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bsvwvbund_10101968_DII32227548•Reisekosten- und umzugskostenrechtliche Abfindung der in den Bundesdienst abgeordneten Landesbeamten und der in den Landesdienst abgeordneten Bundesbeamten
bsvwvbund_10101968_DII32227548Administrative Regulation10.10.1968
Reisekosten- und umzugskostenrechtliche Abfindung
der in den Bundesdienst abgeordneten Landesbeamten
und der in den Landesdienst abgeordneten
Bundesbeamten
- RdSchr. d. BMI v. 10. 10. 1968 - D II 3 - 222 754/8 -
Nach § 17 Abs. 2, § 123 BRRG finden u. a. auf einen Beamten, der zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet wird, die für den Bereich dieses Dienstherrn geltenden reisekosten- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften Anwendung. Soweit der aufnehmende Dienstherr der Bund ist, ergibt sich aus § 27 Abs. 2 BBG das gleiche. Danach gilt
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