projekte
32007R1186•Verordnung (EG) Nr. 1186/2007 der Kommission vom 10. Oktober 2007 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor hinsichtlich der Aufteilung auf Direktverkäufe und Lieferungen für Bulgarien und Rumänien
32007R1186Regulation14.10.2007
vom 10. Oktober 2007
zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor hinsichtlich der Aufteilung auf Direktverkäufe und Lieferungen für Bulgarien und Rumänien
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor 1 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Bulgarien und Rumänien haben der Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 die Angaben über Lieferungen und Direktverkäufe für 2006 übermittelt.
(2) Auf der Grundlage dieser Angaben und nach Prüfung durch die Kommission ist es angezeigt, die Aufteilung auf Lieferungen und Verkäufe anzupassen, die in Anhang I Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 für Bulgarien und Rumänien festgelegt ist.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 ist daher entsprechend zu ändern.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die Tabelle in Anhang I Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 wird wie folgt geändert:
| 1. | | „Bulgarien | 889 000 | 90 000 “ |; | --- | --- | --- | |
|---|
| 2. | | „Rumänien | 1 251 000 | 1 806 000 “ |; | --- | --- | --- | |
|---|
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10. Oktober 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 123 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 336/2007 der Kommission ( ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 43 ).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.