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32009R0389•Verordnung (EG) Nr. 389/2009 der Kommission vom 12. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
32009R0389Regulation13.05.2009
vom 12. Mai 2009
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1 des Rates, insbesondere auf Artikel 13 Buchstabe d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind in deren Anhang IV die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufzuführen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden.
(2) Der Sanktionsausschuss legte am 24. April 2009 fest, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen einzufrieren sind.
(3) Anhang IV ist entsprechend zu ändern.
(4) Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 12. Mai 2009 Für die Kommission Eneko LANDÁBURU Generaldirektor für Außenbeziehungen
1 ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1 .
„ANHANG IV Liste der in Artikel 6 genannten Personen, Organisationen und Einrichtungen A. Natürliche Personen — B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen (1) Korea Mining Development Trading Corporation (auch bekannt als (a) CHANGGWANG SINYONG CORPORATION; (b). EXTERNAL TECHNOLOGY GENERAL CORPORATION; (c) DPRKN MINING DEVELOPMENT TRADING COOPERATION; (d) ‚KOMID‘). Anschrift: Central District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: Wichtigster Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen. (2) Korea Ryonbong General Corporation (auch bekannt als (a) KOREA YONBONG GENERAL CORPORATION; (b) LYONGAKSAN GENERAL TRADING CORPORATION). Anschrift: Pot’onggang District, Pyongyang, DPRK; Rakwondong, Pothonggang District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: Verteidigungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der Demokratischen Volksrepublik Korea und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land. (3) Tanchon Commercial Bank (auch bekannt als (a) CHANGGWANG CREDIT BANK; (b) KOREA CHANGGWANG CREDIT BANK). Anschrift: Saemul 1-Dong Pyongchon District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: Wichtigstes Finanzinstitut des Landes im Zusammenhang mit dem Verkauf konventioneller Waffen, ballistischer Flugkörper und Güter für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen.“
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