenden drei Kriterien:
— Obwohl eine geeignete Probe entnommen und von einem fachlich qualifizierten Labor untersucht wurde, erfüllt der Fall nicht die Laborkriterien der Falldefinition für Röteln.
— Es besteht ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Fall oder dem Ausbruch einer anderen übertragbaren Krankheit als Röteln.
— Bei dem Fall wird eine andere Ätiologie der Erkrankung bestätigt, selbst wenn ein epidemiologischer Zusammenhang zwischen dem Fall und einem im Labor bestätigten Rötelnfall oder einem anderen Fall, der einen epidemiologischem Zusammenhang aufweist, besteht.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der weder eine Laborbestätigung noch ein epidemiologischer Zusammenhang mit einem im Labor bestätigten Fall oder einem anderen Fall, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, festgestellt werden konnte.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen und epidemiologischen Kriterien erfüllt, bei der jedoch keine Laborbestätigung möglich war.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt und in letzter Zeit nicht geimpft wurde. Eine unlängst geimpfte Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und bei der ein wilder Rubellavirusstamm nachgewiesen wurde, gilt als bestätigter Fall.
D. Ausgeschlossener Fall Jede Person, die die Kriterien für einen ausgeschlossenen Fall erfüllt.
Anmerkung: Bei Verdacht auf Röteln in der Schwangerschaft ist für die Fallbehandlung eine weitere Bestätigung positiver Rubella-IgM-Ergebnisse erforderlich (z. B. ein Rubella-spezifischer IgG-Aviditätstest, Rubella IgM und Vergleich der Rubella-IgG-Werte bei gepaarten Sera in einem Referenzlabor).
3.39. RÖTELNEMBRYOPATHIE
Klinische Kriterien
Angeborene Rötelninfektion
Für die angeborene Rötelninfektion können keine klinischen Kriterien definiert werden.
Rötelnembryopathie (CRS)
Jedes Kleinkind unter 1 Jahr oder jedes Totgeborene mit:
mindestens zwei der unter A aufgeführten Befunde ODER
einem Befund der Kategorie A und einem der Kategorie B.
A)
— Katarakt(e),
— angeborenes Glaukom,
— angeborene Herzkrankheit,
— Gehörverlust,
— Retinopathia pigmentosa
B)
— Purpura,
— Splenomegalie,
— Mikrozephalie,
— Entwicklungsverzögerung,
— Meningo-Enzephalitis,
— Atrophie der Knochen mit vermehrter Strahlendurchlässigkeit,
— Gelbsucht innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung des Rubella-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des Rubella-Virus;
— Rubella-Virus-spezifische Antikörperreaktion (IgM);
— Persistenz des Rubella-IgG zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat (mindestens zwei Proben mit ähnlicher Konzentration von Rubella-IgG).
Die Laborergebnisse werden je nach Impfstatus interpretiert.
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind oder jedes Totgeborene einer Mutter, die in der Schwangerschaft an Röteln erkrankt ist, wofür eine Laborbestätigung vorliegt, bei einer Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung der angeborenen Röteln
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: epidemiologischer Zusammenhang UND mindestens ein klinisches Kriterium der Kategorie A für CRS; | — | epidemiologischer Zusammenhang UND mindestens ein klinisches Kriterium der Kategorie A für CRS; | — | Erfüllung der klinischen Kriterien für CRS. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | epidemiologischer Zusammenhang UND mindestens ein klinisches Kriterium der Kategorie A für CRS; | ||||
| — | Erfüllung der klinischen Kriterien für CRS. |
| C. | —: einen epidemiologischen Zusammenhang; | — | einen epidemiologischen Zusammenhang; | — | mindestens eine der Voraussetzungen der Kategorie A für CRS. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | einen epidemiologischen Zusammenhang; | ||||
| — | mindestens eine der Voraussetzungen der Kategorie A für CRS. |
3.40. SALMONELLENENTERITIS
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
— Durchfall,
— Fieber,
— Bauchschmerzen,
— Erbrechen.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung von Salmonella (außer Salmonella typhi oder paratyphi ) aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure von Salmonella (außer Salmonella typhi oder paratyphi ) aus einer klinischen Probe.
Anmerkung: Die Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Salmonella enterica sollte bei einem repräsentativen Teilsatz an Isolaten vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit werden gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die im EU-Protokoll für die harmonisierte Überwachung der Antibiotikaresistenz in Humanisolaten von Salmonella und Campylobacter festgehalten sind ( https://ecdc.europa.eu/en/publications-data/eu-protocol-harmonised-monitoring-antimicrobial-resistance-human-salmonella-and-0 ).
3.41. INFEKTION DURCH SHIGATOXINBILDENDE E. COLI (STEC), EINSCHLIEẞLICH HÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS)
Klinische Kriterien
STEC-Durchfall
Jede Person mit mindestens einem der folgenden beiden Symptome:
— Durchfall,
— Bauchschmerzen.
HÄMOLYTISCH-URÄMISCHES SYNDROM (HUS)
Jede Person mit akutem Nierenversagen und mindestens einem der beiden folgenden Befunde:
— mikroangiopathische hämolytische Anämie,
— Thrombozytopenie.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Nachweis von Nukleinsäure von stx1 - oder stx2 -Gen(en) im Escherichia coli -Isolat oder in der klinischen Probe;
— Nachweis von Shigatoxin im Escherichia coli -Isolat oder in der klinischen Probe.
Nur bei HUS kann das folgende als Laborkriterium zur Bestätigung von STEC verwendet werden:
— Escherichia coli -Serogruppen-spezifische Antikörperreaktion.
Für einen wahrscheinlichen Fall:
— Isolierung von nicht sorbitol-fermentierenden Escherichia coli O157 (ohne Test der Toxingene oder der toxinbildenden Gene).
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden fünf epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall eines STEC-assoziierten HUS Jede Person, die die klinischen Kriterien für HUS erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall von STEC Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist ODER jede Person, die die klinischen Kriterien und das Laborkriterium für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall von STEC Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.42. SHIGELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden vier Symptome:
— Durchfall,
— Fieber,
— Erbrechen,
— Bauchschmerzen.
Laborkriterien
Für einen bestätigten Fall:
— Isolierung von Shigella spp. aus einer klinischen Probe.
Für einen wahrscheinlichen Fall:
— Nachweis von Nukleinsäure von Shigella spp. in einer klinischen Probe.
Anmerkung: Nach Möglichkeit sollte eine Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit von Shigella vorgenommen werden.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln bzw. kontaminiertem Trinkwasser;
— Umweltexposition.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist, ODER jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt, ODER jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist UND die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit sind gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien zu melden.
3.43. POCKEN
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung des Variola-Virus ( Orthopoxvirus variola ) aus einer klinischen Probe mit anschließender Sequenzierung.
— Nachweis von Nukleinsäure des Variola-Virus in einer klinischen Probe mit anschließender Sequenzierung.
Epidemiologische Kriterien Entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien erfüllt.
3.44. SYPHILIS (AUSGENOMMEN ANGEBORENE SYPHILIS)
Klinische Kriterien
Primäre Syphilis (Frühsyphilis)
Jede Person mit einer oder mehreren (in der Regel schmerzlosen) ulzerierenden Läsionen (Schankern) im Genital-, Perineal- oder Analbereich, im Mund, in der Pharyngealschleimhaut oder an anderer Stelle.
Sekundäre Syphilis (Spätsyphilis)
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Befunde:
— diffuses makulopapulöses Exanthem, oft auch an Handflächen und Fußsohlen;
— generalisierte Lymphadenopathie;
— Condyloma lata;
— Enanthema;
— Alopecia diffusa.
Frühe latente Syphilis (< 12 Monate)
Keine Symptome zum Zeitpunkt der Diagnose und Vorgeschichte von Symptomen, die mit denen der frühen Phasen der Syphilis übereinstimmen, in den vorangegangenen 12 Monaten.
In jeder Phase der Erkrankung können Augenprobleme oder neurologische Probleme auftreten. Fälle der späten latenten Syphilis (> 12 Monate) stehen nicht unter der Überwachung durch die Union.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Nachweis von Treponema pallidum durch dunkelfeldmikroskopische Untersuchung in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum durch direkten Fluoreszenz-Antikörpertest (DFA) in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum -Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum -Antikörpern durch Siebtest (TPHA, TPPA oder EIA) UND zusätzlicher Nachweis von TP-IgM-Antikörpern (z. B. durch IgM-ELISA, IgM-Immunoblot oder 19S-IgM-FTA-abs) ODER nicht treponemalen Antikörpern (z. B. RPR, VDRL).
Epidemiologische Kriterien
Primäre/sekundäre Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt).
Frühe latente Syphilis
Epidemiologischer Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Sexualkontakt) in den vorangegangenen 12 Monaten.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
3.45. SYPHILIS CONNATA
Klinische Kriterien
Jedes Kleinkind unter zwei Jahren mit mindestens einem der folgenden elf Befunde:
— Hepatomegalie/Hepatosplenomegalie,
— mukokutane Läsionen,
— Condyloma lata,
— anhaltende Rhinitis,
— Gelbsucht,
— Pseudoparalyse (aufgrund von Periostitis und Osteochondritis),
— Beeinträchtigung des zentralen Nervensystems,
— Anämie,
— nephrotisches Syndrom,
— Unterernährung,
— generalisierte Lymphadenopathie.
Laborkriterien
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Nachweis von Treponema pallidum durch dunkelfeldmikroskopische Untersuchung in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum durch direkten Fluoreszenz-Antikörpertest (DFA) in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum -Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis von Treponema pallidum -spezifischen IgM (FTA-abs, EIA)
UND ein reaktiver nicht treponemaler Test (VDRL, RPR) im Serum des Kindes.
Wahrscheinlicher Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— reaktives VDRL-CSF-Testergebnis;
— reaktive nicht treponemale und treponemale serologische Tests im Serum der Mutter;
— der nicht treponemale Antikörpertiter des Kleinkindes bei der Geburt ist mindestens viermal so hoch wie der Antikörpertiter im Serum der Mutter.
Epidemiologische Kriterien
Jedes Kleinkind mit einem epidemiologischen Zusammenhang durch Übertragung von Mensch zu Mensch (Übertragung von der Mutter auf das Kind).
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
| B. | —: ein epidemiologischer Zusammenhang; | — | ein epidemiologischer Zusammenhang; | — | Erfüllung der Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | ein epidemiologischer Zusammenhang; | ||||
| — | Erfüllung der Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall. |
C. Bestätigter Fall Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
3.46. DURCH ZECKEN ÜBERTRAGENE ENZEPHALITIS (TBE)
Für die Zwecke dieses Dokuments bezieht sich der Ausdruck „durch Zecken übertragene Enzephalitis“ sowohl auf die zentraleuropäische als auch auf die fernöstliche Zeckenenzephalitis.
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit durch Zecken übertragener Enzephalitis vereinbar sind (z. B. Fieber, Symptome eines entzündeten zentralen Nervensystems).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Nachweis von Anti-TBE-Virus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden sechs Labortests:
— Isolierung und Nachweis des TBE-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure des TBE-Virus in einer klinischen Probe;
— Nachweis des TBE-Virus-Antigens in einer klinischen Probe;
— Nachweis TBE-Virus-spezifischer IgM- UND IgG-Antikörper im Blut;
— Nachweis TBE-Virus-spezifischer IgM-Antikörper im CSF;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren im CSF oder Serum (z. B. Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch andere Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber dem gleichen Infektionsträger (z. B. nicht pasteurisierte Milch und Milcherzeugnisse) wie bei einem bestätigten Fall;
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem die durch Zecken übertragene Virusenzephalitis bereits aufgetreten ist, in den vier Wochen vor dem Auftreten der Symptome.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall UND die klinischen Kriterien UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Bestätigte Fälle sollten in solchen Situationen durch Serumneutralisationstests oder andere gleichwertige Tests validiert werden.
3.47. ANGEBORENE TOXOPLASMOSE
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Nachweis von Toxoplasma gondii in Körpergeweben oder -flüssigkeiten;
— Nachweis der Nukleinsäure von Toxoplasma gondii in einer klinischen Probe;
— Toxoplasma gondii -spezifische Antikörperreaktion (IgM, IgG, IgA) beim Neugeborenen;
— anhaltend stabile IgG- Toxoplasma gondii -Titer beim Kleinkind (unter 12 Monaten).
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall Jedes Kleinkind, das die Laborkriterien erfüllt.
3.48. TRICHINELLOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens drei der folgenden sechs Symptome:
— Fieber,
— Muskelschmerzen,
— Durchfall,
— Gesichtsödem,
— Eosinophilie,
— subkonjunktivale, subunguale und retinale Blutungen.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Nachweis von Trichinella -Larven in durch Muskelbiopsie gewonnenem Gewebe;
— Trichinella -spezifische Antikörperreaktion (IFA-Test, ELISA oder Western Blot).
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln (Fleisch);
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden
3.49. TUBERKULOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit den folgenden beiden Befunden:
— mit aktiver Tuberkulose vereinbare Anzeichen, Symptome und/oder radiologische Befunde UND
— Beschluss eines Klinikers, eine vollständige Tuberkulosebehandlung durchzuführen, ODER
ein post mortem entdeckter Fall mit pathologischem Befund, der mit aktiver Tuberkulose übereinstimmt und der eine Indikation für eine Tuberkulosebehandlung gebildet hätte, wenn die Diagnose vor dem Tod des Patienten gestellt worden wäre.
Laborkriterien
Bestätigter Fall
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung eines der Erreger aus dem Mycobacterium tuberculosis -Komplex (außer Mycobacterium bovis -BCG) aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Nukleinsäure eines der Erreger aus dem Mycobacterium tuberculosis -Komplex in einer klinischen Probe zum Zeitpunkt der Diagnose mit einem der von der WHO empfohlenen Tests gemäß den neuesten WHO-Empfehlungen ( https://www.who.int/publications/i/item/9789240030589 ).
Wahrscheinlicher Fall
Mindestens einer der folgenden Labortests:
— Nachweis säurefester Bazillen durch Mikroskopie (einschließlich Fluoreszenzmikroskopie);
— histologische Erscheinung von Granulomen.
Epidemiologische Kriterien entfällt
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der phänotypischen Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit und/oder genotypischer Methoden werden gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die vom Europäischen Netz der Referenzlaboratorien für Tuberkulose und dem European Tuberculosis Surveillance Network festgelegt werden, und im Meldeprotokoll für die Tuberkuloseüberwachung veröffentlicht.
3.50. TULARÄMIE
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit Tularämie vereinbar sind (z. B. Fieber, Lymphadenopathie, Magen-Darm-Beschwerden, Pneumonie, Sepsis, Stomatitis, kutaner Ulkus, Konjunktivitis).
Laborkriterien
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Isolierung und Nachweis von Francisella tularensis aus einer klinischen Probe;
— Nachweis der Nukleinsäure von Francisella tularensis in einer klinischen Probe;
— Francisella-tularensis -spezifische Antikörperreaktion.
Epidemiologische Kriterien
Exposition gegenüber der gleichen Infektionsquelle (z. B. infizierte Tiere, mit Francisella tularensis kontaminierte Lebensmittel oder Wasser) wie bei einem bestätigten Fall oder gegenüber infektiösem Francisella tularensis -haltigem Material.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien und die Laborkriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
3.51. WEST-NIL-VIRUSINFEKTION (WNV)
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit einer West-Nil-Virusinfektion vereinbar sind (z. B. Fieber, Enzephalitis, Meningitis).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Mindestens einer der folgenden drei Labortests:
— Nachweis von Anti-WNV-IgM-Antikörpern im Serum oder CSF;
— Nachweis einer Serokonversion oder vierfachen Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben;
— Nachweis von Flavivirus-Nukleinsäure in einer klinischen Probe, wenn kein WNV-spezifischer Test verfügbar ist (z. B. NAT-/PCR-Screening von Blutspenden).
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Nachweis des WNV aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von WNV-Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren im CSF oder Serum (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen;
— Nachweis von WNV-spezifischen Antigenen (Post-mortem-Immunhistochemie (IHC)).
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Reise oder ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem das WNV bereits bei Menschen oder Tieren nachgewiesen wurde, während der WNV-Übertragungssaison in den vier Wochen vor dem Auftreten der Symptome oder vor dem Nachweis der Infektion;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) während der WNV-Übertragungssaison ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem WNV zuvor nachgewiesen wurde;
— Exposition gegenüber infektiösem WNV-haltigem Material im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. bei Laborarbeiten);
— Exposition gegenüber WNV durch Übertragung von der Mutter auf das Kind.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall UND die klinischen Kriterien UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien zur Fallbestätigung erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden.
3.52. GELBFIEBER
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit Gelbfieber vereinbar sind (z. B. Fieber, Gelbsucht, hämorrhagische Manifestationen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Nachweis von Anti-Gelbfieber-Virus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe (nicht anwendbar bei kürzlich erfolgter Gelbfieberimpfung);
— Nachweis typischer Läsionen bei der Post-mortem-Leberhistopathologie.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden vier Labortests:
— Isolierung und Nachweis des Gelbfiebervirus aus einer klinischen Probe (im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms);
— Nachweis von Nukleinsäure des Gelbfiebervirus in einer klinischen Probe (im Falle kürzlich erfolgter Impfung eine Person mit Nachweis eines wilden Gelbfiebervirusstamms);
— Nachweis des Gelbfieber-Antigens in einer klinischen Probe (nicht anwendbar bei kürzlich erfolgter Gelbfieberimpfung);
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper (nicht anwendbar bei kürzlich erfolgter Gelbfieberimpfung).
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der beiden folgenden epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Gelbfiebervirus nachgewiesen wurde, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem bereits eine Übertragung des Gelbfiebervirus nachgewiesen wurde.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall UND die klinischen Kriterien UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden. Im Falle kürzlich erfolgter Gelbfieberimpfung ohne Reise in ein von Gelbfieber betroffenes Gebiet sollte, sofern eine Stammbestimmung nicht möglich ist, von einem Impfstamm des Gelbfiebervirus ausgegangen werden.
3.53. INTESTINALE YERSINIOSE
Klinische Kriterien
Jede Person mit mindestens einem der folgenden fünf Symptome:
— Fieber,
— Durchfall,
— Erbrechen,
— Bauchschmerzen (Pseudoappendizitis),
— Stuhlzwang.
Laborkriterien
Mindestens einer der beiden folgenden Labortests:
— Isolierung von humanpathogener Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Virulenzgenen von Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis in einer klinischen Probe.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— Übertragung von Mensch zu Mensch;
— Exposition gegenüber einer gemeinsamen Infektionsquelle;
— Übertragung vom Tier auf den Menschen;
— Exposition gegenüber kontaminierten Lebensmitteln.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt und einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.
C. Bestätigter Fall Jede Person, die die klinischen und die Laborkriterien erfüllt.
Anmerkung: Wenn im nationalen Überwachungssystem klinische Symptome nicht erfasst werden, müssen alle Personen mit einem im Labor bestätigten Befund als bestätigte Fälle gemeldet werden.
3.54. ZIKA-VIRUSKRANKHEIT
Klinische Kriterien
Klinische Manifestationen, die mit der Zika-Viruskrankheit vereinbar sind (z. B. Hautausschlag, Fieber oder Mikrozephalien oder interzerebrale Verkalkungen oder sonstige Störungen des zentralen Nervensystems bei Föten oder Neugeborenen).
Laborkriterien
Wahrscheinlicher Fall
Nachweis von Anti-Zika-Virus-IgM-Antikörpern in einer einzigen Serumprobe.
Bestätigter Fall
Mindestens einer der folgenden fünf Labortests:
— Isolierung und Nachweis des Zika-Virus aus einer klinischen Probe;
— Nachweis von Zika-Virus-Nukleinsäure in einer klinischen Probe;
— Nachweis des Zika-Virus-Antigens in einer klinischen Probe;
— Nachweis einer akuten Infektion mit serologischen Verfahren (z. B. IgM-Antikörper in einer einzigen Serumprobe, Serokonversion oder vierfache Erhöhung des Antikörper-Titers in gepaarten Serumproben, IgG-Antikörper mit geringer Avidität in einer Serumprobe) UND Bestätigung der Spezifität der Antikörper durch gleichzeitige Neutralisationstests mit serologisch kreuzreagierenden Viren oder durch ein anderes Verfahren mit gleichwertigem Differenzierungsvermögen;
— Nachweis von Anti-Zika-Virus-IgM-Antikörpern im Fruchtwasser oder im Liquor cerebrospinalis bei einem Fötus oder Neugeborenen mit Mikrozephalien oder interzerebralen Verkalkungen oder sonstigen Störungen des zentralen Nervensystems.
Epidemiologische Kriterien
Mindestens einer der folgenden vier epidemiologischen Zusammenhänge:
— ständiger oder vorübergehender Aufenthalt in einem Gebiet, in dem bereits eine Übertragung des Zika-Virus nachgewiesen wurde, in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— Erhalt von Substanzen menschlichen Ursprungs von einem Spender, der sich (in den vier Wochen vor der Spende) ständig oder vorübergehend in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem bereits eine Übertragung des Zika-Virus nachgewiesen wurde;
— Sexualkontakt mit einem wahrscheinlichen oder bestätigten Fall einer Zika-Virusinfektion in den zwei Wochen vor dem Auftreten der Symptome;
— wahrscheinliche oder bestätigte Infektion der Mutter mit dem Zika-Virus in der Schwangerschaft.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall Eine Person, die die Laborkriterien für einen wahrscheinlichen Fall UND die klinischen Kriterien UND die epidemiologischen Kriterien erfüllt ODER Fötus oder Neugeborenes mit Mikrozephalien oder interzerebralen Verkalkungen oder sonstigen Störungen des zentralen Nervensystems, dessen Mutter mindestens eines der epidemiologischen Kriterien erfüllt.
C. Bestätigter Fall Eine Person, die die Laborkriterien für einen bestätigten Fall erfüllt.
Anmerkung: Die serologischen Ergebnisse sollten je nach früherer Exposition gegenüber anderen Flavivirus-Infektionen und je nach Flavivirus-Impfstatus interpretiert werden.
4. FALLDEFINITIONEN FÜR BESONDERE GESUNDHEITSPROBLEME
4.1. ANTIMIKROBIELLE RESISTENZ (EINSCHLIEẞLICH VERBRAUCH ANTIMIKROBIELLER MITTEL BEIM MENSCHEN)
4.1.1. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR (NICHT IN ANHANG I AUFGEFÜHRTE) ERREGER, BEI DENEN ANTIMIKROBIELLE RESISTENZEN EIN PROBLEM DARSTELLEN
Klinische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Laborkriterien
Mindestens eine angelegte Kultur (Blut, CSF) mit Nachweis von Erregern aus dem Staphylococcus aureus - oder Klebsiella pneumoniae -Komplex oder Arten von Escherichia coli oder Enterococcus faecium oder Enterococcus faecalis oder Pseudomonas aeruginosa oder Acinetobacter oder Streptococcus pneumoniae oder Candidozyma auris .
Epidemiologische Kriterien
Für Überwachungszwecke nicht relevant.
Fallklassifizierung
A. Möglicher Fall entfällt
B. Wahrscheinlicher Fall entfällt
C. Bestätigter Fall
Antimikrobielle Resistenz
Die Ergebnisse der Untersuchung auf Antibiotikaempfindlichkeit werden gemäß den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien gemeldet, die vom Europäischen Netz zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe (EARS-Netz) des ECDC festgelegt werden. Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung von Antibiotikaresistenzen veröffentlicht. Siehe: Antimicrobial resistance (AMR) reporting protocol. EARS-Net. www.ecdc.europa.eu . Die gemeldeten Daten umfassen Isolate aus Blut und CSF (invasive Isolate), wie zum Beispiel:
— Staphylococcus aureus : Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber Methicillin und anderen gegen Staphylokokken wirksamen Beta-Lactamen;
— Enterobacterales (z. B. Erreger aus dem Klebsiella pneumoniae -Komplex und Escherichia coli ): Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber Cephalosporinen der dritten Generation und Carbapenemen sowie, sofern vorhanden, gegenüber neuartigen antimikrobiellen Wirkstoffen und Colistin;
— Arten von Acinetobacter (auch Erreger aus dem Acinetobacter baumannii -Komplex): Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und bei Carbapenem-resistenten Isolaten Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber neuartigen antimikrobiellen Mitteln;
— Pseudomonas aeruginosa : Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen und bei Carbapenem-resistenten Isolaten Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber neuartigen antimikrobiellen Mitteln;
— Enterococcus faecium und Enterococcus faecalis : Resistenz/Empfindlichkeit gegenüber Glykopeptiden.
4.1.2. ALLGEMEINE FALLDEFINITIONEN UND KLASSIFIKATION DER RESISTENZ GEGEN ANTIMIKROBIELLE MITTEL
Klinische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Begriffsbestimmung
Ein Mikroorganismus wird entsprechend den geeigneten klinischen Grenzkonzentrationen der EUCAST (Korrelation zwischen den Grenzwerten für die minimale Hemmkonzentration (MHK) und ihres Hemmzonendurchmessers) ( http://www.eucast.org/clinical_breakpoints/ ) mit einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik als „klinisch sensibel, Standard-Dosierungsschema“, „klinisch sensibel, erhöhte Exposition“ oder "klinisch resistent gegen ein antimikrobielles Mittel" eingestuft. Die Exposition hängt davon ab, inwieweit die Art der Verabreichung, die Dosis, das Dosierungsintervall, die Infusionsdauer sowie die Verteilung und Ausscheidung des antimikrobiellen Mittels dessen Wirkung auf den infektiösen Erreger am Infektionsherd beeinflussen. Die Grenzkonzentrationen können bei veränderten Bedingungen angepasst werden, sofern dies gerechtfertigt ist. Gleichwertige quantitative Verfahren der Untersuchung auf Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Mitteln (AST) können anstelle von MHK oder einem Plattendiffusionstest eingesetzt werden, wenn EUCAST dies befürwortet.
Klassifizierung
Klinisch sensibel, Standard-Dosierungsschema (S)
— Ein Mikroorganismus wird als „sensibel, Standard-Dosierungsschema“ (S) bezeichnet, wenn unter Anwendung eines Standard-Dosierungsschemas eine hohe therapeutische Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.
Klinisch sensibel, erhöhte Exposition (I)
— Ein Mikroorganismus wird als „sensibel, erhöhte Exposition“ (I) bezeichnet, wenn eine hohe therapeutische Erfolgswahrscheinlichkeit besteht, weil die Exposition gegenüber dem Mittel durch Anpassung des Dosierungsschemas oder durch seine Konzentration am Infektionsherd erhöht wird.
Klinisch resistent (R)
— Ein Mikroorganismus wird als „resistent“ (R) bezeichnet, wenn auch bei erhöhter Exposition eine hohe Wahrscheinlichkeit des Therapieversagens besteht.
Klinische Grenzkonzentrationen werden folgendermaßen dargestellt:
— S: MHK ≤ x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ σ mm
— I: MHK > x, ≤ y mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ ρ mm, < σ mm
— R: MHK > y mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest < ρ mm
Panresistenz
— Bei Arten von Staphylococcus aureus , Enterococcus , Enterobacterales einschließlich Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli , Pseudomonas aeruginosa sowie Arten von Acinetobacter wird ein Isolat als panresistent bezeichnet, wenn es gegen alle antimikrobiellen Wirkstoffe resistent ist; diese Definition ist in dem Vorschlag internationaler Experten für Standarddefinitionen von erworbener Resistenz vorgesehen 6 .
— Ein Isolat wird als bestätigt panresistent bezeichnet, wenn es entweder „resistent“ (R) oder „sensibel, erhöhte Exposition“ (I) für alle Mittel in allen antimikrobiellen Kategorien ist, und zwar bestätigt von einem Referenzlabor oder einem anderen Labor für klinische Mikrobiologie durch Untersuchung eines zusätzlichen Spektrums antimikrobieller Mittel neben den routinemäßig untersuchten; dies entspricht der Definition in dem Vorschlag internationaler Experten für Standarddefinitionen von erworbener Resistenz 7 .
— Ein Isolat wird als möglicherweise panresistent bezeichnet, wenn es entweder „resistent“ (R) oder „sensibel, erhöhte Exposition“ (I) für alle in dem Labor untersuchten antimikrobiellen Mittel ist.
— Ein Isolat wird als nicht panresistent bezeichnet, wenn es „sensibel, Standard-Dosierungsschema“ (S) ist und auf mindestens eines der untersuchten antimikrobiellen Mittel anspricht.
Mikrobiologische Resistenz gegen antimikrobielle Mittel
Phänotyp-Definition
Die Einstufung eines Mikroorganismus als Wildtyp-Phänotyp bzw. Nicht-Wildtyp-Phänotyp für eine bestimmte Art erfolgt gemäß den epidemiologischen Grenzwerten (ECOFF) von EUCAST anhand einer standardisierten Methodik oder einer an einer solchen kalibrierten Methodik ( http://www.eucast.org/ast_of_bacteria/ ; http://www.eucast.org/mic_distributions_and_ecoffs/ ) gestützt auf artenspezifische MHK und die Korrelation zwischen der Verteilung der MHK und ihrem Hemmzonendurchmesser.
Phänotyp-Klassifizierung
Wildtyp-Phänotyp
— Ein Mikroorganismus gilt für eine Art oder einen Artenkomplex als Wildtyp, wenn ihm ein phänotypisch nachweisbarer Mechanismus für erworbene Resistenz fehlt.
Nicht-Wildtyp-Phänotyp
— Ein Mikroorganismus gilt für eine Art als Nicht-Wildtyp, wenn er mindestens einen phänotypisch nachweisbaren Mechanismus für erworbene Resistenz ausdrückt.
Die ECOFF sind wie folgt ( http://www.eucast.org/ast_of_bacteria/ ):
— Wildtyp: ECOFF ≤ x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest ≥ σ mm
— Nicht-Wildtyp: ECOFF > x mg/L; Zonendurchmesser beim Plattendiffusionstest < σ mm
Feststellung eines Mechanismus für erworbene antimikrobielle Resistenz (z. B. inaktivierendes Enzym, Modifikation des Zielproteins, Efflux-Pumpe).
Das Vorhandensein eines Resistenzmechanismus bei einem Mikroorganismus lässt sich in vitro bestimmen, und die Art des Mechanismus kann anhand der Standardmethodik in den Leitlinien von EUCAST für den Nachweis von Resistenzmechanismen und spezifischen Resistenzen von klinischer und/oder epidemiologischer Bedeutung festgestellt werden ( https://www.eucast.org/fileadmin/eucast/pdf/eucast_guidelines/EUCAST_detection_of_resistance_mechanisms_170711.pdf ).
Genotyp-Definition
Ein Mikroorganismus wird danach unterschieden, ob er über eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten verfügt oder nicht, die ihm einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf antimikrobielle Mittel verleihen (Mutation eines übertragbaren Gens oder eines Kerngens). Eine genetische Determinante oder eine Kombination von Determinanten, die einem Mikroorganismus einen Phänotyp mit Empfindlichkeit gegenüber Nicht-Wildformen in Bezug auf ein oder mehrere antimikrobielle Mittel verleiht, lässt sich durch Finden und Feststellen der entsprechenden Nukleinsäuresequenz im Genom eines Bakteriums darstellen.
Genotyp-Klassifizierung
Genotypen werden gemeldet als
— positiv: Vorhandensein von [Bezeichnung des Resistenzgens oder der Kerngenmutation]
— negativ: Fehlen von [Bezeichnung des Resistenzgens] oder Nachweis einer Kerngensequenz des Wildtyps.
4.1.3. VERBRAUCH ANTIMIKROBIELLER MITTEL BEIM MENSCHEN
Die Mitgliedstaaten melden nationale Überwachungsdaten zum Verbrauch antimikrobieller Mittel beim Menschen nach dem anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikationssystem für Arzneimittel (ATC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ( https://atcddd.fhi.no/atc_ddd_index/ ) sowie nach den zwischen dem ECDC und den Mitgliedstaaten vereinbarten Methoden und Kriterien, wie sie vom European Surveillance of Antimicrobial Consumption Network (Europäisches Netz zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel) (ESAC-Netz) des ECDC festgelegt sind. Die Meldekriterien werden jedes Jahr als Teil des Protokolls für die Meldung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel („Antimicrobial consumption (AMC) reporting protocol“, Europäisches Netz zur Überwachung des Verbrauchs antimikrobieller Mittel (ESAC-Netz); www.ecdc.europa.eu ) veröffentlicht. Die Daten umfassen den Verbrauch antimikrobieller Mittel sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, wobei die Angaben getrennt auszuweisen sind.
4.2. ALLGEMEINE FALLDEFINITION FÜR KRANKENHAUSINFEKTION (HAI)
Eine mit dem gegenwärtigen Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende Krankenhausinfektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht UND
— deren Symptome an Tag 3 der gegenwärtigen Krankenhauseinweisung (Tag der Einweisung = Tag 1) oder später aufgetreten sind ODER
— bei der sich der Patient an Tag 1 oder Tag 2 einer Operation unterzogen und vor Tag 3 Symptome einer postoperativen Wundinfektion entwickelt hat ODER
— bei der an Tag 1 oder Tag 2 ein invasives Medizinprodukt eingesetzt wurde, das vor Tag 3 zu einer HAI führte, ODER
— deren Symptome an Tag 1 oder Tag 2 bei einem Neugeborenen aufgetreten sind ODER
— wenn bei dem Patienten COVID-19 diagnostiziert wurde und die Symptome (oder der erste positive Befund, wenn asymptomatisch) an Tag 3 der gegenwärtigen Krankenhauseinweisung (Tag der Einweisung = Tag 1) oder später aufgetreten sind.
Eine mit einem früheren Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehende Krankenhausinfektion ist als Infektion definiert, die einer der Falldefinitionen entspricht
UND
— bei der der Patient eine Infektion aufweist, er jedoch weniger als zwei Tage nach einer vorherigen Einweisung erneut in ein Krankenhaus der Akutversorgung eingewiesen wurde ODER
— bei der der Patient mit einer Infektion eingewiesen wurde, die der Falldefinition einer postoperativen Wundinfektion entspricht, d. h., die postoperative Wundinfektion ist innerhalb von 30 Tagen nach der Operation aufgetreten (oder es handelte sich im Falle eines Eingriffs in Verbindung mit einem Implantat um eine postoperative tiefe Wundinfektion oder um eine Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet, die sich innerhalb von 90 Tagen nach dem Eingriff entwickelte), und bei der der Patient entweder Symptome aufweist, die der Falldefinition entsprechen und/oder sich aufgrund dieser Infektion in antimikrobieller Behandlung befindet, ODER
— bei der der Patient weniger als 28 Tage nach seiner Entlassung aus einem Akutversorgungskrankenhaus mit einer Clostridium difficile -Infektion eingewiesen wurde (oder innerhalb von 2 Tagen entsprechende Symptome entwickelt) ODER
— bei der der Patient bei der Aufnahme COVID-19 aufweist (oder Auftreten vor Tag 3) und weniger als 48 Stunden nach einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen in derselben oder einer anderen Gesundheitseinrichtung (erneut) aufgenommen wurde.
Anmerkung: Für die Zwecke von Punktprävalenzerhebungen wird eine am Tag der Erhebung vorliegende aktive Krankenhausinfektion als eine Infektion definiert, für die am Tag der Erhebung Anzeichen und Symptome vorliegen oder für die in der Vergangenheit Anzeichen und Symptome vorlagen und der Patient sich am der Tag der Erhebung (nach wie vor) diesbezüglich in Behandlung befindet. Das Auftreten von Symptomen und Anzeichen sollte bis zum Behandlungsbeginn überprüft werden, um festzustellen ob die behandelte Infektion einer der Falldefinitionen für Krankenhausinfektionen entspricht. Angepasste Definitionen für Krankenhausinfektionen in Langzeitpflegeeinrichtungen und auf Intensivstationen sind unter https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/protocol-point-prevalence-surveys-healthcare-associated-infections-4-0 bzw. https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/protocol-surveillance-healthcare-associated-infections-and-prevention-indicators abrufbar.
4.2.1. BJ: KNOCHEN- UND GELENKINFEKTIONEN
BJ-BONE: Osteomyelitis
Osteomyelitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus dem Knochen;
— während einer Operation oder histopathologischen Untersuchung bei der direkten Untersuchung des Knochens festgestellte Osteomyelitis;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | positiver Antigennachweis im Blut (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae ); | — | radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiografie, Computertomografie, MRT, Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.)). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||
| — | positiver Antigennachweis im Blut (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae ); | ||||||
| — | radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiografie, Computertomografie, MRT, Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.)). |
Hinweis für die Meldung:
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O) zu melden.
BJ-JNT: Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion
Gelenk- oder Schleimbeutelinfektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus Gelenkflüssigkeit oder Synovialbiopsie;
— während der Operation oder bei der histopathologischen Untersuchung ersichtliche Gelenk- oder Schleimbeutelinfektion;
| — | —: Erreger und Leukozyten mittels Gram-Färbung in der Gelenkflüssigkeit nachgewiesen; | — | Erreger und Leukozyten mittels Gram-Färbung in der Gelenkflüssigkeit nachgewiesen; | — | positiver Antigen-Nachweis in Blut, Urin oder Gelenkflüssigkeit; | — | Zellenprofil und chemische Eigenschaften der Gelenkflüssigkeit sind mit der Infektion vereinbar und nicht durch eine zugrunde liegende rheumatologische Erkrankung zu erklären; | — | radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiografie, Computertomografie, MRT, Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.)). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Erreger und Leukozyten mittels Gram-Färbung in der Gelenkflüssigkeit nachgewiesen; | ||||||||
| — | positiver Antigen-Nachweis in Blut, Urin oder Gelenkflüssigkeit; | ||||||||
| — | Zellenprofil und chemische Eigenschaften der Gelenkflüssigkeit sind mit der Infektion vereinbar und nicht durch eine zugrunde liegende rheumatologische Erkrankung zu erklären; | ||||||||
| — | radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiografie, Computertomografie, MRT, Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.)). |
BJ-DISC: Infektion im Bereich der Bandscheibe
Eine Infektion im Bereich der Bandscheibe entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem Bandscheibengewebe;
— während einer Operation oder histopathologischen Untersuchung ersichtliche Infektion im Bereich der Bandscheibe;
— Patient hat Fieber (> 38 °C) ohne sonstige erkennbare Ursache oder Schmerzen an der betroffenen Bandscheibe UND radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Radiografie, Computertomografie, MRT, Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.));
— Patient hat Fieber (> 38 °C) ohne sonstige erkennbare Ursache oder Schmerzen an der betroffenen Bandscheibe UND positiver Antigentest im Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae , Neisseria meningitidis oder B- Streptococcus ).
4.2.2. BSI: SEPSIS
BSI: Laborbestätigte Sepsis
Kultureller Nachweis von pathogenen Erregern im Blut
ODER
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome: Fieber (> 38 °C), Schüttelfrost oder Hypotonie
UND
ein gewöhnlicher Hautkeim wurde aus zwei separaten Blutproben (Entnahmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden) isoliert
Hautkeime = koagulase-negative Staphylokokken, Micrococcus spp., Propionibacterium acnes , Bacillus spp., Corynebacterium spp.
Ursache der Sepsis:
— Katheterinfektion: kultureller Nachweis desselben Erregers am Gefäßkatheter oder Symptome rückläufig innerhalb von 48 Stunden nach Entfernen des Katheters (C-PVC: peripherer Gefäßkatheter, C-CVC: zentraler Gefäßkatheter ( Hinweis: Meldung von C-CVC- bzw. C-PVC-BSI als CRI3-CVC bzw. CRI3-PVC, falls mikrobiologisch bestätigt, siehe CRI3-Definition).
| — | —: Pneumonie (S-PUL), | — | Pneumonie (S-PUL), | — | Harnwegsinfektion (S-UTI), | — | Gastrointestinale Infektion (S-DIG), | — | SSI (S-SSI): postoperative Wundinfektion | — | Haut- und Weichteilgewebeinfektion (S-SST), | — | sonstige Infektion (S-OTH). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Pneumonie (S-PUL), | ||||||||||||
| — | Harnwegsinfektion (S-UTI), | ||||||||||||
| — | Gastrointestinale Infektion (S-DIG), | ||||||||||||
| — | SSI (S-SSI): postoperative Wundinfektion | ||||||||||||
| — | Haut- und Weichteilgewebeinfektion (S-SST), | ||||||||||||
| — | sonstige Infektion (S-OTH). |
— Unbekannte Ursache (UO): Keiner der genannten Fälle, Sepsis unbekannter Ursache (im Rahmen der Erhebung überprüft und keine Ursache gefunden).
— Unbekannt (UNK): Keine Angaben zur Ursache der Sepsis verfügbar oder fehlende Angaben.
4.2.3. COV: COVID-19 (SARS-CoV-2-Infektion)
In der Patientenakte sind alle Labortests zur Bestätigung einer COVID-19-Infektion dokumentiert (Nachweis einer viralen RNA-Zielsequenz oder von Antigenen anhand eines Oropharyngeal- oder Nasenabstrichs oder einer anderen geeigneten klinischen Probe)
UND
COV-ASY: asymptomatische COVID-19-Infektion
— Patient hat keine Anzeichen oder Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind.
COV-MM: leichte/mittelschwere COVID-19-Infektion
— Patient hat Anzeichen oder Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, benötigt jedoch keine Sauerstofftherapie und hat eine Sauerstoffsättigung von ≥ 92 %.
COV-SEV: schwere COVID-19-Infektion
— Patient hat Anzeichen oder Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, benötigt eine Sauerstofftherapie aufgrund von COVID-19-bedingter Kurzatmigkeit und/oder hat eine Sauerstoffsättigung von < 92 %.
Anzeichen und Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind: Fieber, Husten, Müdigkeit, Kurzatmigkeit, Anorexie, Myalgie, Geruchsverlust (Ananosmie), Geschmacksverlust (Algeusie). Es wurde auch über weitere unspezifische Symptome wie Halsschmerzen, verstopfte Nase, Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen berichtet. Zu weiteren Manifestationen, über die berichtet wurde, gehören Schwindel, Unruhe, Schwäche, Krampfanfälle oder Befunde, die auf einen Schlaganfall hindeuten, darunter Sprach- oder Sehstörungen, Störungen im sensorischen Bereich oder Gleichgewichtsstörungen beim Stehen oder Gehen. Insbesondere ältere Menschen und immungeschwächte Patienten können atypische Symptome wie Müdigkeit, verminderte Aufmerksamkeit, eingeschränkte Mobilität, Durchfall, Appetitlosigkeit, Verwirrtheit und keine Fieberanzeichen aufweisen. Symptome wie Dyspnoe, Fieber, Magen-Darm-Beschwerden oder Müdigkeit, die auf physiologische Anpassungen bei Schwangeren, unerwünschte Schwangerschaftsereignisse oder andere Erkrankungen wie Malaria zurückzuführen sind, können sich mit den Symptomen von COVID-19 überschneiden. Bei Kindern wurde möglicherweise seltener über Fieber oder Husten berichtet als bei Erwachsenen. (Quelle: WHO. Living guidance for clinical management of COVID-19. 23. November 2021. Abrufbar unter https://www.who.int/publications/i/item/WHO-2019-nCoV-clinical-2021-2 .)
4.2.4. CNS: INFEKTIONEN DES ZENTRALEN NERVENSYSTEMS
CNS-IC: Intrakranielle Infektion (Gehirnabszess, subdurale oder epidurale Infektion und Enzephalitis)
Intrakranielle Infektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus Gehirngewebe oder Dura;
— Abszess oder intrakranielle Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: mikroskopischer Nachweis von Mikroorganismen aus Hirngewebe oder Abszessmaterial durch Punktion oder Biopsie während einer Operation oder Autopsie; | — | mikroskopischer Nachweis von Mikroorganismen aus Hirngewebe oder Abszessmaterial durch Punktion oder Biopsie während einer Operation oder Autopsie; | — | Antigen-Nachweis aus Blut oder Urin positiv; | — | radiologischer Hinweis auf die Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Ultraschall, Computertomografie, MRT, Radionuklid-Scan des Gehirns oder Arteriogramm); |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | mikroskopischer Nachweis von Mikroorganismen aus Hirngewebe oder Abszessmaterial durch Punktion oder Biopsie während einer Operation oder Autopsie; | ||||||
| — | Antigen-Nachweis aus Blut oder Urin positiv; | ||||||
| — | radiologischer Hinweis auf die Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Ultraschall, Computertomografie, MRT, Radionuklid-Scan des Gehirns oder Arteriogramm); |
— diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
Hinweis für die Meldung:
Bei gemeinsamem Vorliegen einer Meningitis und eines Abszesses im Gehirn ist die Infektion als IC (Intrakranielle Infektion) zu melden.
CNS-MEN: Meningitis oder Ventrikulitis
Meningitis oder Ventrikulitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus Liquor cerebrospinalis (CSF);
| — | —: erhöhte Leukozytenzahl, erhöhter Proteingehalt und/oder verringerter Glukosegehalt im CSF; | — | erhöhte Leukozytenzahl, erhöhter Proteingehalt und/oder verringerter Glukosegehalt im CSF; | — | durch Gram-Färbung im CSF sichtbare Erreger; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | positiver Antigen-Nachweis in CSF, Blut oder Urin; |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | erhöhte Leukozytenzahl, erhöhter Proteingehalt und/oder verringerter Glukosegehalt im CSF; | ||||||||
| — | durch Gram-Färbung im CSF sichtbare Erreger; | ||||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||||
| — | positiver Antigen-Nachweis in CSF, Blut oder Urin; |
— diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder vierfacher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger UND bei ante mortem gestellter Diagnose beginnt der Arzt mit entsprechender antimikrobieller Therapie.
Hinweise für die Meldung:
— Bei Auftreten einer Liquorinfektion ≤ 90 Tage nach Anlegen eines Shunts ist diese Infektion als SSI (postoperative Wundinfektion) zu melden; tritt die Infektion > 90 Tage oder nach Manipulation/Öffnung am Shunt auf, ist sie als CNS-MEN zu melden, sofern sie der allgemeinen Falldefinition einer Krankenhausinfektion entspricht.
— Meningoenzephalitis wird als MEN gemeldet.
— Spinalabszesse mit Meningitis werden als MEN gemeldet.
CNS-SA: Spinalabszess ohne Meningitis
Ein Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum, von dem Liquor cerebrospinalis und angrenzende Knochenstrukturen nicht betroffen sind, entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum;
— Abszess im spinalen Epidural- oder Subduralraum beim Patienten während einer Operation, bei der Autopsie oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | radiologischer Hinweis auf einen spinalen Abszess (z. B. abnorme Befunde bei Myelografie, Ultraschall, Computertomografie, MRT oder anderen bildgebenden Verfahren (Gallium, Technetium usw.)) |
|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||
| — | radiologischer Hinweis auf einen spinalen Abszess (z. B. abnorme Befunde bei Myelografie, Ultraschall, Computertomografie, MRT oder anderen bildgebenden Verfahren (Gallium, Technetium usw.)) |
Hinweis für die Meldung:
Spinalabszesse mit Meningitis sind als Meningitis (CNS-MEN) zu melden.
4.2.5. CRI: KATHETERINFEKTIONEN
CRI1-CVC: Lokale Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 10 3 KBL/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter
— UND Eiter/Entzündung an der Einstichstelle oder am Tunnel.
CRI1-PVC: Lokale Infektion am peripheren Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 10 3 KBL/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter
— UND Eiter/Entzündung an der Einstichstelle oder am Tunnel.
CRI2-CVC: Systemische Infektion am zentralen Gefäßkatheter (keine positive Blutkultur)
— quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 10 3 KBL/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter
— UND Rückgang der klinischen Symptome innerhalb von 48 Stunden nach Entfernung des Katheters.
CRI2-PVC: Systemische Infektion des peripheren Gefäßkatheters (keine positive Blutkultur)
— quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 10 3 KBL/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter
— UND Rückgang der klinischen Symptome innerhalb von 48 Stunden nach Entfernung des Katheters.
CRI3-CVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am zentralen Gefäßkatheter
— Auftreten der Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters UND
— kultureller Nachweis desselben Erregers mit quantitativem kulturellem Nachweis von ≥ 10 3 KBL/ml am zentralen Gefäßkatheter oder semi-quantitativem kulturellem Nachweis von > 15 KBE am zentralen Gefäßkatheter ODER
| — | —: bei Anwendung der quantitativen Blutkulturtechnik ist die Koloniezahl in der über den zentralen Gefäßkatheter gewonnenen Probe mindestens 5-fach höher als in der aus der Peripherie gewonnenen Probe; | — | bei Anwendung der quantitativen Blutkulturtechnik ist die Koloniezahl in der über den zentralen Gefäßkatheter gewonnenen Probe mindestens 5-fach höher als in der aus der Peripherie gewonnenen Probe; | — | Ergebnisverzögerung bei positiven Blutkulturen: Die zentral entnommene Probe ist mindestens zwei Stunden früher positiv als die peripher entnommene (parallel entnommene Blutkulturen); | — | kultureller Nachweis desselben Erregers aus Eiter der Einstichstelle. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | bei Anwendung der quantitativen Blutkulturtechnik ist die Koloniezahl in der über den zentralen Gefäßkatheter gewonnenen Probe mindestens 5-fach höher als in der aus der Peripherie gewonnenen Probe; | ||||||
| — | Ergebnisverzögerung bei positiven Blutkulturen: Die zentral entnommene Probe ist mindestens zwei Stunden früher positiv als die peripher entnommene (parallel entnommene Blutkulturen); | ||||||
| — | kultureller Nachweis desselben Erregers aus Eiter der Einstichstelle. |
CRI3-PVC: Mikrobiologisch bestätigte Sepsis am peripheren Gefäßkatheter
Gegebenenfalls Auftreten einer Sepsis innerhalb von 48 Stunden vor oder nach Entfernung des Katheters UND kultureller Nachweis desselben Erregers in einer der folgenden Proben:
— quantitativer kultureller Nachweis von ≥ 10 3 KBE/ml am peripheren Gefäßkatheter oder semi-quantitativer kultureller Nachweis von > 15 KBE am peripheren Gefäßkatheter oder
— kultureller Nachweis desselben Erregers aus Eiter der Einstichstelle.
Hinweise für die Meldung:
Eine Besiedlung eines zentralen Gefäßkatheters wird nicht gemeldet. Bei einer CRI3- (CVC oder PVC) handelt es sich ebenfalls um eine Sepsis mit der Infektionsquelle C-CVC bzw. C-PVC, jedoch wird die Sepsis bei Meldung einer CRI3 nicht in der Punktprävalenzerhebung erfasst; die mikrobiologisch bestätigte katheterassoziierte Sepsis wird als CRI3 erfasst.
4.2.6. CVS: INFEKTIONEN DES KARDIOVASKULAREN SYSTEMS
CVS-VASC: Arterien- oder Veneninfektion
Eine Arterien- oder Veneninfektion entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern von intraoperativ entnommenen Arterien oder Venen UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut;
— Arterien- oder Veneninfektion wird während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
— Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen, Rötung oder Überwärmung an der betroffenen Gefäßstelle UND semiquantitativer kultureller Nachweis von mehr als 15 Kolonien einer intravasal gelegenen Katheterspitze UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut;
— Patient hat eitrige Sekretion an der betroffenen Gefäßstelle UND keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Organismen im Blut.
Hinweise für die Meldung:
Infektionen an arteriovenösen Transplantaten, Shunts oder Fisteln oder an der Einstichstelle intravaskulärer Kanülen ohne kulturellen Nachweis von Organismen im Blut sind als CVS-VASC zu melden. Dem dritten Kriterium entsprechende CVS-VASC sind als CRI1 bzw. CRI2 zu melden.
CVS-ENDO: Endokarditis
Eine Endokarditis einer natürlichen oder künstlichen Herzklappe entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern an Herzklappen oder Vegetationen;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut aus mindestens zwei Blutkulturen; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut aus mindestens zwei Blutkulturen; | — | Nachweis von Erregern bei Gram-Färbung an der Herzklappe, wenn Kultur negativ ist oder nicht angelegt wurde; | — | Herzklappenvegetationen während einer Operation oder Autopsie festgestellt; | — | positiver Antigentest im Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae , Neisseria meningitidis oder Streptococcus Gruppe B); | — | Nachweis neuer Vegetationen im Echokardiogramm |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut aus mindestens zwei Blutkulturen; | ||||||||||
| — | Nachweis von Erregern bei Gram-Färbung an der Herzklappe, wenn Kultur negativ ist oder nicht angelegt wurde; | ||||||||||
| — | Herzklappenvegetationen während einer Operation oder Autopsie festgestellt; | ||||||||||
| — | positiver Antigentest im Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae , Neisseria meningitidis oder Streptococcus Gruppe B); | ||||||||||
| — | Nachweis neuer Vegetationen im Echokardiogramm |
CVS-CARD: Myokarditis oder Perikarditis
Myokarditis oder Perikarditis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus der Kultur des Perikards oder aus Perikardflüssigkeit, die durch eine Punktion oder eine Operation gewonnen wurde;
— Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen im Brustkorb, paradoxer Puls oder Herzvergrößerung
UND mindestens eines der Folgenden:
— auf eine Myokarditis oder Perikarditis hinweisende anormale Befunde im EKG;
— positiver Antigen-Nachweis im Blut (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae );
— Nachweis einer Myokarditis oder Perikarditis durch die histologische Untersuchung des Herzgewebes;
— 4-facher Anstieg eines typenspezifischen Antikörpers mit oder ohne Virusisolierung aus Pharynx oder Fäzes;
— perikardialer Erguss festgestellt durch Echokardiogramm, Computertomografie, MRT oder Angiografie.
CVS-MED: Mediastinitis
Mediastinitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im Mediastinalgewebe oder aus mediastinaler Flüssigkeit, die während einer Operation oder einer Punktion gewonnen wurde;
— während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung nachgewiesene Mediastinitis;
— Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerzen im Brustkorb oder instabiles Sternum
UND mindestens eines der Folgenden:
— eitrige Sekretion aus dem mediastinalen Bereich;
— kultureller Nachweis von Erregern im Blut oder aus dem Sekret des mediastinalen Bereichs;
— bei radiologischer Untersuchung festgestellte Erweiterung des Mediastinums.
Hinweis für die Meldung:
Eine nach einer Herzoperation gemeinsam mit Osteomyelitis auftretende Mediastinitis ist als SSI-O zu melden.
4.2.7. EENT: AUGEN-, HALS-, NASEN-, OHREN- UND MUNDINFEKTIONEN
EENT-CONJ: Konjunktivitis
Konjunktivitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus dem eitrigen Exsudat, das aus Konjunktiva oder angrenzendem Gewebe entnommen wurde, z. B. Augenlid, Kornea, Meibom-Drüsen oder Tränendrüsen;
| — | —: durch Gram-Färbung im Exsudat sichtbare Leukozyten und Erreger; | — | durch Gram-Färbung im Exsudat sichtbare Leukozyten und Erreger; | — | eitriges Exsudat; | — | Antigen-Nachweis aus Exsudat oder Abstrich der Konjunktiva (z. B. ELISA oder IF für Chlamydia trachomatis , Herpes-simplex-Virus und Adenovirus); | — | vielkernige Riesenzellen bei mikroskopischer Untersuchung des Konjunktivalexsudats oder des Abstrichs festgestellt; | — | kultureller Virusnachweis; | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | durch Gram-Färbung im Exsudat sichtbare Leukozyten und Erreger; | ||||||||||||
| — | eitriges Exsudat; | ||||||||||||
| — | Antigen-Nachweis aus Exsudat oder Abstrich der Konjunktiva (z. B. ELISA oder IF für Chlamydia trachomatis , Herpes-simplex-Virus und Adenovirus); | ||||||||||||
| — | vielkernige Riesenzellen bei mikroskopischer Untersuchung des Konjunktivalexsudats oder des Abstrichs festgestellt; | ||||||||||||
| — | kultureller Virusnachweis; | ||||||||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
Hinweise für die Meldung:
— Sonstige Augeninfektionen sind als EYE zu melden.
— Durch Silbernitrat (AgNO 3 ) verursachte chemische Konjunktivitis ist nicht als Krankenhausinfektion zu melden.
— Eine als Teil weiter verbreiteter Viruserkrankungen (wie Masern, Windpocken oder eine URI) auftretende Konjunktivitis ist nicht zu melden.
EENT-EYE: Sonstige Augeninfektionen, außer Konjunktivitis
Augeninfektionen, außer Konjunktivitis, entsprechen einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus der vorderen oder hinteren Kammer oder der Glaskörperflüssigkeit;
| — | —: ärztliche Diagnose einer Augeninfektion; | — | ärztliche Diagnose einer Augeninfektion; | — | positiver Antigen-Nachweis im Blut (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae ); | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | ärztliche Diagnose einer Augeninfektion; | ||||||
| — | positiver Antigen-Nachweis im Blut (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae ); | ||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut. |
EENT-EAR: Ohr und Mastoid
Ohr- und Mastoidinfektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
Otitis externa entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im eitrigen Sekret des Gehörgangs;
— Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Schmerz, Rötung oder Sekretion aus dem Gehörgang
— und durch Gram-Färbung sichtbare Erreger im eitrigen Sekret.
Otitis media entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im Sekret des Mittelohrs, das durch Tympanozentese oder Operation entnommen wurde;
— Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), schmerzhaftes Trommelfell, Entzündung, Retraktion oder verminderte Mobilität des Trommelfells oder Flüssigkeit hinter dem Trommelfell.
Otitis interna entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus der intraoperativ entnommenen Flüssigkeit des Innenohrs;
— ärztliche Diagnose einer Innenohrinfektion.
Mastoiditis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern in dem eitrigen Sekret aus dem Processus mastoideus;
| — | —: durch Gram-Färbung im eitrigen Sekret aus dem Processus mastoideus sichtbare Erreger; | — | durch Gram-Färbung im eitrigen Sekret aus dem Processus mastoideus sichtbare Erreger; | — | Antigen-Nachweis im Blut. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | durch Gram-Färbung im eitrigen Sekret aus dem Processus mastoideus sichtbare Erreger; | ||||
| — | Antigen-Nachweis im Blut. |
EENT-ORAL: Mundrauminfektion (Mund, Zunge oder Gaumen)
Mundrauminfektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im eitrigen Sekret aus Gewebe der Mundhöhle;
— Abszess oder sonstiger Nachweis einer Mundrauminfektion bei der Inspektion, während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: durch Gram-Färbung sichtbare Erreger; | — | durch Gram-Färbung sichtbare Erreger; | — | positives Kaliumhydroxyd (KOH)-Präparat; | — | vielkernige Riesenzellen bei mikroskopischer Untersuchung des Schleimhautabstrichs festgestellt; | — | positiver Antigen-Nachweis in oralen Sekreten; | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger; | — | Diagnose des Arztes und Behandlung mit einem topischen oder oralen Antimykotikum. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | durch Gram-Färbung sichtbare Erreger; | ||||||||||||
| — | positives Kaliumhydroxyd (KOH)-Präparat; | ||||||||||||
| — | vielkernige Riesenzellen bei mikroskopischer Untersuchung des Schleimhautabstrichs festgestellt; | ||||||||||||
| — | positiver Antigen-Nachweis in oralen Sekreten; | ||||||||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger; | ||||||||||||
| — | Diagnose des Arztes und Behandlung mit einem topischen oder oralen Antimykotikum. |
Hinweis für die Meldung:
Nosokomiale primäre Herpes-simplex-Infektionen der Mundhöhle sind als ORAL zu melden; rekurrente Herpesinfektionen sind nicht nosokomial.
EENT-SINU: Sinusitis
Sinusitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im eitrigen Sekret der Nasennebenhöhle;
| — | —: Diaphanoskopie positiv; | — | Diaphanoskopie positiv; | — | positive radiologische Untersuchung (einschließlich Computertomografie). |
|---|---|---|---|---|---|
| — | Diaphanoskopie positiv; | ||||
| — | positive radiologische Untersuchung (einschließlich Computertomografie). |
EENT-UR: Infektion der oberen Atemwege (Pharyngitis, Laryngitis, Epiglottitis)
Infektionen der oberen Atemwege entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern aus der betreffenden Region; | — | kultureller Nachweis von Erregern aus der betreffenden Region; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | Antigen-Nachweis im Blut oder Atemwegsekret; | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger; | — | ärztliche Diagnose einer Infektion der oberen Atemwege; |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern aus der betreffenden Region; | ||||||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||||||
| — | Antigen-Nachweis im Blut oder Atemwegsekret; | ||||||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger; | ||||||||||
| — | ärztliche Diagnose einer Infektion der oberen Atemwege; |
— Abszess bei der direkten Untersuchung, bei einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt.
4.2.8. GI: INFEKTIONEN DES GASTROINTESTINALTRAKTS
GI-CDI: Clostridioides difficile -Infektion
Eine Clostridioides difficile -Infektion (früher auch Clostridioides difficile -assoziierte Diarrhöe oder CDAD genannt) entspricht einem der folgenden Kriterien:
— Durchfälle oder toxisches Megakolon UND positiver Labortest für Clostridioides difficile Toxin A und/oder B im Stuhl oder Nachweis eines toxinbildenden C. difficile -Organismus im Stuhl durch Kultur oder auf andere Weise, beispielsweise ein positives PCR-Ergebnis;
— Diagnose einer pseudomembranösen Kolitis durch Endoskopie des unteren Gastrointestinaltraktes;
— histopathologische Kriterien für eine Clostridioides difficile -Infektion im Kolon (mit oder ohne Durchfall) in einer durch Endoskopie, Kolektomie oder Autopsie gewonnenen Gewebeprobe.
GI-GE: Gastroenteritis (ausgenommen CDI)
Gastroenteritis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— akutes Einsetzen von Durchfall (flüssiger Stuhl über mehr als 12 Stunden) mit oder ohne Erbrechen oder Fieber (> 38 °C) und nicht-infektiöse Ursache unwahrscheinlich (z. B. Diagnosetests, andere Behandlung als mit antimikrobiellen Mitteln, akute Exazerbation eines chronischen Leidens oder psychischer Stress);
| — | —: kultureller Nachweis von enteropathogenen Mikroorganismen aus dem Stuhl oder Rektalabstrich; | — | kultureller Nachweis von enteropathogenen Mikroorganismen aus dem Stuhl oder Rektalabstrich; | — | mikroskopischer Nachweis enteropathogener Mikroorganismen, einschließlich Elektronenmikroskopie; | — | Antigen-Nachweis oder Antikörper-Nachweis von enteropathogenen Mikroorganismen im Blut oder Stuhl; | — | Hinweis auf enteropathogene Erreger durch zytopathische Veränderungen in Gewebekultur (Toxintest); | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von enteropathogenen Mikroorganismen aus dem Stuhl oder Rektalabstrich; | ||||||||||
| — | mikroskopischer Nachweis enteropathogener Mikroorganismen, einschließlich Elektronenmikroskopie; | ||||||||||
| — | Antigen-Nachweis oder Antikörper-Nachweis von enteropathogenen Mikroorganismen im Blut oder Stuhl; | ||||||||||
| — | Hinweis auf enteropathogene Erreger durch zytopathische Veränderungen in Gewebekultur (Toxintest); | ||||||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
GI-GIT: Infektion des Gastrointestinaltrakts (Ösophagus, Magen, Dünndarm, Dickdarm und Rektum), ausgenommen Gastroenteritis und Appendizitis
Infektionen des Gastrointestinaltrakts, Gastroenteritis und Appendizitis ausgenommen, entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— Abszess oder anderer Hinweis auf Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern aus dem intraoperativ oder endoskopisch gewonnenen Sekret oder Gewebe oder aus operativ angelegten Drainagen; | — | kultureller Nachweis von Erregern aus dem intraoperativ oder endoskopisch gewonnenen Sekret oder Gewebe oder aus operativ angelegten Drainagen; | — | Nachweis von Erregern durch Gram-Färbung oder KOH-Test oder mikroskopischer Nachweis von vielkernigen Zellen aus intraoperativ oder endoskopisch gewonnenem Sekret oder Gewebe oder aus einer operativ angelegten Drainage; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | radiologische Anzeichen für pathologische Befunde; | — | Nachweis pathologischer Befunde bei endoskopischer Untersuchung (z. B. Candida spp.-Ösophagitis oder Proktitis). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern aus dem intraoperativ oder endoskopisch gewonnenen Sekret oder Gewebe oder aus operativ angelegten Drainagen; | ||||||||||
| — | Nachweis von Erregern durch Gram-Färbung oder KOH-Test oder mikroskopischer Nachweis von vielkernigen Zellen aus intraoperativ oder endoskopisch gewonnenem Sekret oder Gewebe oder aus einer operativ angelegten Drainage; | ||||||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||||||
| — | radiologische Anzeichen für pathologische Befunde; | ||||||||||
| — | Nachweis pathologischer Befunde bei endoskopischer Untersuchung (z. B. Candida spp.-Ösophagitis oder Proktitis). |
GI-HEP: Hepatitis
Hepatitis entspricht dem folgenden Kriterium:
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelbsucht oder Transfusion in der Anamnese der letzten drei Monate
UND mindestens eines der Folgenden:
— positiver Antigen- oder Antikörper-Test für Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C oder Hepatitis D;
— abnormale Ergebnisse bei Leberfunktionstests (z. B. GOT/GPT und Bilirubin erhöht);
— Zytomegalie-Virus-(CMV)-Nachweis im Urin oder oropharyngealen Sekret.
Hinweise für die Meldung:
— Hepatitis oder Gelbsucht nichtinfektiösen Ursprungs (Alpha-1-Antitrypsinmangel usw.) ist nicht zu melden.
— Hepatitis oder Gelbsucht aufgrund einer Exposition gegenüber Hepatotoxinen (alkoholische oder arzneimittelbedingte Hepatitis durch Paracetamol usw.) ist nicht zu melden.
— Hepatitis oder Gelbsucht aufgrund einer Obstruktion bzw. Entzündung der Gallenblase (Cholezystitis) ist nicht zu melden.
GI-IAB: Intraabdominale Infektionen, die nicht anderweitig beschrieben sind, einschließlich Gallenblase, Gallengänge, Leber (ausgenommen Virushepatitis), Milz, Pankreas, Peritoneum, subphrenischer oder subdiaphragmatischer Raum oder sonstiges intraabdominales Gewebe oder nicht anderweitig angegebener Bereich
Intraabdominale Infektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern aus intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem eitrigen Material aus dem intraabdominalen Raum;
— Abszess oder sonstiger Nachweis einer intraabdominalen Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern aus den Sekreten des chirurgisch angelegten Drainagesystems (z. B. geschlossenes Saugdrainagesystem, offenes Drain oder T-Drain); | — | kultureller Nachweis von Erregern aus den Sekreten des chirurgisch angelegten Drainagesystems (z. B. geschlossenes Saugdrainagesystem, offenes Drain oder T-Drain); | — | Nachweis von Erregern durch Gram-Färbung von intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem Sekret oder Gewebe; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut und radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Ultraschall, Computertomografie, MRT oder Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.) oder Röntgenuntersuchung des Abdomen). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern aus den Sekreten des chirurgisch angelegten Drainagesystems (z. B. geschlossenes Saugdrainagesystem, offenes Drain oder T-Drain); | ||||||
| — | Nachweis von Erregern durch Gram-Färbung von intraoperativ oder durch Punktion gewonnenem Sekret oder Gewebe; | ||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut und radiologischer Hinweis auf eine Infektion (z. B. abnorme Befunde bei Ultraschall, Computertomografie, MRT oder Radiomarkierung (Gallium, Technetium usw.) oder Röntgenuntersuchung des Abdomen). |
Hinweis für die Meldung:
Pankreatitis (ein inflammatorisches Syndrom, das durch Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen mit gleichzeitig erhöhtem Serumspiegel von Pankreasenzymen gekennzeichnet ist) ist nicht zu melden, außer es wird ein infektiöser Ursprung festgestellt.
4.2.9. LRI: INFEKTIONEN DER UNTEREN ATEMWEGE MIT AUSNAHME DER PNEUMONIE
LRI-BRON: Bronchitis, Tracheobronchitis, Bronchiolitis, Tracheitis, ohne Anzeichen einer Pneumonie
Patient zeigt keine klinischen oder radiologischen Anzeichen einer Pneumonie
UND hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Husten, neue oder erhöhte Sputumproduktion, Rhonchi oder pfeifendes Atmen
UND mindestens eines der Folgenden:
— kultureller Nachweis von Erregern durch Trachealaspirat oder Bronchoskopie;
— positiver Antigen-Nachweis in Atemwegsekreten.
Hinweis für die Meldung:
Chronische Bronchitis bei Patienten mit chronischer Lungenerkrankung ist nicht als Infektion zu melden, außer es gibt Anzeichen für eine akute sekundäre Infektion, die sich durch eine Veränderung des Erregers manifestiert.
LRI-LUNG: Sonstige Infektionen der unteren Atemwege
Sonstige Infektionen der unteren Atemwege entsprechen einem der folgenden Kriterien:
— Nachweis von Erregern im Abstrich oder kultureller Nachweis von Erregern im Lungengewebe oder der Lungenflüssigkeit, einschließlich Pleuraflüssigkeit;
— Lungenabszess oder Pleuraempyem während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
— Abszesshöhle bei Röntgenuntersuchung der Lunge festgestellt.
Hinweis für die Meldung:
Lungenabszess oder Pleuraempyem ohne Pneumonie wird als LUNG gemeldet.
NEO: Spezifische Falldefinitionen für Infektionen bei Neugeborenen
NEO-CSEP: Klinische Sepsis
ALLE folgenden drei Kriterien:
— Betreuender Arzt begann geeignete antimikrobielle Therapie für Sepsis für mindestens 5 Tage;
— kein Erregernachweis in der Blutkultur oder nicht getestet;
— keine offensichtliche Infektion an anderer Stelle
UND zwei der folgenden Kriterien (ohne sonstige erkennbare Ursache):
— Fieber (> 38 °C) oder Temperaturinstabilität (häufiges Nachstellen des Inkubators) oder Hypothermie (< 36,5 °C);
— Tachykardie (> 200/min) oder neu/vermehrte Bradykardien (< 80/min);
— Rekapillarisierungszeit (RKZ) > 2 s;
— neue oder vermehrte Apnoe(en) (> 20 s);
— unerklärte metabolische Azidose;
— neu aufgetretene Hyperglykämie (> 140 mg/dl);
— anderes Sepsiszeichen (Hautkolorit (nur wenn RKZ nicht verwendet), laborchemische Zeichen (CRP, Interleukin), erhöhter Sauerstoffbedarf (Intubation), instabiler allgemeiner Zustand des Patienten, Apathie).
NEO-LCBI: Laborbestätigte Sepsis bei Neugeborenen
Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit (RKZ), metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie
UND
ein anerkannter Erreger außer aus Blut oder CSF gewonnene koagulase-negative Staphylokokken (CSF: dies wird erwähnt, da Meningitis in dieser Altersgruppe gewöhnlich hämatogen ist und ein positiv getesteter CSF deshalb als Nachweis einer Sepsis betrachtet werden kann, selbst wenn Blutkulturen negativ sind oder nicht getestet wurden).
Hinweise für die Meldung:
— Aus Gründen der Konsistenz mit der Meldung von Sepsis bei Erwachsenen (einschließlich sekundärer Sepsis) wurde das Kriterium „Der Erreger steht nicht mit einer Infektion an anderer Stelle in Verbindung“ für die Zwecke der EU-Punktprävalenzstudie aus der Definition für NEO-KISS entfernt.
— Die Ursache der Sepsis bei Neugeborenen ist im Feld „Ursache der Sepsis“ zu erfassen.
— Treffen sowohl die Falldefinition für NEO-LCBI als auch die Falldefinition für NEO-CNSB zu, ist eine NEO-LCBI zu melden.
NEO-CNSB: Laborbestätigte Sepsis mit koagulase-negativen Staphylokokken
— Mindestens zwei der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Apnoe, erhöhte Rekapillarisierungszeit, metabolische Azidose, Hyperglykämie oder anderes Sepsiszeichen wie Apathie
— UND kultureller Nachweis von koagulase-negativen Staphylokokken im Blut oder an der Katheterspitze
— UND Patient erfüllt eines der folgenden Kriterien: C-reaktives Protein > 2,0 mg/dl, unreife/gesamte Granulozyten-Ratio (I/T-Ratio) > 0,2, Leukozyten < 5/nl, Thrombozyten < 100/nl.
Hinweise für die Meldung:
— Aus Gründen der Konsistenz mit der Meldung von Sepsis bei Erwachsenen (einschließlich sekundärer Sepsis) wurde das Kriterium „Der Erreger steht nicht mit einer Infektion an anderer Stelle in Verbindung“ für die Zwecke der EU-Punktprävalenzstudie aus der Definition für NEO-KISS entfernt.
— Die Ursache der Sepsis bei Neugeborenen ist im Feld „Ursache der Sepsis“ zu erfassen.
— Treffen sowohl die Falldefinition für NEO-LCBI als auch die Falldefinition für NEO-CNSB zu, ist eine NEO-LCBI zu melden.
NEO-PNEU: Pneumonie
— Erschwerte Atmung
— UND neues Infiltrat, Konsolidierung oder Pleuraerguss bei Röntgenuntersuchung des Thorax festgestellt
— UND mindestens vier der folgenden Kriterien: Temperatur > 38 °C oder < 36,5 °C oder Temperaturinstabilität, Tachykardie oder Bradykardie, Tachypnoe oder Apnoe, Dyspnoe, vermehrte respiratorische Sekretion, neues Auftreten von eitrigem Sputum, Isolierung eines Erregers aus der respiratorischen Sekretion, C-reaktives Protein > 2,0 mg/dl, I/T-Ratio > 0,2.
NEO-NEC: Nekrotisierende Enterokolitis
Histopathologischer Nachweis der nekrotisierenden Enterokolitis ODER
mindestens eine typische radiologisch festgestellte Anomalie (Pneumoperitoneum, Pneumatosis intestinalis, unverändert stehende Dünndarmschlingen) sowie mindestens zwei der folgenden Kriterien ohne sonstige erkennbare Ursache: Erbrechen, geblähter Bauch, Nahrungs-(„Magen-“)Reste, wiederholt mikroskopisch oder makroskopisch Blut im Stuhl.
4.2.10. PN: PNEUMONIE
Mindestens zweifacher serieller Nachweis von Zeichen einer Pneumonie bei Röntgenuntersuchungen oder Computertomografien des Thorax bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung. Bei Patienten ohne pulmonale oder kardiale Grunderkrankung reicht eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomografie des Thorax
UND mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome:
— Fieber > 38 °C ohne sonstige Ursache;
— Leukopenie (< 4 000 WBK/mm 3 ) oder Leukozytose (≥ 12 000 WBK/mm 3 ).
UND mindestens eines der folgenden Symptome (oder mindestens zwei für die Diagnostik der klinischen Pneumonie = PN 4 und PN 5):
— Neues Auftreten von eitrigem Sputum oder Veränderung des Sputums (Farbe, Geruch, Menge, Konsistenz);
— Husten oder Dyspnoe oder Tachypnoe;
— Anzeichen bei der Auskultation (Rasselgeräusche oder bronchiales Atemgeräusch), Ronchi, pfeifendes Atmen;
— Verschlechterung des Gasaustausches (z. B. O 2 -Entsättigung, erhöhter Sauerstoffbedarf oder erhöhte Beatmungsnotwendigkeit)
und entsprechend der durchgeführten Diagnostik
| a) | —: Nachweis von ≥ 10 4 koloniebildenden Einheiten (KBE)/ml in der bronchoalveolären Lavage (BAL) oder intrazellulärer Bakteriennachweis bei direkter mikroskopischer Untersuchung in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen (auf der Grundlage der Diagnosekategorie BAL klassifiziert); | — | Nachweis von ≥ 10 4 koloniebildenden Einheiten (KBE)/ml in der bronchoalveolären Lavage (BAL) oder intrazellulärer Bakteriennachweis bei direkter mikroskopischer Untersuchung in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen (auf der Grundlage der Diagnosekategorie BAL klassifiziert); | — | Nachweis von ≥ 10 3 KBE/ml aus geschützter Bürste (PB Wimberley); | — | Nachweis von ≥ 10 3 KBE/ml aus bronchoskopisch gewonnenem Sekret (BS). | — | Nachweis von mindestens 10 6 KBE/ml in einer quantitativen Kultur aus Atemwegssekret (z. B. endotracheales Aspirat). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Nachweis von ≥ 10 4 koloniebildenden Einheiten (KBE)/ml in der bronchoalveolären Lavage (BAL) oder intrazellulärer Bakteriennachweis bei direkter mikroskopischer Untersuchung in ≥ 5 % der bei BAL gewonnenen Zellen (auf der Grundlage der Diagnosekategorie BAL klassifiziert); | ||||||||
| — | Nachweis von ≥ 10 3 KBE/ml aus geschützter Bürste (PB Wimberley); | ||||||||
| — | Nachweis von ≥ 10 3 KBE/ml aus bronchoskopisch gewonnenem Sekret (BS). | ||||||||
| — | Nachweis von mindestens 10 6 KBE/ml in einer quantitativen Kultur aus Atemwegssekret (z. B. endotracheales Aspirat). |
| (b) | —: Positive Blutkultur (nicht assoziiert mit anderer Infektionsquelle); | — | Positive Blutkultur (nicht assoziiert mit anderer Infektionsquelle); | — | kultureller Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit; | — | Nachweis eines Pleuraabszesses oder pulmonalen Abszesses durch Punktion; | — | histopathologische Untersuchung der Lunge zeigt Zeichen einer Pneumonie; | — | —: Nachweis von mikrobischem Antigen oder genetischem Material in Atemwegssekreten, Pleuraflüssigkeit oder -gewebe, z. B. NAAT (einschließlich RT-PCR und Multiplex-PCR), RADT, EIA; | — | Nachweis von mikrobischem Antigen oder genetischem Material in Atemwegssekreten, Pleuraflüssigkeit oder -gewebe, z. B. NAAT (einschließlich RT-PCR und Multiplex-PCR), RADT, EIA; | — | positiver Direktnachweis durch mikroskopische Untersuchung oder Kultur (einschließlich shell vial assay) von Bronchiensekret oder -gewebe; | — | Nachweis einer Serokonversion (z. B. Legionella , Chlamydia ); | — | Nachweis von Antigenen im Urin ( Legionella ). |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | Positive Blutkultur (nicht assoziiert mit anderer Infektionsquelle); | ||||||||||||||||||
| — | kultureller Nachweis eines Erregers aus Pleuraflüssigkeit; | ||||||||||||||||||
| — | Nachweis eines Pleuraabszesses oder pulmonalen Abszesses durch Punktion; | ||||||||||||||||||
| — | histopathologische Untersuchung der Lunge zeigt Zeichen einer Pneumonie; | ||||||||||||||||||
| — | —: Nachweis von mikrobischem Antigen oder genetischem Material in Atemwegssekreten, Pleuraflüssigkeit oder -gewebe, z. B. NAAT (einschließlich RT-PCR und Multiplex-PCR), RADT, EIA; | — | Nachweis von mikrobischem Antigen oder genetischem Material in Atemwegssekreten, Pleuraflüssigkeit oder -gewebe, z. B. NAAT (einschließlich RT-PCR und Multiplex-PCR), RADT, EIA; | — | positiver Direktnachweis durch mikroskopische Untersuchung oder Kultur (einschließlich shell vial assay) von Bronchiensekret oder -gewebe; | — | Nachweis einer Serokonversion (z. B. Legionella , Chlamydia ); | — | Nachweis von Antigenen im Urin ( Legionella ). | ||||||||||
| — | Nachweis von mikrobischem Antigen oder genetischem Material in Atemwegssekreten, Pleuraflüssigkeit oder -gewebe, z. B. NAAT (einschließlich RT-PCR und Multiplex-PCR), RADT, EIA; | ||||||||||||||||||
| — | positiver Direktnachweis durch mikroskopische Untersuchung oder Kultur (einschließlich shell vial assay) von Bronchiensekret oder -gewebe; | ||||||||||||||||||
| — | Nachweis einer Serokonversion (z. B. Legionella , Chlamydia ); | ||||||||||||||||||
| — | Nachweis von Antigenen im Urin ( Legionella ). |
| (c) | —: Positive Sputumkultur oder Atemwegssekret mit nicht-quantitativer Kultur (PN 4); | — | Positive Sputumkultur oder Atemwegssekret mit nicht-quantitativer Kultur (PN 4); | — | kein positiver mikrobiologischer Befund (PN 5). |
|---|---|---|---|---|---|
| — | Positive Sputumkultur oder Atemwegssekret mit nicht-quantitativer Kultur (PN 4); | ||||
| — | kein positiver mikrobiologischer Befund (PN 5). |
Anmerkungen:
— Bei Patienten mit pulmonaler oder kardialer Grunderkrankung genügt bei einer aktuellen Pneumonie eine aussagekräftige Röntgenuntersuchung oder Computertomografie des Thorax, wenn ein Vergleich mit früheren Röntgenaufnahmen möglich ist.
— Die Kriterien für PN 1 und PN 2 wurden ohne vorherige antimikrobielle Behandlung validiert. Bei einem früheren Einsatz antimikrobieller Mittel schließt dies jedoch die Diagnose von PN 1 oder PN 2 nicht aus.
Intubationsassoziierte Pneumonie (IAP)
Eine Pneumonie wird als intubationsassoziiert (IAP) definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 48 Stunden vor Auftreten der Infektion ein invasives Beatmungsgerät eingesetzt war.
Anmerkung: Eine Pneumonie, die ab dem Tag ihres Auftretens mit einer Intubation behandelt wurde, ist ohne zusätzliche Angaben zur Abfolge der Ereignisse nicht als IAP einzustufen.
4.2.11. REPR: INFEKTIONEN DES GENITALTRAKTS
REPR-EMET: Endometritis
Endometritis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern in intraoperativ, durch Punktion oder Bürstenabstrich gewonnener Flüssigkeit oder Gewebe des Endometriums;
— Patientin hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), Bauchschmerzen, Druckschmerz des Uterus oder eitrige Sekretion aus dem Uterus.
Hinweis für die Meldung:
Endometritis post partum ist als nosokomiale Infektion zu melden, es sei denn, das Fruchtwasser ist zum Zeitpunkt der Einweisung infiziert, oder die Patientin wurde 48 Stunden nach Ruptur der Membran eingewiesen.
REPR-EPIS: Infektion der Episiotomiestelle
Infektionen der Episiotomiestelle erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien:
— Patientin hat nach vaginaler Entbindung eitrige Sekretion aus der Episiotomiestelle;
— Patientin hat Episiotomieabszess nach vaginaler Entbindung.
REPR-VCUF: Infektion der Scheidenmanschette
Infektionen der Scheidenmanschette entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— eitrige Sekretion an der Scheidenmanschette nach Hysterektomie;
— Abszess an der Scheidenmanschette nach Hysterektomie;
— kultureller Nachweis von Erregern aus Sekret oder Gewebe der Scheidenmanschette nach Hysterektomie.
Hinweis für die Meldung:
Infektionen der Scheidenmanschette sind als SSI-O zu melden, wenn andere SSI-Kriterien zutreffen (bis zu 30 Tage nach der Hysterektomie).
REPR-OREP: Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltrakts (Nebenhoden, Hoden, Prostata, Scheide, Eierstöcke, Uterus oder sonstiges tiefliegendes Beckengewebe, ausgenommen Endometritis oder Infektionen der Scheidenmanschette)
Sonstige Infektionen des männlichen oder weiblichen Genitaltrakts entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern in Gewebe oder Sekret der betroffenen Region;
— während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellter Abszess oder sonstiges Anzeichen für eine Infektion der betroffenen Region;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | ärztliche Diagnose. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||
| — | ärztliche Diagnose. |
Hinweise für die Meldung:
— Endometritis ist als EMET zu melden.
— Infektionen der Scheidenmanschette sind als VCUF zu melden.
4.2.12. SSI: POSTOPERATIVE WUNDINFEKTION
Anmerkung: Für die Zwecke der Überwachungsberichte sind alle Definitionen als bestätigt zu betrachten.
Postoperative oberflächliche Wundinfektion (SSI-S)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf UND bezieht nur Haut oder subkutanes Gewebe an der Inzisionsstelle ein, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— eitrige Sekretion aus der oberflächlichen Inzision mit oder ohne Laborbestätigung;
— kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe von der oberflächlichen Inzision;
— mindestens eines der folgenden drei Anzeichen oder Symptome einer Infektion: Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, lokalisierte Schwellung, Rötung oder Überwärmung UND Chirurg öffnet die oberflächliche Inzision bewusst, außer es liegt eine negative mikrobiologische Kultur von der Inzision vor;
— Diagnose einer postoperativen oberflächlichen Wundinfektion durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt.
Postoperative tiefe Wundinfektion (SSI-D)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst das tiefe Weichgewebe (z. B. Faszienschicht, Muskelgewebe) der Inzisionsstelle, UND eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— eitrige Sekretion aus der Tiefe der Inzision, aber nicht aus dem Organ bzw. der Körperhöhle an der operierten Stelle;
— kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe aus der Tiefe der Inzision (z. B. Faszienschicht, Muskelgewebe);
— spontan oder vom Chirurgen bewusst geöffnete tiefe Inzision, wenn der Patient mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome hat: Fieber (> 38 °C), lokalisierter Schmerz oder Berührungsempfindlichkeit, außer es liegt eine negative mikrobiologische Kultur von der Inzision vor;
— Abszess oder sonstige Zeichen der Infektion, die tiefe Inzision betreffend, sind bei der direkten Untersuchung, während der erneuten Operation oder bei der histopathologischen oder radiologischen Untersuchung ersichtlich;
— Diagnose einer postoperativen tiefen Wundinfektion durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt.
Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet (SSI-O)
Infektion tritt innerhalb von 30 Tagen nach der Operation auf (innerhalb von 90 Tagen, wenn Implantat in situ belassen) UND scheint mit der Operation in Verbindung zu stehen UND erfasst Teile des Körpers (Organe oder Körperhöhlen) – die Inzisionsstelle ausgenommen – die während der Operation geöffnet wurden oder an denen manipuliert wurde, UND mindestens eines der folgenden Kriterien trifft zu:
— eitrige Sekretion aus einer Drainage, die durch eine Stichwunde in das Organ bzw. die Körperhöhle gelegt wird;
— kultureller Nachweis von Erregern aus einem aseptisch entnommenen Wundsekret oder Gewebe aus einem Organ bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet;
— Abszess oder sonstiges Zeichen einer Infektion des Organs bzw. der Körperhöhle im Operationsgebiet ist bei klinischer Untersuchung, während der erneuten Operation, bei der histopathologischen oder radiologischen Untersuchung ersichtlich;
— Diagnose einer Infektion von Organen und Körperhöhlen im Operationsgebiet durch einen Chirurgen oder den behandelnden Arzt.
4.2.13. SST: HAUT- UND WEICHTEILINFEKTIONEN
SST-SKIN: Hautinfektion
Hautinfektionen entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— eitrige Sekretion, Pusteln, Bläschen oder Furunkel;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Aspirat oder Sekret der betroffenen Region; falls der Mikroorganismus zur normalen Hautflora gehört (z. B. Diphtheroide ( Corynebacterium spp.), Bacillus (außer B. anthracis) spp., Propionibacterium spp., koagulase-negative Staphylokokken (einschließlich Staphylococcus epidermidis) , Viridans-Streptokokken, Aerococcus spp., Micrococcus spp.), muss die Kultur eine Reinkultur sein; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Aspirat oder Sekret der betroffenen Region; falls der Mikroorganismus zur normalen Hautflora gehört (z. B. Diphtheroide ( Corynebacterium spp.), Bacillus (außer B. anthracis) spp., Propionibacterium spp., koagulase-negative Staphylokokken (einschließlich Staphylococcus epidermidis) , Viridans-Streptokokken, Aerococcus spp., Micrococcus spp.), muss die Kultur eine Reinkultur sein; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | Antigen-Nachweis in befallenem Gewebe oder Blut positiv; | — | mikroskopischer Nachweis von vielkernigen Riesenzellen im befallenen Gewebe; | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Aspirat oder Sekret der betroffenen Region; falls der Mikroorganismus zur normalen Hautflora gehört (z. B. Diphtheroide ( Corynebacterium spp.), Bacillus (außer B. anthracis) spp., Propionibacterium spp., koagulase-negative Staphylokokken (einschließlich Staphylococcus epidermidis) , Viridans-Streptokokken, Aerococcus spp., Micrococcus spp.), muss die Kultur eine Reinkultur sein; | ||||||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||||||
| — | Antigen-Nachweis in befallenem Gewebe oder Blut positiv; | ||||||||||
| — | mikroskopischer Nachweis von vielkernigen Riesenzellen im befallenen Gewebe; | ||||||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
Hinweise für die Meldung:
— Infizierte Dekubitalgeschwüre sind als DECU zu melden.
— Infizierte Verbrennungswunden sind als BURN zu melden.
— Brustdrüsenabszesse oder Mastitis sind als BRST zu melden.
SST-ST: Infektionen des weichen Körpergewebes (nekrotisierende Fasziitis, infektiöse Gangrän, nekrotisierende Zellulitis, infektiöse Myositis, Lymphadenitis oder Lymphangitis)
Infektionen des weichen Körpergewebes entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern im Gewebe oder Sekret der betroffenen Stelle;
— eitrige Sekretion an der betroffenen Stelle;
— Abszess oder anderer Hinweis auf Infektion während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellt;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | positiver Antigentest an Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae , Neisseria meningitidis , Streptococcus Gruppe B, Candida spp.); | — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||
| — | positiver Antigentest an Blut oder Urin (z. B. Haemophilus influenzae , Streptococcus pneumoniae , Neisseria meningitidis , Streptococcus Gruppe B, Candida spp.); | ||||||
| — | diagnostischer Einzelantikörper-Titer (IgM) oder 4-facher Titeranstieg (IgG) in gepaarten Serumproben für den Krankheitserreger. |
Hinweise für die Meldung:
— Infizierte Dekubitalgeschwüre sind als DECU zu melden.
— Infektionen des tiefliegenden Beckengewebes sind als OREP zu melden.
SST-DECU: Infektion eines Dekubitalgeschwürs, einschließlich oberflächlicher und tiefliegender Infektionen
Infektionen eines Dekubitalgeschwürs entsprechen dem folgenden Kriterium:
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern in sauber gewonnener Flüssigkeit oder sauber gewonnenem Gewebe; | — | kultureller Nachweis von Erregern in sauber gewonnener Flüssigkeit oder sauber gewonnenem Gewebe; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut. |
|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern in sauber gewonnener Flüssigkeit oder sauber gewonnenem Gewebe; | ||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut. |
SST-BURN: Infektion von Verbrennungswunden
Infektionen von Verbrennungswunden entsprechen mindestens einem der folgenden Kriterien:
— Veränderung im Aussehen oder Charakter der Brandwunde, z. B. rascher Schorfabfall oder dunkelbraune, schwarze oder violette Verfärbung des Schorfes oder Ödem an den Wundrändern;
— histopathologische Untersuchung einer Biopsie der Verbrennungswunde zeigt Invasion von Erregern in angrenzendes gesundes Gewebe;
| — | —: kultureller Nachweis von Erregern im Blut ohne andere erkennbare Infektionsquelle; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut ohne andere erkennbare Infektionsquelle; | — | Isolierung von Herpes simplex -Virus, histologische Identifizierung durch Licht- oder Elektronenmikroskopie oder elektronenmikroskopischer Nachweis von Viruspartikeln in Biopsiematerial oder aus einem Abstrich von der Läsion; | — | der von einer Verbrennung betroffene Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C) oder Hypothermie (< 36 °C), Hypotonie, Oligurie (< 20 ml/h), Hyperglykämie bei zuvor tolerierten Mengen von verabreichten Kohlenhydraten oder Verwirrtheit | — | histopathologische Untersuchung einer Biopsie der Verbrennungswunde zeigt Invasion von Erregern in angrenzendes gesundes Gewebe; | — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | — | Isolierung von Herpes simplex -Virus, histologische Identifizierung durch Licht- oder Elektronenmikroskopie oder elektronenmikroskopischer Nachweis von Viruspartikeln in Biopsiematerial oder aus einem Abstrich von der Läsion. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut ohne andere erkennbare Infektionsquelle; | ||||||||||||
| — | Isolierung von Herpes simplex -Virus, histologische Identifizierung durch Licht- oder Elektronenmikroskopie oder elektronenmikroskopischer Nachweis von Viruspartikeln in Biopsiematerial oder aus einem Abstrich von der Läsion; | ||||||||||||
| — | der von einer Verbrennung betroffene Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C) oder Hypothermie (< 36 °C), Hypotonie, Oligurie (< 20 ml/h), Hyperglykämie bei zuvor tolerierten Mengen von verabreichten Kohlenhydraten oder Verwirrtheit | ||||||||||||
| — | histopathologische Untersuchung einer Biopsie der Verbrennungswunde zeigt Invasion von Erregern in angrenzendes gesundes Gewebe; | ||||||||||||
| — | kultureller Nachweis von Erregern im Blut; | ||||||||||||
| — | Isolierung von Herpes simplex -Virus, histologische Identifizierung durch Licht- oder Elektronenmikroskopie oder elektronenmikroskopischer Nachweis von Viruspartikeln in Biopsiematerial oder aus einem Abstrich von der Läsion. |
SST-BRST: Brustdrüsenabszess oder Mastitis
Ein Brustdrüsenabszess oder Mastitis entspricht mindestens einem der folgenden Kriterien:
— kultureller Nachweis von Erregern in betroffenem Brustgewebe oder aus Flüssigkeit, die durch Inzision und Drainage oder Punktion entnommen wurde;
— während einer Operation oder durch histopathologische Untersuchung festgestellter Brustdrüsenabszess oder sonstiger Infektionsnachweis;
— Fieber (> 38 °C) und lokale Entzündung der Brustdrüse UND ärztliche Diagnose eines Brustdrüsenabszesses.
4.2.14. SYS: SYSTEMISCHE INFEKTIONEN
SYS-DI: Disseminierte Infektion
Infektion, die mehrere Organe oder Organsysteme einbezieht, ohne einen offensichtlichen einzigen Infektionsherd, gewöhnlich viralen Ursprungs, mit Anzeichen oder Symptomen ohne sonstige erkennbare Ursache und mit infektiöser Einbeziehung mehrerer Organe oder Organsysteme.
Hinweise für die Meldung:
— Dieser Code ist für virale Infektionen zu verwenden, die mehrere Organe oder Organsysteme einbeziehen (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Erythema infectiosum). Solche Infektionen lassen sich oft durch klinische Kriterien allein identifizieren.
— Dieser Code ist nicht für Krankenhausinfektionen mit multiplen Absiedlungen wie z. B. die bakterielle Endokarditis zu verwenden; bei diesen Infektionen ist nur der Primärherd zu melden.
— Fieber unklarer Genese (FUO) ist nicht als DI zu melden.
— Ein virales Exanthem ist als DI zu melden.
SYS-CSEP: behandelte unbestimmte schwere Infektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome:
— klinische Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache;
— Fieber (> 38 °C);
— Hypotonie (systolischer Druck < 90 mm/Hg);
— Oligurie (20 cm 3 (ml)/h)
und keine Blutkultur durchgeführt oder kein kultureller Nachweis von Erregern oder Antigen im Blut
UND keine erkennbare Infektion an anderer Stelle
UND Arzt beginnt Sepsistherapie.
Hinweise für die Meldung:
Diesen Code nur verwenden, wenn unbedingt notwendig.
Für CSEP bei Frühgeborenen ist die Falldefinition für NEO-CSEP zu verwenden (siehe unten).
4.2.15. UTI: HARNWEGSINFEKTIONEN
UTI-A: symptomatische mikrobiologisch bestätigte Harnwegsinfektion
Patient hat mindestens eines der folgenden Anzeichen oder Symptome ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
positive Urinkultur, d. h. ≥ 10 5 Kolonien/ml Urin mit nicht mehr als zwei Spezies von Mikroorganismen.
UTI-B: symptomatische mikrobiologisch nicht bestätigte Harnwegsinfektion
Patient hat mindestens zwei der folgenden Anzeichen ohne sonstige erkennbare Ursache: Fieber (> 38 °C), dringende, häufige und schmerzhafte Blasenentleerung oder suprapubisches Spannungsgefühl
UND
mindestens einen der folgenden Befunde:
— Harnteststreifen für Leukozytenesterase und/oder Nitrit positiv;
— Pyurie in Urinprobe mit ≥ 10 4 Leukozyten/ml oder ≥ 3 Leukozyten/Gesichtsfeld bei starker Vergrößerung im nicht-zentrifugierten Urin;
— bei Gram-Färbung einer nicht-zentrifugierten Urinprobe Nachweis von Erregern;
— mindestens zwei Urinkulturen mit wiederholtem Nachweis desselben pathogenen Erregers (gramnegative Erreger oder Staphylococcus saprophyticus ) mit ≥ 10 2 Kolonien/ml Urin aus nichtentleerten Organen;
— Nachweis von ≤ 10 5 Kolonien/ml eines einzelnen pathogenen Erregers (gramnegative Erreger oder Staphylococcus saprophyticus ) bei Patienten unter Antibiotikatherapie indiziert bei vorliegender Harnwegsinfektion;
— ärztliche Diagnose einer Harnwegsinfektion;
— Arzt ordnet entsprechende Therapie an.
Asymptomatische Bakteriurie ist nicht zu melden, Sepsis infolge asymptomatischer Bakteriurie dagegen ist als Sepsis mit Infektionsquelle S-UTI zu melden.
Eine Harnwegsinfektion wird als katheterassoziiert definiert, wenn (selbst mit Unterbrechungen) während der 7 Tage vor Auftreten der Infektion ein Verweilkatheter eingesetzt war.
1 Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen.
2 Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie.
3 Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
4 Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt. Die Untersuchung von Tonsillenbiopsien sollte mittels Immunhistochemie oder Western Blot erfolgen.
5 Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD.
6 Magiorakos, A.-P., u. a., „Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance“, Clin Microbiol Infect. Bd. 18, Ausgabe 3, März 2012, S. 268-81, http://www.sciencedirect . com/science/article/pii/S1198743X14616323.
7 Ebd.
Footnotes
-
Depression, Angstzustände, Apathie, Rückzug, Wahnvorstellungen. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Dies umfasst sowohl echten Schmerz als auch Dysästhesie. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Die Tonsillenbiopsie wird weder routinemäßig noch in Fällen typischer Erscheinungsformen sporadischer CJD im EEG empfohlen, kann jedoch in Verdachtsfällen sinnvoll sein, in denen die klinischen Merkmale mit denen der vCJD vereinbar sind und das MRT kein hohes Pulvinar-Signal ergibt. Die Untersuchung von Tonsillenbiopsien sollte mittels Immunhistochemie oder Western Blot erfolgen. ↩ ↩2 ↩3 ↩4
-
Die typische Erscheinungsform sporadischer CJD im EEG besteht in generalisierten periodischen Komplexen mit einer Frequenz von etwa einem pro Sekunde. Diese zeigen sich gelegentlich in den späten Stadien der vCJD. ↩ ↩2 ↩3
-
Magiorakos, A.-P., u. a., „Multidrug-resistant, extensively drug-resistant and pandrug-resistant bacteria: an international expert proposal for interim standard definitions for acquired resistance“, Clin Microbiol Infect. Bd. 18, Ausgabe 3, März 2012, S. 268-81, . com/science/article/pii/S1198743X14616323. ↩ ↩2
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