Verordnung (EG) Nr. 1273/2004 der Kommission vom 12. Juli 2004 zur Verlängerung der Frist für die Aussaat einiger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in bestimmten Regionen der Gemeinschaft für das Wirtschaftsjahr 2004/05

32004R1273Regulation16.07.2004

vom 12. Juli 2004

zur Verlängerung der Frist für die Aussaat einiger landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in bestimmten Regionen der Gemeinschaft für das Wirtschaftsjahr 2004/05

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen 1 , insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 haben diejenigen Erzeuger Anspruch auf Flächenzahlungen, die die Aussaat spätestens an dem der Ernte vorausgehenden 31. Mai vorgenommen haben.

(2) Wegen der in diesem Jahr besonders ungünstigen Witterungsbedingungen können die festgesetzten Aussaatfristen für bestimmte landwirtschaftliche Kulturpflanzen in Italien und Spanien sowie bestimmten Regionen Finnlands, Frankreichs, Portugals und Schwedens nicht eingehalten werden.

(3) Unter diesen Umständen ist es angezeigt, die Frist für die Aussaat bestimmter Kulturpflanzen für das Wirtschaftsjahr 2004/05 zu verlängern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Fristen für die Aussaat für das Wirtschaftsjahr 2004/05 sind im Anhang für die dort angegebenen Kulturen und Regionen festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Flächenzahlungen für das Wirtschaftsjahr 2004/05.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 12. Juli 2004 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission

1 ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 1 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ( ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1 ).

Frist für die Aussaat für das Wirtschaftsjahr 2004/05

KulturpflanzenMitgliedstaatRegionFrist
Soja, Sonnenblumen, Sorghum, Öllein, FlachsItalienGesamtes Hoheitsgebiet15. Juni 2004
MaisItalienGesamtes Hoheitsgebiet ausgenommen Lombardei: die im Regionaldekret Nr. 15969 aufgeführten Gemeinden15. Juni 2004
Lombardei: die im Regionaldekret Nr. 15969 aufgeführten Gemeinden30. Juni 2004
Mais, Soja, Sonnenblumen, Sorghum, Öllein, FlachsPortugalEntre-Douro e Minho, Beira Litoral, Ribatejo e Oeste15. Juni 2004
Mais, Sonnenblumen, SorghumSpanienGesamtes Hoheitsgebiet15. Juni 2004
MaisFrankreichAquitaine, Midi Pyrénées15. Juni 2004
Alle KulturpflanzenSchwedenVästernorrland, Jämtland, Västerbotten, Norrbotten28. Juni 2004
Alle KulturpflanzenFinnlandC221. Juni 2004
Alle KulturpflanzenFinnlandC2P, C3, C428. Juni 2004

Footnotes

  1. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (). 2