Verordnung (EG) Nr. 965/2004 der Kommission vom 13. Mai 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2314/2003 hinsichtlich der Angebotsfrist der Teilausschreibungen für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

32004R0965Regulation14.05.2004

vom 13. Mai 2004

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2314/2003 hinsichtlich der Angebotsfrist der Teilausschreibungen für den Wiederverkauf auf dem Binnenmarkt von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle

Preamble

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide 1 , insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2314/2003 der Kommission vom 29. Dezember 2003 zur Eröffnung einer ständigen Ausschreibung für den Wiederverkauf von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle auf dem Binnenmarkt 2 enden die Angebotsfristen der Teilausschreibungen jeweils am Donnerstag.

(2) Die Teilausschreibung, deren Angebotsfrist am 10. Juni endet, ist zu streichen, da dieser Tag in Deutschland ein Feiertag ist.

(3) Die Verordnung (EG) Nr. 2314/2003 ist entsprechend zu ändern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2314/2003 erhält folgende Fassung:

„Die Angebotsfristen der folgenden Teilausschreibungen enden jeweils am Donnerstag um 9.00 Uhr Brüsseler Zeit, ausgenommen der 20. Mai und der 10. Juni 2004.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Final provisions

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 13. Mai 2004 Für die Kommission Franz FISCHLER Mitglied der Kommission

1 ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 21 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2003 ( ABl. L 158 vom 27.6.2003, S. 1 ).

2 ABl. L 342 vom 30.12.2003, S. 32 . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 718/2004 ( ABl. L 111 vom 17.4.2004, S. 36 ).

Footnotes

  1. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2003 (). 2

  2. . Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 718/2004 (). 2

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