Verordnung (EG) Nr. 782/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)

32005R0782Regulation14.06.2005

vom 24. Mai 2005

zur Festlegung des Formats für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik

(Text von Bedeutung für den EWR)

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik 1 , insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission die zur Durchführung der genannten Verordnung erforderlichen Maßnahmen festlegen.

(2) Gemäß Artikel 6 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 muss die Kommission das geeignete Format festlegen, in dem die Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln sind.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates 2 eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse der Abfallstatistik an die Kommission (Eurostat) ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.

Die Mitgliedstaaten verwenden dieses Format für die Daten des Bezugsjahres 2004 und der nachfolgenden Jahre.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 24. Mai 2005 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Mitglied der Kommission

1 ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 574/2004 der Kommission ( ABl. L 90 vom 27.3.2004, S. 15 ).

2 ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47 .

FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ERGEBNISSE DER ABFALLSTATISTIK

Die Daten sind auf systemunabhängige Weise und in einem von der Kommission (Eurostat) vorgeschlagenen Standardaustauschformat zu übermitteln.

Die Datenreihen

Der von der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik abgedeckte Bereich umfasst fünf Datenreihen:

— Abfallaufkommen (GENER),

— Verbrennung (INCIN),

— Verfahren, die zur Verwertung führen können (RECOV),

— Beseitigung (DISPO),

— Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen; Erfassungsgrad des Abfallentsorgungsnetzes nach NUTS-2-Regionen (REGIO).

Für jede Reihe ist eine Datei zu übermitteln. Der Dateiname besteht aus sechs Teilen:

Bereich5Wert: WASTE
Reihe5GENER, INCIN, RECOV, DISPO, REGIO
Periodizität2Wert: A2
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Zeitraum4Wert: 0000 (Null, Null, Null, Null) für Jahresdaten

Die einzelnen Teile des Dateinamens werden durch einen „Unterstrich“ getrennt. Ein textbasiertes Format ist zu verwenden. Beispiel: Die Datenreihe über das Abfallaufkommen Belgiens im Jahr 2004 erhält den Dateinamen WASTE_GENER_A2_BE_2004_0000.

Fehlende Werte

Es gibt keine fehlenden Werte in den Klassifizierungsvariablen (Abfallkategorie, Wirtschaftszweig, NUTS-2-Region, Art der Abfallbehandlungsanlage). Für jede Kombination der Klassifizierungsvariablen sollten Datensätze geliefert werden. Alle Datensätze, in denen die Kombination nicht auftritt, sollten mit einem auf 0 (Null) gesetzten Wert eingesandt werden. Datensätze, für die keine Daten vorliegen, sollten dennoch geliefert und mit dem als „fehlend“ codierten Wert (Buchstabe „M“ für „missing“) versehen werden. Fehlende Werte müssen im Qualitätsbericht erläutert werden; sie könnten beispielsweise auf die angewandte Methodik zurückzuführen sein. Es ist wichtig, dass zwischen tatsächlichen Nullwerten und fehlenden Werten unterschieden wird, da mit fehlenden Daten keine Aggregate berechnet werden können. Ist eine Kombination aus logischen Gründen nicht möglich, sollte die Zelle mit dem Code „L“ versehen werden; dies wäre beispielsweise der Fall bei Schlämmen von Industrieabwässern aus Haushalten. Um Übereinstimmungskontrollen und Fehlerkorrekturen zu erleichtern, sollten auch die Gesamtwerte übermittelt werden.

Geheimhaltung

Vertrauliche Daten sollten mit der Kennzeichnung „vertraulich“ übermittelt werden. Welche Daten als vertraulich einzustufen sind, wird von der nationalen Geheimhaltungspolitik bestimmt. Im Allgemeinen können Informationen als vertraulich gelten, wenn die Identität des Auskunftgebers offen gelegt werden könnte. Dies ist der Fall, wenn Informationen auf den Angaben eines oder zweier Auskunftgeber beruhen oder wenn einer oder zwei Auskunftgeber die Daten dominieren. Daten von Behörden werden in der Regel nicht als vertraulich betrachtet.

Auch auf sekundäre Geheimhaltung sollte hingewiesen werden. Sekundäre Geheimhaltung sollte so angewandt werden, dass die (Teil)Summen noch veröffentlicht werden können. Die Kommission (Eurostat) wird die vertraulichen Informationen zur Berechnung der (EU-)Aggregate verwenden, ohne die auf Länderebene vertraulichen Daten offen zu legen.

Maße

Die verlangten Felder sind alphanumerisch, d. h. sie sollten — außer für den Datenwert — keine Trennzeichen oder Dezimalzeichen enthalten. Die Abfallmengen sind in 1 000 Tonnen pro Jahr anzugeben, mit drei Dezimalstellen. Als Dezimalzeichen ist das Komma zu verwenden. Das Schätzverfahren erlaubt unter Umständen nicht immer die Angabe von drei Dezimalstellen. In diesem Fall sollte der Wert nur mit den signifikanten Dezimalstellen übermittelt werden. Für alle Abfallkategorien wird die Menge auf der Basis von (normalem) feuchtem Abfall berechnet, für das Aufkommen von Schlamm (Abfallpositionen 11, 12, 40) ist die Menge auch in 1 000 Tonnen Trockenmasse anzugeben.

Die Zahl der Abfallbehandlungsanlagen ist als ganze Zahl anzugeben. Zur Beschreibung der Kapazität der Abfallbehandlungsanlagen werden je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens mehrere Maße verwendet. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit ist die Verbrennungskapazität vorzugsweise in 1 000 Tonnen anzugeben. Länder, die die Verbrennungskapazität auch in Terajoule (10 12 Joule) angeben können, werden gebeten, dies zu tun. Länder, die die Verbrennungskapazität nicht in Terajoule angeben können, sollten den Wert als fehlend kennzeichnen (mit dem Code „M“). Die Verwertungskapazität wird in 1 000 Tonnen gemessen. Die Beseitigungskapazität ist entweder in Kubikmetern oder in Tonnen anzugeben, je nach Art der Beseitigung. Nur in 1 000 Tonnen gemessene Werte werden als Dezimalzahlen mit drei Dezimalstellen angegeben, alle übrigen Werte sind als ganze Zahlen zu übermitteln.

Der Erfassungsgrad des Entsorgungsnetzes für gemischten Hausmüll und ähnliche Abfälle sollte entweder in Prozent der Bevölkerung oder in Prozent der Wohnstätten angegeben werden.

Revisionen

Die Datenreihen sollten in getrennten Dateien eingesandt werden, die alle Datensätze enthalten. Die Reihe über das Abfallaufkommen enthält beispielsweise 51 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in feuchtem Abfall gemessene und 3 Abfallkategorien nach 21 Wirtschaftzweigen in Trockenmasse gemessene Datensätze. Die Reihe enthält 1 134 Datensätze.

Auch revidierte Daten sollten als vollständige Reihe übermittelt werden, mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung aller revidierten Zellen (R). Vorläufige Daten werden mit dem Aktualisierungskennzeichen P markiert. Vorläufige Daten erfordern immer eine Überarbeitung. Vorläufige und überarbeitete Daten benötigen eine Erklärung im Qualitätsbericht.

Reihe 1: Abfallaufkommen

FeldMaximale LängeWerte
Bereich8Wert: WASTE
Reihe6Wert: GENER (die Reihe besteht aus 51 × 21 in feuchtem Abfall gemessenen und 3 × 21 in Trockenmasse gemessenen Datensätzen je Land).
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
Abfallposition2Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste B)
Wirtschaftszweig-position2Code gemäß NACE (siehe Liste C)
Feucht/Trocken1Für alle Abfallkategorien die Menge an (normalem) feuchtem Abfall (Code W); für Schlamm (Abfallposition 11, 12 und 40) auch die Menge in Trockenmasse (Code D)
Abfallaufkommen12Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen1Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen1Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 2: Verbrennung

FeldMaximale LängeWerte
Bereich8Wert: WASTE
Reihe6Wert: INCIN (die Reihe besteht aus 17 x 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code3Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 ; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition2Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste E)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren1Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG des Rates 2 (siehe Liste F); nur Verfahren 1 und 2 gelten für diese Reihe.
Verbrannter Abfall12Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen1Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen1Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 3: Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

FeldMaximale LängeWerte
Bereich8Wert: WASTE
Reihe6Wert: RECOV (die Reihe besteht aus 20 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code3Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Abfallposition2Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste G)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren1Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 3 gilt für diese Reihe
Verwerteter Abfall12Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen1Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen1Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 4: Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

FeldMaximale LängeWerte
Bereich8Wert: WASTE
Reihe6Wert: DISPO (die Reihe besteht aus 19 × 2 Datensätzen je NUTS-1-Region)
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-1-Code3Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden
Abfallposition2Code gemäß EAK-Stat, 3. Fassung (siehe Liste H)
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren1Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); nur Verfahren 4 und 5 gelten für diese Reihe
Beseitigter Abfall12Menge in 1 000 Tonnen pro Jahr. Der Betrag ist als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen anzugeben. Als Dezimalzeichen sollte das Komma verwendet werden. Beispiel: 19,876. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen1Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen1Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Reihe 5: Zahl und Kapazität der Verwertungs- und Beseitigungsanlagen und an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung je Region

FeldMaximale LängeWerte
Bereich8Wert: WASTE
Reihe6Wert: REGIO (die Reihe besteht aus 14 Datensätzen je NUTS-2-Region)
Ländercode2Ländercode aus zwei Buchstaben (siehe Liste A)
Jahr4Bezugsjahr (erstes Bezugsjahr 2004)
NUTS-2-Code4Regionalcode nach der Systematik NUTS in der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003; für den nationalen Gesamtwert sollte der Code TT verwendet werden.
Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren1Code gemäß den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG (siehe Liste F); leer für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung
Variable1Zahl der Anlagen (N), Kapazität (C) oder an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung (P)
Maß1Code für das Kapazitätsmaß je nach Art des Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens (siehe Liste I); für die Zahl der Anlagen Code N, für die an ein Entsorgungsnetz angeschlossene Bevölkerung entweder P (Bevölkerung) oder D (Wohnstätten)
Wert12Alle Werte, die Zahl der Anlagen, der Prozentsatz der an das Entsorgungsnetz angeschlossenen Bevölkerung oder Wohnstätten und die Kapazität sind in ganzen Zahlen anzugeben. Dieses Feld sollte stets einen Wert enthalten. Ist die Kombination nicht aufgetreten, so ist der Wert 0 (Null) einzusetzen. Fehlende Daten sind als „M“ zu codieren. Wenn eine Kombination logisch unmöglich ist, ist „L“ anzugeben.
Aktualisierungskennzeichen1Zur Kennzeichnung von vorläufigen (P) oder überarbeiteten (R) Daten, ansonsten leer.
Vertraulichkeitskennzeichen1Bezeichnet vertrauliche Daten (siehe Liste D)

Liste A — Ländercodes

BelgienBE
Tschechische RepublikCZ
DänemarkDK
DeutschlandDE
EstlandEE
GriechenlandEL
SpanienES
FrankreichFR
IrlandIE
ItalienIT
ZypernCY
LettlandLV
LitauenLT
LuxemburgLU
UngarnHU
MaltaMT
NiederlandeNL
ÖsterreichAT
PolenPL
PortugalPT
SlowenienSI
Slowakische RepublikSK
FinnlandFI
SchwedenSE
Vereinigtes KönigreichUK
BulgarienBG
KroatienHR
RumänienRO
TürkeiTR
IslandIS
LiechtensteinLI
NorwegenNO

Liste B — Abfallkategorien

BezeichnungCodeGefährlichAbfallposition
Verbrauchte Lösemittel01.1H1
Säuren, Laugen oder Salze01.22
Säuren, Laugen oder Salze01.2H3
Gebrauchte Öle01.3H4
Verbrauchte chemische Katalysatoren01.45
Verbrauchte chemische Katalysatoren01.4H6
Abfälle chemischer Zubereitungen027
Abfälle chemischer Zubereitungen02H8
Chemische Ablagerungen und Rückstände03.19
Chemische Ablagerungen und Rückstände03.1H10
Schlämme von Industrieabwässern03.211
Schlämme von Industrieabwässern03.2H12
Medizinische und biologische Abfälle0513
Medizinische und biologische Abfälle05H14
Metallische Abfälle0615
Metallische Abfälle06H16
Glasabfälle07.117
Glasabfälle07.1H18
Papier- und Pappeabfälle07.219
Gummiabfälle07.320
Kunststoffabfälle07.421
Holzabfälle07.522
Holzabfälle07.5H23
Textilabfälle07.624
PCB-haltige Abfälle07.7H25
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren)08 (ausgen. 08.1 , 08.41 )26
Ausrangierte Geräte (ausgenommen ausrangierte Kraftfahrzeuge sowie Batterien und Akkumulatoren)08 (ausgen. 08.1 , 08.41 )H27
Ausrangierte Kraftfahrzeuge08.128
Ausrangierte Kraftfahrzeuge08.1H29
Batterien und Akkumulatoren08.4130
Batterien und Akkumulatoren08.41H31
Tierische und pflanzliche Abfälle (ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)09 (ausgen. 09.11 , 09.3 )32
Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen09.1133
Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist09.334
Hausmüll und ähnliche Abfälle10.135
Gemischte und undifferenzierte Stoffe10.236
Gemischte und undifferenzierte Stoffe10.2H37
Sortierrückstände10.338
Sortierrückstände10.3H39
Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut)11 (ausgen. 11.3 )40
Baggergut11.341
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut)12 (ausgen. 12.4 , 12.6 )42
Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut)12 (ausgen. 12.4 , 12.6 )H43
Verbrennungsrückstände12.444
Verbrennungsrückstände12.4H45
Kontaminierte Böden und verunreinigtes Baggergut12.6H46
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle1347
Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle13H48
Ungefährliche Abfälle insgesamtTN
Gefährliche Abfälle insgesamtHTH
Alle Abfälle insgesamtTT

Liste C — Wirtschaftszweigposition

Kategorie der NACE Rev. 1.1 (Verordnung (EWG) Nr. 3027/90 des Rates) 3BezeichnungWirtschaftszweigposition
ALand- und Forstwirtschaft1
BFischerei und Fischzucht2
CBergbau und Gewinnung von Steinen und Erden3
DAHerstellung von Nahrungs- und Genussmitteln, Tabakverarbeitung4
DB+DCHerstellung von Textilien und Bekleidung
Herstellung von Leder und Lederwaren
5
DDHerstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Herstellung von Möbeln)6
DEHerstellung von Papier, Pappe und Waren daraus, Verlags- und Druckerzeugnisse7
DFKokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen8
DG+DHHerstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von chemischen Erzeugnissen Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
9
DIGlasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden10
DJMetallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen11
DK+DL+DMMaschinenbau
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Fahrzeugbau
12
DN (außer 37)Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen13
EEnergie- und Wasserversorgung14
FBau15
G-Q (außer 51.57 und 90)Sonstige Wirtschaftszweige (Dienstleistungen)16
37Rückgewinnung17
51.57Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen18
90Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung19
HHAbfallaufkommen aus Haushalten20
InsgesamtTA

Liste D — Vertraulichkeitskennzeichen

Zu wenige UnternehmenAZum Beispiel 1 oder 2 Unternehmen in der Grundgesamtheit
Ein Unternehmen dominiert die DatenBNicht zu wenige Unternehmen, aber ein Unternehmen erzeugt/behandelt zum Beispiel mehr als 70 %
Zwei Unternehmen dominieren die DatenCNicht zu wenige Unternehmen, aber zwei Unternehmen erzeugen/behandeln zum Beispiel mehr als 70 %
Vertrauliche Daten aufgrund sekundärer GeheimhaltungDNicht an sich vertraulich (Kennzeichen A, B, C), aber die Geheimhaltung soll die indirekte Offenlegung vertraulicher Daten verhindern
Der Wert ist nicht vertraulichLeer

Liste E — Abfallkategorien für Verbrennung

CodeBezeichnung
101 + 02 + 03Chemische Abfälle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)
Ungefährlich
201 + 02 + 03 ausgen. 01.3Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)
Gefährlich
301.3Gebrauchte ÖleGefährlich
405Medizinische und biologische AbfälleUngefährlich
505Medizinische und biologische AbfälleGefährlich
607.7PCB-haltige AbfälleGefährlich
710.1Hausmüll und ähnliche AbfälleUngefährlich
810.2Gemischte und undifferenzierte StoffeUngefährlich
910.2Gemischte und undifferenzierte StoffeGefährlich
1010.3SortierrückständeUngefährlich
1110.3SortierrückständeGefährlich
1211Gewöhnliche SchlämmeUngefährlich
1306 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13Sonstige Abfälle
(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Ungefährlich
1406 + 07 + 08 + 09 + 12 + 13 ausgen. 07.7Sonstige Abfälle
(Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle ausgenommen PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Tierische und pflanzliche Abfälle + Mineralische Abfälle + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Gefährlich
TNUngefährliche Abfälle insgesamtUngefährlich
THGefährliche Abfälle insgesamtGefährlich
TTAlle Abfälle insgesamt

Liste F — Verwertungs- und Beseitigungsverfahren; die Codes beziehen sich auf die Codes in den Anhängen der Richtlinie 75/442/EWG

Beseitigungsverfahren
4D1 +Ablagerung in oder auf dem Boden (z. B. Deponien usw.)
D3 +Verpressung (z. B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)
D4 +Oberflächenaufbringung (z. B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)
D5 +Speziell angelegte Deponien (z. B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)
D12Dauerlagerung (z. B. Lagerung in Behältern in einem Bergwerk usw.)
5D2 +Behandlung im Boden (z. B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)
D6 +Einleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren/Ozeanen
D7Einleitung in Meere/Ozeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden

Liste G — Abfallkategorien für Verfahren, die zur Verwertung führen können (energetische Verwertung ausgenommen)

CodeBezeichnung
101.3Gebrauchte ÖleGefährlich
206Metallische AbfälleUngefährlich
306Metallische AbfälleGefährlich
407.1GlasabfälleUngefährlich
507.1GlasabfälleGefährlich
607.2Papier- und PappeabfälleUngefährlich
707.3GummiabfälleUngefährlich
807.4KunststoffabfälleUngefährlich
907.5HolzabfälleUngefährlich
1007.6TextilabfälleUngefährlich
1109 ausgen. 09.11 , 09.3Tierische und pflanzliche Abfälle
(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)
Ungefährlich
1209.11Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissenUngefährlich
1309.3Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und StallmistUngefährlich
1412Mineralische AbfälleUngefährlich
1512Mineralische AbfälleGefährlich
1601 + 02 + 03 + 05 + 08 + 10 + 11 + 13Sonstige Abfälle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle
Ungefährlich
1701 + 02 + 03 + 05 + 07.5 + 07.7 + 08 + 10 + 11 + 13 ausgen. 01.3Sonstige Abfälle
(Chemische Verbindungen ausgenommen gebrauchte Öle + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle + Medizinische und biologische Abfälle + Holzabfälle + PCB-haltige Abfälle + Ausrangierte Geräte + Gemischte gewöhnliche Abfälle + Gewöhnliche Schlämme + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle
Gefährlich
TNUngefährliche Abfälle insgesamtUngefährlich
THGefährliche Abfälle insgesamtGefährlich
TTAlle Abfälle insgesamt

Liste H — Abfallkategorien für Beseitigung (anders als durch Verbrennung)

CodeBezeichnung
101 + 02 + 03Chemische Abfälle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)
Ungefährlich
201 + 02 + 03 ausgen. 01.3Chemische Abfälle ausgenommen gebrauchte Öle
(Chemische Verbindungen + Abfälle chemischer Zubereitungen + Andere chemische Abfälle)
Gefährlich
301.3Gebrauchte ÖleGefährlich
409 ausgen. 09.11 , 09.3Tierische und pflanzliche Abfälle
(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen sowie tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)
Ungefährlich
509.11Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissenUngefährlich
609.3Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und StallmistUngefährlich
710.1Hausmüll und ähnliche AbfälleUngefährlich
810.2Gemischte und undifferenzierte StoffeUngefährlich
910.2Gemischte und undifferenzierte StoffeGefährlich
1010.3SortierrückständeUngefährlich
1110.3SortierrückständeGefährlich
1211Gewöhnliche SchlämmeUngefährlich
1312Mineralische AbfälleUngefährlich
1412Mineralische AbfälleGefährlich
1505 + 06 + 07 + 08 + 13Sonstige Abfälle
(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Ungefährlich
1605 + 06 + 07 + 08 + 13Sonstige Abfälle
(Medizinische und biologische Abfälle + Metallische Abfälle + Nichtmetallische Abfälle + Ausrangierte Geräte + Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle)
Gefährlich
TNUngefährliche Abfälle insgesamtUngefährlich
THGefährliche Abfälle insgesamtGefährlich
TTAlle Abfälle insgesamt

Liste I — Kapazitätsmaß

VerfahrenKapazitätsmaßCode der Maßeinheit
11 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellent
Terajoule pro Jahr (10 12 )j
21 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellent
Terajoule pro Jahr (10 12 )j
31 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellent
4Kubikmeter pro Jahrm
51 000 Tonnen pro Jahr mit drei Dezimalstellent

1 ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1 .

2 ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39 . Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1 ).

3 ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Footnotes

  1. . 2 3 4

  2. . Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (). 2 3 4

  3. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates. 2