Durchführungsverordnung (EU) 2026/694 der Kommission vom 13. März 2026 zur Genehmigung einer Unionsänderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung Huși gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates

32026R0694Regulation07.04.2026

vom 13. März 2026

zur Genehmigung einer Unionsänderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Huși“ gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates

Preamble

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 1 , insbesondere auf Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 24 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag Rumäniens auf Genehmigung einer Unionsänderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Huși“ wurde gemäß Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/1143 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht 2 .

(2) Bei der Kommission ist kein Einspruch gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1143 in Verbindung mit Artikel 24 Absatz 6 der genannten Verordnung eingegangen.

(3) Die Unionsänderung sollte daher genehmigt werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Huși“ (g.U.) wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 13. März 2026 Für die Kommission, im Namen der Präsidentin, Christophe HANSEN Mitglied der Kommission

1 ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj .

2 ABl. C, C/2025/6281, 19.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6281/oj .

Footnotes

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  2. . 2

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