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32007R1396•Verordnung (EG) Nr. 1396/2007 der Kommission vom 28. November 2007 zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
32007R1396Regulation01.01.2007
vom 28. November 2007
zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 1 , insbesondere auf Artikel 51 Absatz 4, Artikel 74 Absatz 4 und Artikel 91,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Aufgrund eines Verwaltungsirrtums beim Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission 2 wurde der Prozentsatz der Beihilfe, die nach Abschluss der Verwaltungskontrollen gezahlt werden kann, auf 70 % anstatt auf 75 %, wie ursprünglich vorgesehen, festgesetzt.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 sollte daher entsprechend geändert werden.
(3) Die in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ausschusses für die Entwicklung des ländlichen Raums —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Im ersten Satz des Artikels 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 ist „70 %“ durch „75 %“ zu ersetzen.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für die Gemeinschaftsförderung in dem am 1. Januar 2007 beginnenden Programmplanungszeitraum.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 28. November 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2012/2006 ( ABl. L 384 vom 29.12.2006, S. 8 ).
2 ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 74 .
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