projekte
32005R0718 ΓÇó Verordnung (EG) Nr. 718/2005 der Kommission vom 12. Mai 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
32005R0718Regulation13.05.2005
vom 12. Mai 2005
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten 1 , insbesondere auf Artikel 19 Absatz 6,
in der Erwägung nachstehenden Grundes:
(1) Um die Funktionalität des Gemeinschaftszertifikats zu verbessern, müssen einige in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 geregelte technische Merkmale geändert werden —
BESCHLIESST:
Der Abschnitt „Nummerierung“ des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wird wie folgt geändert:
| a) | i): werden in der ersten Zeile die Worte „(unter UV-Licht grün fluoreszierend)“ gestrichen; | i) | werden in der ersten Zeile die Worte „(unter UV-Licht grün fluoreszierend)“ gestrichen; | ii) | wird der dritte Untergedankenstrich gestrichen. |
|---|---|---|---|---|---|
| i) | werden in der ersten Zeile die Worte „(unter UV-Licht grün fluoreszierend)“ gestrichen; | ||||
| ii) | wird der dritte Untergedankenstrich gestrichen. |
b) Der fünfte Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „Zweitens = unsichtbar gedruckte achtstellige laufende Nummer (mit der vorstehend erwähnten Nummerierung übereinstimmend), die unter UV-Licht fluoresziert“.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 12. Mai 2005 Für die Kommission Benita FERRERO-WALDNER Mitglied der Kommission
1 ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 28 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 522/2005 der Kommission ( ABl. L 84 vom 2.4.2005, S. 8 ).