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32007R1469 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 1469/2007 der Kommission vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Anhangs der Verordnung Nr. 79/65/EWG des Rates hinsichtlich der Liste der Gebiete
32007R1469Regulation21.12.2007
vom 13. Dezember 2007
zur Änderung des Anhangs der Verordnung Nr. 79/65/EWG des Rates hinsichtlich der Liste der Gebiete
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung Nr. 79/65/EWG des Rates vom 15. Juni 1965 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG 1 , insbesondere auf Artikel 2a,
auf Antrag Portugals,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG enthält ein Verzeichnis der Gebiete im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der genannten Verordnung.
(2) Gemäß diesem Anhang ist Portugal in fünf Gebiete unterteilt. Portugal hat beantragt, diese Unterteilung für die Zwecke der Verordnung Nr. 79/65/EWG zu ändern, indem die Gebiete „Entre-Douro-e-Minho e Beira Litoral“ und „Trás-os-Montes e Beira Interior“ zu einem Gebiet „Norte e Centro“ zusammengefasst werden.
(3) Die Verordnung Nr. 79/65/EWG ist daher entsprechend zu ändern.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Gemeinschaftsausschusses für das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Der Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Rechnungsjahr 2008.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 13. Dezember 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. 109 vom 23.6.1965, S. 1859 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 ( ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1 ).
Im Anhang der Verordnung Nr. 79/65/EWG erhält der Eintrag für Portugal folgende Fassung:
„Portugal 1. Norte e Centro, 2. Ribatejo-Oeste, 3. Alentejo e Algarve, 4. Açores e Madeira.“