Verordnung (EG) Nr. 1465/2007 der Kommission vom 12. Dezember 2007 zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 752/2007 des Rates in Bezug auf die Höchstmengen bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine

32007R1465Regulation01.01.2008

vom 12. Dezember 2007

zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 752/2007 des Rates in Bezug auf die Höchstmengen bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 752/2007 des Rates vom 30. Mai 2007 über Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse aus der Ukraine 1 ,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Europäische Gemeinschaft und die Regierung der Ukraine unterzeichneten am 18. Juni 2007 ein Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen 2 („Abkommen“).

(2) Gemäß Artikel 10 Absatz 1 wird das Abkommen automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, sofern nicht eine Vertragspartei das Abkommen mindestens sechs Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei kündigt; darüber hinaus werden mit jeder jährlichen Verlängerung die Mengen in jeder Produktgruppe um 2,5 % angehoben.

(3) Die Ukraine hat der Gemeinschaft nicht mitgeteilt, dass sie das Abkommen kündigen möchte. Daher wird es automatisch verlängert und die Mengen in jeder Produktgruppe werden um 2,5 % angehoben.

(4) Die Verordnung (EG) Nr. 752/2007 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 752/2007 festgesetzten Höchstmengen für das Jahr 2007 werden durch die im Anhang zu dieser Verordnung angegebenen Mengen für das Jahr 2008 ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 12. Dezember 2007 Für die Kommission Peter MANDELSON Mitglied der Kommission

1 ABl. L 178 vom 6.7.2007, S. 1 .

2 ABl. L 178 vom 6.7.2007, S. 24 .

HÖCHSTMENGEN FÜR DAS JAHR 2008

SB Profilerzeugnisse
SB1 Träger51 250
SB2 Walzdraht199 875
SB3 Sonstige Profilerzeugnisse363 875
Hinweis: SA und SB stellen „Erzeugniskategorien“ dar.
SA1 bis SA3 und SB1 bis SB3 stellen „Erzeugnisgruppen“ dar.

Footnotes

  1. . 2

  2. . 2

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.