Verordnung (EG) Nr. 610/2005 der Kommission vom 20. April 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

32005R0610Regulation20.04.2005

vom 20. April 2005

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide 1 , insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 der Kommission 2 ist eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet worden.

(2) In Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 ist die Anschrift der deutschen Interventionsstelle für die Einreichung der Angebote bezeichnet. Aufgrund einer internen Umstrukturierung der deutschen Verwaltungsdienststellen muss die genannte Adresse angepasst werden.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 erhält folgende Fassung:

„(4) Die Angebote sind bei der deutschen Interventionsstelle einzureichen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Deichmannsaue 29 D-53179 Bonn Fax: (49-228) 68 45 39 85 (49-228) 68 45 32 76“ .

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 28. April 2005, 9 Uhr (Brüsseler Zeit).

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 20. April 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission

1 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78 .

2 ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 27 .

Footnotes

  1. . 2

  2. . 2

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.