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32007R1017 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 1017/2007 der Kommission vom 30. August 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Arancia del Gargano (g.g.A.))
32007R1017Regulation20.09.2007
vom 30. August 2007
zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Arancia del Gargano (g.g.A.))
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Arancia del Gargano“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des Artikels 17 Absatz 2 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht 2 .
(2) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 30. August 2007 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 952/2007 ( ABl. L 210 vom 10.8.2007, S. 26 ).
2 ABl. C 258 vom 26.10.2006, S. 13 .
Für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse gemäß Anhang I des Vertrags
Klasse 1.6. — Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet
ITALIEN
Arancia del Gargano (g.g.A.)