32026R0505•Durchführungsverordnung (EU) 2026/505 des Rates vom 23. April 2026 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
32026R0505Regulation23.04.2026
vom 23. April 2026
zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine 1 , insbesondere auf Artikel 8a Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Mai 2006 die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus sollten drei juristische Personen in die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.
(3) Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 23. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. RAOUNA
1 ABl. L 134, 20.5.2006, p. 1 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/765/oj
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 werden folgende Einträge in die Liste in Abschnitt B „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1“ aufgenommen:
Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise) Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „59. Volat-Sanjiang Joint Limited Liability Company Совместное общество с ограниченной ответственностью ‚Волат-Санцзян‘ Adresse: 220070 Republic of Belarus, Minsk, Budennogo Str. Budennogo, 1A/7, office 20 Art des Unternehmens: Gemeinschaftsunternehmen Registrierungsnummer: 191299395 Registrierungsdatum: 24.3.2010 Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company ist ein belarussisches Gemeinschaftsunternehmen, das von Minsk Wheel Tractor Plant mitgegründet wurde. Es stellt Anhängerfahrgestelle für militärische Ausrüstung her, unter anderem für Mehrfachraketenwerfersysteme, die von Minsk Wheel Tractor Plant hergestellt werden. Daher gehört Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company zum belarussischen militärisch-industriellen Komplex und unterstützt diesen, indem es an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Militärtechnologie und -ausrüstung beteiligt ist. 23.4.2026 60. CJSC Belarusian Oil Company (BelOil) (BNK) ЗАО Белорусская нефтяная компания (БНК) Adresse: 4A-305, Leshchinsky Street, 220140, Minsk, Republic of Belarus Art des Unternehmens: Nicht öffentliche Aktiengesellschaft (Closed Joint Stock Company) Ort der Registrierung: Republik Belarus Registrierungsdatum: 17.5.2007 Registrierungsnummer: 190832326 Ort des Hauptgeschäftssitzes: Republik Belarus Verbundene Organisationen: Staatliche Produktionsvereinigung ‚Belorusneft‘ Offene Aktiengesellschaft ‚Naftan‘ Belarusian Oil Company (BNK) ist der führende Ausführer von Erdöl in Belarus und steht im Eigentum mehrerer der größten Ölförder- und -raffinationsunternehmen in der Republik Belarus, darunter Belorusneft und Naftan. Über seine Eigentumsstruktur wird BNK von der Regierung von Belarus kontrolliert. Die Ernennung des Generaldirektors erfolgt durch Alexander Lukaschenko, der auch die Richtung vorgibt, in die das Unternehmen gelenkt werden soll. Daher steht BNK in Verbindung mit, im Eigentum und unter der Kontrolle von Organisationen, die das Lukaschenko-Regime unterstützen und für Repressionen gegen die belarussische Zivilgesellschaft verantwortlich sind, und unterstützt das Lukaschenko-Regime. 23.4.2026 61. China Space Sanjiang Group Chinesisch: 中国航天三江集团有限公司 Adresse: No. 9 Jinshan Avenue, Dongxihu District, Wuhan City, Hubei Province, China China Space Sanjiang Group ist Mitgründer von Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company und einer der beiden Hauptpartner des Gemeinschaftsunternehmens. Volat-Sanjiang Joint Venture Limited Liability Company stellt Anhängerfahrgestelle für militärische Ausrüstung her, unter anderem für Mehrfachraketenwerfersysteme, die von Minsk Wheel Tractor Plant hergestellt werden. Daher unterstützt China Space Sanjiang Group durch seine Beteiligung an der Entwicklung und Herstellung von Militärtechnologie und -ausrüstung den belarussischen militärisch-industriellen Komplex. 23.4.2026“
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