Verordnung (EG) Nr. 1407/2007 der Kommission vom 29. November 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Třeboňský kapr (g.g.A.))

32007R1407Regulation20.12.2007

vom 29. November 2007

zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Třeboňský kapr (g.g.A.))

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Třeboňský kapr“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des Artikels 17 Absatz 2 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht 2 .

(2) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 29. November 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission

1 ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12 . Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 ( ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1 ).

2 ABl. C 66 vom 22.3.2007, S. 1 .

Für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags:

Klasse 1.7 — Fisch, Muscheln, Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Třeboňský kapr (g.g.A.)

Footnotes

  1. . Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (). 2

  2. . 2

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