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32005R0478•Verordnung (EG) Nr. 478/2005 der Kommission vom 23. März 2005 bezüglich der im Rahmen der Dauerausschreibung nach Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 durchgeführten 16. Einzelausschreibung
32005R0478Regulation24.03.2005
vom 23. März 2005
bezüglich der im Rahmen der Dauerausschreibung nach Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 durchgeführten 16. Einzelausschreibung
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse 1 , insbesondere auf Artikel 10 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 der Kommission vom 16. Dezember 1999 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich der Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm 2 haben Interventionsstellen bestimmte Mengen Butter im Rahmen einer Dauerausschreibung zum Verkauf angeboten.
(2) Unter Berücksichtigung der im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen eingegangenen Angebote sollte ein Mindestpreis festgelegt oder die Entscheidung getroffen werden, in Übereinstimmung mit Artikel 24a der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 keinen Zuschlag zu erteilen.
(3) Nach Prüfung der eingegangenen Angebote empfiehlt es sich, der Ausschreibung nicht stattzugeben.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Für die 16. Einzelausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999, für die die Frist für die Einreichung von Angeboten am 22. März 2005 abläuft, wird nicht stattgegeben.
Diese Verordnung tritt am 24. März 2005 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 23. März 2005 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission
1 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 186/2004 der Kommission ( ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 6 ).
2 ABl. L 333 vom 24.12.1999, S. 11 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2250/2004 ( ABl. L 381 vom 28.12.2004, S. 25 ).
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