Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen Vom 5. Mai 1956, i.d.F.d.B.v. 31.12.1971*)

ABAErmÜV SHABAErmÜV SHOrdinance31.12.1971

Stand:letzte berücksichtigte Änderung: Ressortbezeichnungen ersetzt (Art. 20 LVO v. 16.01.2019, GVOBl. S. 30)

Fußnoten

*)

Anlage zum Ges. v. 5.4.1971, GVOBl. 1971 S. 182.

Eingangsformel

Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGB. I S. 225) wird verordnet:

§ 1

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus wird ermächtigt, Verordnungen über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen nach Maßgabe des § 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.