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32004R1805•Verordnung (EG) Nr. 1805/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 zur Festlegung der Interventionsorte für Getreide
32004R1805Regulation22.10.2004
vom 14. Oktober 2004
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 zur Festlegung der Interventionsorte für Getreide
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide 1 , insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 ist Roggen ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05 von der Interventionsregelung ausgeschlossen.
(2) Die Interventionsstellen sind in einer Tabelle im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 der Kommission 2 aufgeführt. Die Roggen betreffende Spalte der Tabelle ist daher zu streichen. Außerdem haben einige Mitgliedstaaten die Änderung einiger dieser Orte beantragt.
(3) Die Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 ist daher entsprechend zu ändern.
(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 14. Oktober 2004 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission
1 ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 78 .
2 ABl. L 207 vom 18.8.1993, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 750/2004 ( ABl. L 118 vom 23.4.2004, S. 6 ).
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2273/93 wird wie folgt geändert:
1. Spalte 3 wird gestrichen.
| 2. | | Land | Interventionsort |; | --- | --- |; | Brandenburg | Brandenburg, Drebkau, Fürstenwalde, Gransee, Herzberg und Niemegk |; | Sachsen | Bischofswerda und Eilenburg |; | Sachsen-Anhalt | Klötze, Roßlau und Tangermünde | |
|---|
3. Im Teil „POLSKA“ wird unter „Podkarpackie“ der Ort „Krosno“ gestrichen.
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