Verordnung (EG) Nr. 461/2006 der Kommission vom 20. März 2006 über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr bestimmter Pilzkonserven im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 392/2006 eröffneten autonomen Zollkontingents

32006R0461Regulation21.03.2006

vom 20. März 2006

über die Erteilung von Lizenzen für die Einfuhr bestimmter Pilzkonserven im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 392/2006 eröffneten autonomen Zollkontingents

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 392/2006 der Kommission vom 6. März 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines autonomen Zollkontingents für Pilzkonserven 1 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die von den traditionellen und den neuen Einführern bei den zuständigen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 392/2006 beantragten Einfuhrlizenzen überschreiten die verfügbaren Mengen. Daher ist festzulegen, in welchem Umfang die betreffenden Lizenzen erteilt werden können —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Die von den traditionellen Einführern gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 392/2006 beantragten Lizenzen, für die die Mitgliedstaaten der Kommission am 16. März 2006 die Anträge übermittelt haben, werden zu bis zu 8,587 % der beantragten Menge erteilt.

(2) Die von den neuen Einführern gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 392/2006 beantragten Lizenzen, für die die Mitgliedstaaten der Kommission am 16. März 2006 die Anträge übermittelt haben, werden zu bis zu 17,391 % der beantragten Menge erteilt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 21. März 2006 in Kraft.

Sie gilt bis 30. Juni 2006.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 20. März 2006 Für die Kommission J. L. DEMARTY Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

1 ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 14 .

Footnotes

  1. . 2

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