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32004R1336•Verordnung (EG) Nr. 1336/2004 der Kommission vom 20. Juli 2004 über das Ausmaß, in dem den im Juli 2004 eingereichten Anträgen auf Einfuhrlizenzen für zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder stattgegeben werden kann
32004R1336Regulation21.07.2004
vom 20. Juli 2004
über das Ausmaß, in dem den im Juli 2004 eingereichten Anträgen auf Einfuhrlizenzen für zum Mästen bestimmte männliche Jungrinder stattgegeben werden kann
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 der Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch 1 , insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 der Kommission vom 29. Juni 2004 zur Eröffnung und Verwaltung eines Einfuhrzollkontingents für zur Mast bestimmte männliche Jungrinder (1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005) 2 , insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
(1)
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Jedem gemäß Artikel 3 Absatz 3 zweite Unterabsatz dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1202/2004 im Juli 2004 eingereichten Antrag auf Einfuhrlizenzen wird bis zu 9,1670 % der beantragten Menge stattgegeben.
Diese Verordnung tritt am 21. Juli 2004 in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 20. Juli 2004 Für die Kommission J. M. SILVA RODRÍGUEZ Generaldirektor für Landwirtschaft
1 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 21 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ( ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1 )
2 ABl. L 230 vom 30.6.2004, S. 19 .
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