Landesverordnung über die Errichtung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Vom 10. November 1969, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971*)

StBVAErV SHStBVAErV SHOrdinance31.12.1971

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert (LVO v. 06.12.2004, GVOBl. S. 456)

Fußnoten

*)

Anlage zum Ges. v. 5.4.1971, GVOBl. 1971 S. 182.

Eingangsformel

Auf Grund des § 8 des Landesverwaltungsgesetzes vom 18. April 1967 (GVOBl. Schl.-H. S. 131) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein wird für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein als Landesoberbehörde errichtet. Es trägt ab dem 1. Januar 2005 die Bezeichnung „Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

§ 2

Das Landesamt ist zuständig:

für den Entwurf, den Bau, die Verwaltung und die Unterhaltung von Straßen und

für die ihm übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet des Verkehrs.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 15. November 1969 in Kraft.

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