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32005R0537•Verordnung (EG) Nr. 537/2005 der Kommission vom 7. April 2005 zur Berichtigung der italienischen und der niederländischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1903/2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft
32005R0537Regulation01.01.2005
vom 7. April 2005
zur Berichtigung der italienischen und der niederländischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1903/2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 mit Durchführungsbestimmungen für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3730/87 des Rates vom 10. Dezember 1987 zur Einführung der Grundregeln für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen an bestimmte Einrichtungen zur Verteilung an stark benachteiligte Personen in der Gemeinschaft 1 , insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1903/2004 2 erlassen.
(2) Eine Überprüfung hat gezeigt, dass die italienische und die niederländische Fassung hinsichtlich der Phasen der Programmdurchführung, auf die sich die Kontrollen erstrecken, nicht dem Text entsprechen, der den betreffenden Verwaltungsausschüssen zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Diese Sprachfassungen sind daher entsprechend zu berichtigen.
(3) Diese Berichtigung sollte ab demselben Tag gelten wie die Verordnung (EG) Nr. 1903/2004 —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Betrifft nur die italienische und die niederländische Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem Jahresplan 2005.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 7. April 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 352 vom 15.12.1987, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2535/95 ( ABl. L 260 vom 31.10.1995, S. 3 ).
2 ABl. L 328 vom 30.10.2004, S. 77 .
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