Verordnung (EG) Nr. 2154/2005 der Kommission vom 23. Dezember 2005 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben ( Sidra de Asturias oder Sidra d’Asturies ) [g.U.]

32005R2154Regulation13.01.2006

vom 23. Dezember 2005

zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Sidra de Asturias“ oder „Sidra d’Asturies“) [g.U.]

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 1 , insbesondere auf Artikel 6 Absätze 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Sidra de Asturias“ oder „Sidra d’Asturies“ im Amtsblatt der Europäischen Union 2 veröffentlicht worden.

(2) Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingegangen ist, wird diese Bezeichnung daher in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 der Kommission 3 wird um die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung ergänzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. Dezember 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission

1 ABl. L 208 vom 24.7.1992, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 ( ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1 ).

2 ABl. C 98 vom 22.4.2005, S. 3 .

3 ABl. L 327 vom 18.12.1996, S. 11 .

Erzeugnisse gemäß Anhang I EG-Vertrag, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind

Andere Anhang-I-Erzeugnisse (Gewürze usw.)

SPANIEN

„Sidra de Asturias“ oder „Sidra d’Asturies“ (g.U.)

Footnotes

  1. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (). 2

  2. . 2

  3. . 2

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