Verordnung (EG) Nr. 2152/2004 der Kommission vom 16. Dezember 2004 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 238/2004 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung des Zolls bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien

32004R2152Regulation17.12.2004

vom 16. Dezember 2004

zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 238/2004 zur Eröffnung einer Ausschreibung über die Kürzung des Zolls bei der Einfuhr von Sorghum aus Drittländern nach Spanien

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide 1 , insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1839/95 der Kommission vom 26. Juli 1995 mit den Durchführungsbestimmungen für Zolltarifkontingente für die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal 2 wurden die Einzelheiten der Durchführung der Ausschreibungen geregelt.

(2) Aus wirtschaftlichen Gründen ist es angezeigt, die in der Verordnung (EG) Nr. 238/2004 der Kommission 3 vorgesehene Ausschreibung aufzuheben.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 238/2004 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 16. Dezember 2004 Für die Kommission Mariann FISCHER BOEL Mitglied der Kommission

1 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78 .

2 ABl. L 177 vom 28.7.1995, S. 4 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 777/2004 ( ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 50 ).

3 ABl. L 40 vom 12.2.2004, S. 23 .

Footnotes

  1. . 2

  2. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 777/2004 (). 2

  3. . 2